Stärkung der Erneuerbaren Energien und mehr Geld für die Kommunen

Wohnungsunternehmen können künftig unter erleichterten steuerlichen Bedingungen ihre Mieterinnen und Mieter mit eigenproduziertem Strom aus erneuerbaren Energien versorgen

win­ter­berg-total­lo­kal : Damit set­zen wir einen Anreiz für die Errich­tung von Solar­an­la­gen auf Dächern von Wohn­häu­sern. Zudem erhal­ten Kom­mu­nen mit Wind­kraft­an­la­gen auf ihrem Gebiet künf­tig einen höhe­ren Anteil an den Gewer­be­steu­er­ein­nah­men. Damit erhö­hen wir die Akzep­tanz von Erneu­er­ba­re-Ener­gie-Pro­jek­ten in den Gemeinden.

Dirk Wie­se, hei­mi­scher SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ter und Frak­ti­ons­vi­ze schließt sich dazu den Aus­füh­run­gen sei­nes Kol­le­gen, dem kom­mu­nal­po­li­ti­schen Spre­cher, Bern­hard Dadrup an : “Vor allem der Gebäu­de­be­reich hat sein Poten­zi­al für das Errei­chen der Kli­ma­zie­le noch nicht aus­ge­schöpft. Das hat die im März vor­ge­leg­te Kli­ma­bi­lanz noch­mals ver­deut­licht. Mie­ter­strom kann einen wich­ti­gen Bei­trag zur Stei­ge­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz im Gebäu­de­sek­tor leis­ten. Miet­ein­nah­men sind nach gel­ten­dem Recht von der Gewer­be­steu­er befreit. Erzie­len Woh­nungs­un­ter­neh­men jedoch Ein­nah­men aus ande­ren gewerb­li­chen Tätig­kei­ten – dar­un­ter auch der Erzeu­gung von Strom -, ver­lie­ren sie die­se Steu­er­be­frei­ung. Künf­tig sol­len Ein­nah­men aus Strom­erzeu­gung aus erneu­er­ba­ren Ener­gie­quel­len die Gewer­be­steu­er­be­frei­ung der Miet­ein­nah­men nicht gefähr­den, wenn sie 10 Pro­zent der Ein­nah­men aus Ver­mie­tung nicht über­stei­gen. Das Glei­che gilt auch für den Betrieb von Lade­sta­tio­nen für Elektrofahrzeuge.”

Wie­se führt wei­ter aus : “Um Kom­mu­nen, die Stand­or­te von Wind­kraft­an­la­gen sind, stär­ker als bis­her an der Gewer­be­steu­er der Anla­gen­be­trei­ber zu betei­li­gen und die Akzep­tanz von Erneu­er­ba­re-Ener­gie-Pro­jek­ten vor Ort zu erhö­hen, ändern wir das bestehen­de Ver­hält­nis der Gewer­be­steu­er­an­tei­le von Stand­ort­ge­mein­den und Sitz­ge­mein­den der Betrei­ber­un­ter­neh­men zuguns­ten der Stand­ort­kom­mu­nen. Hier­von wer­den auch die Kom­mu­nen im Sau­er­land profitieren.”

Die Rege­lun­gen wur­den in die­ser Woche vom Bun­des­tag mit dem Fond­s­tand­ort­ge­setz beschlos­sen und die­nen der Umset­zung eines Ent­schlie­ßungs­an­trags zur letz­ten Novel­le des Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Geset­zes. Die Ände­run­gen gel­ten erst­mals für den Erhe­bungs­zeit­raum 2021.

Foto­credits : @ Mar­co Urban

Quel­le : Dirk Wie­se, MdB

Print Friendly, PDF & Email