DEKRA weist auf Entsorgungsregeln ab 2022 hin

Neue Risiken beim Elektroschrott

win­ter­berg-total­lo­kal : Die Novel­le des Elek­tro­ge­set­zes und der neu­en Behand­lungs­ver­ord­nung sieht ab Janu­ar 2022 deut­lich mehr Sam­mel­stel­len vor. Damit kom­men auf den Ein­zel­han­del neue Her­aus­for­de­run­gen zu : Gefor­dert wer­den schon dort die fach­ge­rech­te Sor­tie­rung und Lage­rung des E‑Schrotts. Denn Brand­ri­si­ken durch Lithi­um-Akkus sind aber immer noch nicht gebannt, war­nen die Ent­sor­gungs­exper­ten von DEKRA.

Die Neue­run­gen sol­len die Sam­mel-Quo­ten für Elek­tro­alt­ge­rä­te in der EU erhö­hen. Um die Men­gen zu stei­gern, hat die Bun­des­re­gie­rung zwei Geset­zes­in­itia­ti­ven auf den Weg gebracht, die ab 1. Janu­ar 2022 in Kraft tre­ten sol­len : die Novel­le des Elektro­gesetzes (ElektroG3) und die ergän­zen­de Ver­ord­nung über Anfor­de­run­gen an die Behand­lung von Elek­tro- und Elektronik-Altgeräten.

Zusätz­lich zur höhe­ren Sam­mel­quo­te soll die teils unter­schied­li­che Ver­ar­bei­tungs­pra­xis bei den knapp 370 Erst­be­hand­lungs­an­la­gen in Deutsch­land ver­ein­heit­licht wer­den. Auch das Sam­mel­netz wird sehr viel umfang­rei­cher : Neben Elek­tro­fach­märk­ten, Bau­märk­ten und ande­ren Ver­trei­bern wer­den zudem auch die meis­ten Lebens­mit­tel­ein­zel­händ­ler und Dis­coun­ter zur Rück­nah­me von Elek­tro-Alt­ge­rä­ten verpflichtet.

Mit der Aus­wei­tung des Sam­mel­net­zes steigt der Druck auf die kri­ti­schen Pro­zes­se : näm­lich die Sor­tie­rung des Elek­tronik­schrotts nach Gerä­te­grup­pen und Bat­te­rie­ty­pen sowie die Lage­rung der Mate­ri­al­grup­pen. Damit durch die höhe­ren Men­gen nicht ver­mehrt gemisch­te E‑Schrottladungen auf die Recy­cling­hö­fe gelan­gen, sind die ener­gie­rei­chen Li-Bat­te­rien früh­zei­tig – und zwar bei der Schad­stoff-Annah­me – zu erken­nen und strikt zu separieren.

„Selbst bei den öffent­lich-recht­li­chen Sam­mel­stel­len sind Schu­lun­gen not­wen­dig, um die fach­ge­rech­te Sepa­rie­rung von bat­te­rie­be­trie­be­nen Gerä­ten und ener­gie­rei­chen Li-Bat­te­rien sicher­zu­stel­len. Gelingt das nicht, ent­ste­hen gemisch­te Schüt­tun­gen von Elek­tro­schrott in nicht geeig­ne­ten Behält­nis­sen“, warnt Andre­as Bier­mann, Lei­ter Logis­tik, Ver- und Ent­sor­gung bei der DEKRA Cer­ti­fi­ca­ti­on GmbH. Bereits mecha­ni­sche Beschä­di­gun­gen am Gehäu­se einer Lithi­um-Bat­te­rie durch Fal­len­las­sen oder Ver­bie­gen kön­nen einen inter­nen Kurz­schluss oder eine Selbst­ent­zün­dung aus­lö­sen, was in Ent­sor­gungs­be­trie­ben schon zu Groß­feu­ern geführt hat.

Eine wei­te­re Hür­de in der Ent­sor­gungs­pra­xis ist die Bau­art vie­ler Elek­tro­ge­rä­te mit ein­ge­kap­sel­ten Bat­te­rien. Ent­we­der ent­fer­nen Fach­leu­te die­se Bat­te­rien oder sie wer­den ord­nungs­ge­mäß mit dem Gehäu­se in der Ent­sor­gungs­ket­te als „Alt­ge­rät mit Bat­te­rie“ dekla­riert. Wur­den jedoch beschä­dig­te Li-Bat­te­rien abge­ge­ben, müs­sen Con­tai­ner oder das Fahr­zeug deut­lich auf das Gefahr­gut hin­wei­sen : zum Bei­spiel mit „Beschädigte/​defekte Lithium-Ionen-Batterien“.

DEKRA Cer­ti­fi­ca­ti­on zer­ti­fi­ziert so genann­te Erst­be­hand­ler von Elek­tro-Alt­ge­rä­ten im Rah­men der Zer­ti­fi­zie­rung Entsorgungsfachbetriebe.

Mehr Infor­ma­tio­nen : www​.dekra​.de/​d​e​/​e​f​b​v​-​z​e​r​t​i​f​i​z​i​e​r​u​ng/

Quel­le : DEKRA e.V.

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