Der Bau- und Planungsausschuss hat getagt

Wichtige Beschlüsse im Bau- und Planungsausschuss

win­ter­berg-total­lo­kal : Win­ter­berg : Der Bau- und Pla­nungs­aus­schuss der Stadt Win­ter­berg hat sich in sei­ner Sitzung am 01.06.2021 unter Lei­tung des Aus­schuss­vor­sit­zen­den Sven Lucas Dei­mel mit vielen wich­ti­gen The­men beschäftigt.

Aus­bau der Stra­ße „Am Knäpp­chen“ im Orts­teil Sil­bach

Für den Aus­bau der Stra­ße „Am Knäpp­chen“ im Orts­teil Sil­bach hat der Rat der Stadt Winter­berg im Haus­halt 2021 Gel­der in Höhe von 480.000 € bereitgestellt. 

Der Bau- und Pla­nungs­aus­schuss der Stadt Win­ter­berg hat jetzt in sei­ner Sit­zung am 01.06.2021 die Ver­wal­tung beauf­tragt, die Aus­schrei­bung der Bau­maß­nah­me vor­zu­neh­men und nach Prü­fung und Wer­tung der Ange­bo­te die Auf­trags­ver­ga­be den städt. Gre­mi­en zur wei­te­ren Bera­tung und Ent­schei­dung vorzulegen. 

Im Vor­feld die­ser poli­ti­schen Bera­tung hat­te die Ver­wal­tung die durch ein Inge­nieur­bü­ro erarbei­te­te Stra­ßen­aus­bau­pla­nung den Anlie­gern in einer Anlie­ger­ver­samm­lung vor­ge­stellt. Die Pla­nung sieht die Her­stel­lung einer Misch­ver­kehrs­flä­che vor, d.h. einen rd. 3 m brei­ten asphal­tier­ten Fahr­bahn­be­reich, Regen­rin­ne sowie einen rd. 1,10 m brei­ten Fuß­gän­ger­bereich. Neben die­sen Stra­ßen­bau­ar­bei­ten stell­te der Lei­ter der Stadt­wer­ke Win­ter­berg die ins Auge gefass­ten Arbei­ten am Was­ser­lei­tungs- und Kanal­netz vor. Schließ­lich wur­den die Abrech­nungs­mo­da­li­tä­ten für die Berech­nung des von den Anlie­gern zu zah­len­den Stra­ßen­baubei­tra­ges vor­ge­stellt und erörtert. 

Ski­ge­biet Hom­berg in Züschen

Die Betrei­be­rin des Ski­ge­bie­tes „Am Hom­berg“ in Züschen beab­sich­tigt, das Ange­bot im Ski­ge­biet aus­zu­bau­en und zu attraktivieren. 

Die kon­kret geplan­ten Ver­än­de­run­gen stell­te der von der Lift­ge­sell­schaft beauf­trag­te Architekt dem Aus­schuss anhand einer Power-Point-Prä­sen­ta­ti­on dabei im Detail vor. So ist u.a. neben dem Ersatz von 2 Schlepp­lif­ten durch einen Ses­sel­lift auch der Bau einer Som­mer­rodel­bahn von der Zie­gen­hel­le bis zur Tal­sta­ti­on der Lift­an­la­gen bzw. zur „gro­ßen Ski­hüt­te“ geplant.

Dane­ben ent­spre­che auch die Gas­tro­no­mie im Bereich der Tal­sta­ti­on nicht mehr den heu­tigen Anfor­de­run­gen. Des­halb sei ein Umbau des „Pis­ten­stüb­chen“ einschl. einer Erwei­te­rung der bestehen­den Außen­ter­ras­se vor­ge­se­hen. Des Wei­te­ren sol­le noch eine neue Ski­hüt­te im Bereich der Tal­sta­ti­on errich­tet wer­den. Schließ­lich sei vor­ge­se­hen, die in die Jah­re gekommene sogen. „gro­ße“ Ski­hüt­te abzu­rei­ßen und durch einen Neu­bau zu erset­zen. In die­sem neu­en mul­ti­funk­tio­na­len Gebäu­de sei u.a. auch ein Spiel­be­reich für Kin­der und im Außen­be­reich ein Aben­teu­er-Spiel­platz geplant. Bei Pla­nung und Umset­zung wer­de man ein beson­de­res Augen­merk dar­auf legen, dass sich sämt­li­che Anla­gen und Ein­rich­tun­gen gut und har­mo­nisch in die vor­han­de­ne Land­schaft integrieren. 

Die Umset­zung der geplan­ten Maß­nah­men sol­le in 2 Bau­ab­schnit­ten erfol­gen. Im ers­ten Schritt ste­he der Aus­tausch der bei­den Schlepp­lif­te gegen einen Ses­sel­lift, der Umbau/​die Attrak­ti­vie­rung der Gas­tro­no­mie „Pis­ten­stüb­chen“ sowie einer neu­en Ski­hüt­te an der Tals­tation des neu­en Ses­sel­lif­tes sowie der Bau der Som­mer­ro­del­bahn an. Im zwei­ten Bau­abschnitt wür­de dann der Ersatz­bau für die „gro­ße“ Ski­hüt­te mit dem ent­spre­chen­den Außenspiel­be­reich für Kin­der umge­setzt. Alles in allem habe man für die Umset­zung aller Maßnah­men einen Zeit­raum von 5 Jah­ren ins Auge gefasst.

Ins­ge­samt wur­de die vor­ge­stell­te Plan­kon­zep­ti­on im Aus­schuss aus­drück­lich begrüßt und frak­ti­ons­über­grei­fend als gut und rich­ti­ger Schritt für ein „Fami­li­en-/Kin­der Ski- und Frei­zeit-gebiet“ ange­se­hen.

Sei­tens der Ver­wal­tung wur­de abschlie­ßend dar­auf hin­ge­wie­sen, dass man mit der Vorstellung am heu­ti­gen Abend erst den ers­ten Schritt für eine Umset­zung die­ses Pro­jek­tes getan habe. Soll­te der Rat in sei­ner Sit­zung am 24.06.2021 der Emp­feh­lung des Aus­schus­ses zur Auf­stel­lung eines Bebau­ungs­pla­nes fol­gen, wür­de sich dann das zwei­stu­fi­ge Bau­leit­plan­verfah­ren (Früh­zei­ti­ge Bür­ger- und Behör­den­be­tei­li­gung ; Offen­la­ge mit Bür­ger- und Behör­denbetei­li­gung) anschlie­ßen. Erst wenn man die­se bei­den Ver­fah­ren posi­tiv habe abschlie­ßen kön­nen, sei dann mit dem sogen. Sat­zungs­be­schluss durch den Rat das ent­spre­chen­des Pla­nungs­recht geschaffen. 

Hof- und Fas­sa­den­pro­gramm sowie Ver­fü­gungs­fonds

Zu Beginn der Bera­tun­gen wur­den durch die Ver­wal­tung dem Aus­schuss die bei­den För­der-töp­fe „Hof- und Fas­sa­den­pro­gramm“ sowie „Ver­fü­gungs­fonds“ umfas­send vorgestellt. 

Im Rah­men des För­der­pro­gramms „Hof- und Fas­sa­den­pro­gramm“ sol­len pri­va­te und gewerb­li­che Immo­bi­li­en­be­sit­zer dazu ermun­tert wer­den, durch Ver­bes­se­run­gen und Verschö­ne­run­gen ihrer Gebäu­de und des­sen Umfeld das Orts- und Stadt­bild attrak­ti­ver zu machen und die­ses auf­zu­wer­ten. Dies kann u.a. durch Aus­tausch alter Fens­ter, eine neue Dach­ein­de­ckung durch Schie­fer, die Schaf­fung von bar­rie­re­frei­en Zugän­gen oder die Umwand­lung von befes­tig­ten Flä­chen in Grün­flä­chen oder Gär­ten geschehen. 

Um die Immo­bi­li­en­be­sit­zer zu einem sol­chen Schritt zu ani­mie­ren, gebe es Gel­der von Bund, Land und Stadt (50 % der Kos­ten). Aber auch die Immo­bi­li­en­be­sit­zer müss­ten Geld in die Hand neh­men (50 % der Kosten). 

In den Genuss der För­der­mit­tel könn­ten nach den För­der­richt­li­ni­en von Bund und Land aber nicht alle Win­ter­ber­ger Orts­tei­le kom­men. Viel­mehr ist die För­de­rung auf die zen­tra­len Bereiche der Kern­stadt und die Orts­tei­le Nie­ders­feld, Sied­ling­hau­sen und Züschen beschränkt. 

Um auch in den übri­gen Orts­tei­len ver­gleich­ba­re Maß­nah­men för­dern zu kön­nen, habe die Ver­wal­tung dem Rat vor­ge­schla­gen, zukünf­tig eige­ne, städ­ti­sche Mit­tel für ver­gleich­ba­re Maß­nah­men zur Ver­fü­gung zu stel­len. Der finan­zi­el­le Anteil der Stadt soll­te sich dabei am städt. Anteil des Hof- und Fas­sa­den­pro­gramms von 40.000 € orientieren.

Im Rah­men des „Ver­fü­gungs­fonds“ kön­nen mit­tels finan­zi­el­ler Zuschüs­se gemein­sam mit pri­va­ten Akteu­ren klein­tei­li­ge Pro­jek­te, Aktio­nen und Maß­nah­men ange­sto­ßen und umgesetzt wer­den. Als mög­li­che Bei­spie­le kom­men hier z.B. künst­le­ri­sche Insze­nie­run­gen, Aufstel­len von Kunst­wer­ken, Durch­füh­rung von Ver­an­stal­tun­gen und Märk­te in Frage.

Auch bei die­sem För­der­topf kön­nen nur Maß­nah­men im zen­tra­len Bereich der Kern­stadt sowie der Orts­tei­le Nie­ders­feld, Sied­ling­hau­sen und Züschen in den Genuss von Zuschüssen kom­men. Und auch bei die­sem För­der­topf sind 50 % der Kos­ten durch die pri­va­ten Akteu­re aufzubringen.

Über die Ver­tei­lung der Mit­tel – so der Vor­schlag der Ver­wal­tung – soll ein noch zu bil­den­des Ver­ga­be­gre­mi­en ent­schei­den (u.a. Mit­glie­der des Rates, der ört­li­chen Ver­ei­ne, pri­va­te Akteu­re sowie Unternehmen). 

Die abschlie­ßen­den Bera­tun­gen und Ent­schei­dun­gen zu die­sem För­der­sze­na­ri­en sol­len in der Rats­sit­zung am 24.06.2021 getrof­fen werden.

Son­der­pro­gramm „Kli­ma­re­si­li­enz in Kommunen

Gegen­stand die­ses För­der­pro­gram­mes sind u.a. Dach- und Fas­sa­den­be­grü­nun­gen“ sowie sogen. „coo­le öffent­li­che Räume“. 

Im Rah­men die­se För­der­pro­gram­mes „Dach- und Fas­sa­den­be­grü­nung“ gewährt das Land NRW den Kom­mu­nen Zuschüs­se, die die Stadt Win­ter­berg dann an private/​gewerbliche Gebäu­de­ei­gen­tü­mer wei­ter­lei­tet. Die För­de­rung kann maxi­mal 50 % der för­der­fä­hi­gen Kos­ten betra­gen, wobei Maß­nah­men an Neu­bau­ten bis zu 5 Jah­ren nach Bau­ab­nah­me nicht möglich sind. Für die Umset­zung sol­cher Maß­nah­men steht jedoch nur ein sehr begrenz­ter Zeitraum zur Ver­fü­gung. So müs­sen die Arbei­ten bereits bis Ende März 2022 abge­schlos­sen sein.

Auf­grund die­ses zeit­lich sehr begrenz­ten Zeit­rau­mes hat die Ver­wal­tung dem Rat vor­geschla­gen, einen För­der­an­trag in Höhe von 30.000 € zu stel­len. Bei der Wei­ter­lei­tung der Mit­tel an Drit­te, soll­te die För­de­rung in der Regel 50 % der zuwen­dungs­fä­hi­gen Aus­ga­ben, max. jedoch 6.000 €, betragen. 

Im Rah­men des För­der­bau­steins „coo­le öffent­li­che Räu­me“ kön­nen z.B. Maß­nah­men wie „mobi­le Bäu­me“, Instal­la­ti­on von Trink­brun­nen, Ent­sie­ge­lung von öffent­li­chen Plät­zen oder der Bau von Ver­schat­tungs­an­la­gen geför­dert wer­den. Die mini­ma­le För­der­hö­he beläuft sich auf 50.000 €.

Zur Zeit prüft die Ver­wal­tung mög­li­che Ansät­ze für die Umset­zung sol­cher Maß­nah­men. Sofern bei einer 100 % För­de­rung eine Min­dest­för­der­hö­he von 50.000 € erreicht wür­de, soll ‑so der Vor­schlag der Ver­wal­tung an den Haupt- und Finanz­aus­schuss, einen ent­spre­chen­den För­der­an­trag zu stel­len und über die erfolg­te Antrag­stel­lung in den poli­ti­schen Gre­mi­en zu berich­ten.

“Gewer­be- und Indus­trie­flä­chen­kon­zept für den Kreis Soest und den Hoch­sauer­landkreis”

Der Bau- und Pla­nungss­aus­schuss beschäf­tig­te sich auch mit dem Gewer­be- und Indus­trieflächen­kon­zept für den Kreis Soest und den Hoch­sauer­land­kreis, das der­zeit von der Bezirksregie­rung Arns­berg auf­ge­stellt wird. Die­ses Kon­zept soll die Mög­lich­kei­ten für wei­te­re industriel­le und gewerb­li­che Ent­wick­lung in der Regi­on auf­zei­gen. Nach den bis­he­ri­gen Ergeb­nissen sieht die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg kei­ne Not­wen­dig­keit zur Aus­wei­sung von wei­te­ren gewerb­li­chen Bau­flä­chen in Win­ter­berg. Die Bezirks­re­gie­rung pro­gnos­ti­ziert für die Stadt einen Bedarf von rd. 10 ha Flä­che für die komm­men­den 22 Jah­re. Dem stän­den jedoch noch vor­han­de­ne Reser­ve­flä­chen in einer Grö­ßen­ord­nung von rd. 18 ha gegenüber.

Die­se Ein­schät­zung der Bezirks­re­gie­rung fand nicht die Zustim­mung des Aus­schus­ses. Bei der Ermitt­lung der Bedar­fe müs­se berück­sich­tigt wer­den, dass sich einer­seits ein Groß­teil der ver­meint­li­chen Reser­ve­flä­chen in pri­va­ter Hand befin­de, so dass die Stadt über die­se Flä­chen nicht unmit­tel­bar ver­fü­gen kön­ne. Außer­dem sei zu berück­sich­ti­gen, dass der Großteil der städ­ti­schen Flä­chen­re­ser­ven, die von der Bezirks­re­gie­rung ermit­telt wur­den, bereits ver­äu­ßert bzw. reser­viert wur­den, so dass aktu­ell ledig­lich noch rd. 1 ha (!) an städ­ti­schen gewerb­li­chen Bau­flä­chen zur Ver­fü­gung ste­he. Hin­zu kom­me, dass der­zeit eine sehr gro­ße Nach­fra­ge an Gewer­be­grund­stü­cken bestehe, die aktu­ell einen Flä­chen­be­darf von rd. 4 ha auf­wei­se. Es lie­ge somit auf der Hand, dass die Stadt in den kom­men­den Jah­ren zwin­gend wei­te­re gewerb­li­che Bau­flä­chen benö­ti­ge. Der Aus­schuss beauf­trag­te daher die Ver­wal­tung, die drin­gen­de Bit­te an die Bezirks­re­gie­rung zu rich­ten, den Bedarf an zust­ätz­li­chen Gewerbeflä­chen in der Stadt Win­ter­berg grund­sätz­lich anzu­er­ken­nen. Als Ent­wick­lungs­flä­che kom­me dabei die “Lehm­e­cke” in Win­ter­berg in Betracht. 

Das Gewer­be- und Indus­trie­flä­chen­kon­zept ist zwar einen rein infor­mel­les Pla­nu­nungsinstru­men­ta­ri­um. Die Bezirks­re­gie­rung hat aber ange­kün­digt, dass die­ses Kon­zept die Grund­la­ge für die demächst anste­hen­de Neu­auf­stel­lung des Regio­nal­pla­nes bil­den wer­de, so dass es eine erheb­li­che Bedeu­tung für die künf­ti­ge gewerb­li­che Ent­wick­lung in der Stadt Win­ter­berg und der gesam­ten Regi­on haben wird. 

Quel­le : Rabea Kap­pen, Stadt Winterberg

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