Sachgrundlose Befristung eindämmen

Die willkürliche Befristung bei Arbeitsverträgen soll per Gesetz eingedämmt werden

win­ter­berg-total­lo­kal : Die bis zu drei­ma­li­gen Ver­län­ge­run­gen von sach­grund­lo­sen Befris­tun­gen, genau­so wie Ket­ten­be­fris­tun­gen bei befris­te­ten Arbeits­ver­trä­gen sol­len als­bald der Ver­gan­gen­heit ange­hö­ren, so Ralf Wie­gel­mann, Unter­be­zirks­vor­sit­zen­de der AfA Wal­deck-Fran­ken­berg u. stv. AfA-Bezirks­vor­sit­zen­de in Hessen-Nord.

Bereits im Koali­ti­ons­ver­trag der lau­fen Legis­la­tur­pe­ri­ode, haben SPD und CDU/CSU in eben sel­bi­gen ver­ein­bart, sach­grund­lo­se Befris­tun­gen und Ket­ten­be­fris­tun­gen ein­zu­schrän­ken. Schon lan­ge kämpft die Arbeits­ge­mein­schaft für Arbeit­neh­mer­fra­gen (AfA) in der SPD für eine sol­che Neujustierung.

Kon­kret plant Huber­tus Heil, Bun­des­mi­nis­ter für Arbeit und Sozia­les die Befris­tung von Arbeits­ver­trä­gen ohne Vor­lie­gen eines sach­li­chen Grun­des wie­der zur Aus­nah­me zu machen und auch soge­nann­te Befris­tungs­ket­ten, die durch eine Anein­an­der­rei­hung meh­re­rer befris­te­ter Arbeits­ver­trä­ge ent­ste­hen, zu begrenzen.

Ralf Wie­gel­mann, Unter­be­zirks­vor­sit­zen­de der AfA Wal­deck-Fran­ken­berg u. stv. AfA-Bezirks­vor­sit­zen­de in Hes­sen-Nord wei­ter, es ist in die­ser The­ma­tik noch viel Luft nach oben, aber es zumin­des­tens ein rich­ti­ger und wich­ti­ger Schritt zum Woh­le der Arbeitnehmerschaft.

Wie­gel­mann wei­ter, die Häu­fig­keit und Dau­er von sach­grund­los befris­te­ten Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­sen müs­sen in Zukunft eine Ein­däm­mung fin­den, da eben die­se einer­seits im Koali­ti­onver­trag ver­ein­bart wur­de und ander­seits längst über­fäl­lig ist.

CDU und CSU müs­sen nun Far­be bekennen.

Ursprüng­lich waren befris­te­te Arbeits­ver­trä­ge als Aus­nah­me gedacht. Heu­te jedoch wer­den sie zu oft vor allem als ver­län­ger­te Pro­be­zeit ein­ge­setzt. Für Kat­ja Mast, Vize-Vor­sit­zen­de der SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on, ist das Missbrauch.

Kon­kret plant der SPD-Poli­ti­ker die Befris­tung von Arbeits­ver­trä­gen ohne Vor­lie­gen eines sach­li­chen Grun­des wie­der zur Aus­nah­me zu machen und auch soge­nann­te Befris­tungs­ket­ten, die durch eine Anein­an­der­rei­hung meh­re­rer befris­te­ter Arbeits­ver­trä­ge ent­ste­hen, zu begren­zen. Denn trotz guter kon­junk­tu­rel­ler Lage waren 37 Pro­zent der Neu­ein­stel­lun­gen im Jahr 2019 nur befris­tet (IAB-Betriebspa­nel 2019). Beson­ders betrof­fen : jun­ge Menschen.

Dar­über hin­aus sieht der nun durch den Bun­des­mi­nis­ter für Arbeit und Sozia­les, Huber­tus Heil, SPD vor­ge­leg­te Gesetz­ent­wurf vor, das eine Befris­tung nur noch ein­mal statt bis zu drei­mal ver­län­gert wer­den kann. Eben­falls soll der Anteil der Beschäf­tig­ten in Unter­neh­men mit mehr als 75 Arbeit­neh­mern auf maxi­mal 2,5 Pro­zent begrenzt werden.

Sach­grund­lo­se Befris­tun­gen bedeu­ten Unsi­cher­heit und oft weni­ger Ein­kom­men. Zudem sei­en vie­le Befris­tun­gen nicht betrieb­lich not­wen­dig, „son­dern nur Mit­tel zur Umge­hung des Kün­di­gungs­schut­zes“. Des­halb sei im Koali­ti­ons­ver­trag ver­ein­bart wor­den, „Befris­tun­gen deut­lich zurück­zu­drän­gen“, so Ralf Wie­gel­mann, Unter­be­zirks­vor­sit­zen­de der AfA Wal­deck-Fran­ken­berg u. stv. AfA-Bezirks­vor­sit­zen­de in Hessen-Nord.

Men­schen müss­ten „mit Zuver­sicht in ihre Zukunft bli­cken kön­nen“, heißt es dazu in dem ent­spre­chen­den Gesetz­ent­wurf. Befris­te­te Arbeits­ver­trä­ge ver­la­ger­ten die Unsi­cher­heit über den zukünf­ti­gen Arbeits­be­darf von Arbeitgeber*in auf die Arbeitnehmer*innen.

Gera­de Per­spek­ti­ven und Plan­bar­keit sei­en für Arbeitnehmer*innen auch gera­de ange­sichts der Coro­na-Pan­de­mie drin­gend nötig, so Wiegelmann

Sicher­heit statt Planlosigkeit

Nach den Plä­nen von Huber­tus Heil soll die im Teil­zeit- und Befris­tungs­ge­setz (TzBfG) gere­gel­te Befris­tung eines Arbeits­ver­tra­ges ohne Vor­lie­gen eines sach­li­chen Grun­des künf­tig nur noch für die Dau­er von 18 Mona­ten statt bis­lang zwei Jah­ren zuläs­sig sein. Arbeitgeber*innen, die in der Regel mehr als 75 Arbeitnehmer*innen beschäf­tig­ten, dür­fen danach künf­tig maxi­mal 2,5 Pro­zent ihrer Arbeitnehmer*innen sach­grund­los befristen.

Auch sol­len Ket­ten­be­fris­tun­gen im Teil­zeit- und Befris­tungs­ge­setz (TzBfG) wei­ter begrenzt wer­den. Für Befris­tun­gen mit Sach­grund, z.B. eine befris­te­te Ver­tre­tung für Beschäf­tig­te in Eltern- oder Pfle­ge­zeit, bei Krank­heit oder Son­der­ur­laub, gibt es bis­her kei­ne gesetz­li­che Höchst­dau­er. Um auch hier Ket­ten­be­fris­tun­gen zu ver­mei­den, wer­den befris­te­te Arbeits­ver­trä­ge bei dem­sel­ben Arbeit­ge­ber auf eine Höchst­dau­er von fünf Jah­ren begrenzt. Dabei sind auf die Höchst­dau­er von fünf Jah­ren auch Zei­ten anzu­rech­nen, in denen Arbeitnehmer*innen dem­sel­ben Arbeit­ge­ber als Leih­ar­beit­neh­me­rin oder Leih­ar­beit­neh­mer über­las­sen war.

Vor­ge­se­hen ist auch, Ket­ten­be­fris­tun­gen bei befris­te­ten Arbeits­ver­trä­gen auf maxi­mal fünf Jah­re zu begren­zen. Der Ent­wurf aus dem Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­um sieht dar­über hin­aus vor, dass die Arbeits­zeit von Leih­ar­bei­tern bei einer Fest­an­stel­lung auf die­se fünf­jäh­ri­ge Höchst­dau­er anzu­rech­nen ist.

Ob die­ser Gesetz­ent­wurf in der lau­fen­den Legis­la­tur noch umge­setzt wer­den kann, ist fraglich.

Die Uni­on zeigt Widerstand.

Bereits in den Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen zwi­schen Uni­on und SPD waren die sach­grund­los befris­te­ten Arbeits­ver­trä­ge wie auch die befris­te­ten Arbeits­ver­trä­ge sehr umstrit­ten. Aus der SPD gab es erst die Zustim­mung für die Auf­nah­me von Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen unter den Bedin­gun­gen, die befris­te­ten Arbeits­ver­trä­ge ein­zu­däm­men, so Ralf Wie­gel­mann, Unter­be­zirks­vor­sit­zen­de der AfA Wal­deck-Fran­ken­berg u. stv. AfA-Bezirks­vor­sit­zen­de in Hessen-Nord.

Auch DGB-Chef Rei­ner Hoff­mann setzt auf die Koali­ti­ons­ver­trags­treue der Uni­on und erwar­tet, dass der Gesetz­ent­wurf zeit­nah in ein Gesetz gegos­sen wird.

Quel­le : Arbeits­ge­mein­schaft für Arbeit­neh­mer­fra­gen (AfA) im SPD-Unter­be­zirk Waldeck-Frankenberg

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