Neue Regeln für Gefahrstoffe

TRGS 510 aktualisiert

win­ter­berg-total­lo­kal : Für die Lage­rung von Gefahr­stof­fen in orts­be­weg­li­chen Behäl­tern gel­ten neue Regeln. Betrof­fen sind unter ande­rem klei­ne Men­gen, wie sie in vie­len Betrie­ben anfal­len. Unter­neh­men soll­ten aktiv wer­den, wenn sie rechts­si­cher unter­wegs sein wol­len, raten die Exper­ten von DEKRA.

Die aktua­li­sier­te Fas­sung der TRGS 510 (tech­ni­sche Regel zur Lage­rung von Gefahr­stof­fen in orts­be­weg­li­chen Behäl­tern) wur­de in die­sen Tagen bekannt­ge­ge­ben. Die Ände­run­gen betref­fen unter ande­rem die Lage­rung klei­ner Men­gen, erin­nern die Gefahr­stoff­ex­per­ten von DEKRA. Händ­ler, Logis­ti­ker und Anwen­der von Gefahr­stof­fen soll­ten prü­fen, ob die Ände­run­gen für ihr Unter­neh­men rele­vant sind.

Wer sich an die Vor­ga­ben und Schutz­maß­nah­men der TRGS hält, kann davon aus­ge­hen, dass er sich rechts­kon­form ver­hält und die Anfor­de­run­gen des Arbeits­schut­zes des Gefahr­stoff­ver­ord­nung ein­hält. Dies ist von Bedeu­tung, wenn es zu einem Unfall mit Gefahr­stof­fen im Lager kommt und Behör­den und Ver­si­che­run­gen Aus­künf­te und Nach­wei­se einfordern.

Die TRGS 510 bie­tet Arbeit­ge­bern eine umfang­rei­che und detail­lier­te Hil­fe­stel­lung. Die aktua­li­sier­te Fas­sung wur­de neu struk­tu­riert, Schwel­len­wer­te für Klein­men­gen und Rege­lun­gen für Zugangs­be­schrän­kun­gen wur­den neu gefasst. Ent­fal­len sind jedoch die Vor­ga­ben für die Lage­rung in Ver­kaufs­räu­men. Dies bedeu­tet, dass der Arbeit­ge­ber die Schutz­maß­nah­men selbst im Rah­men einer Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung ablei­ten muss.

Die Exper­ten von DEKRA emp­feh­len die Neu­fas­sung der TRGS 510 zum Anlass zu neh­men, die Situa­ti­on im eige­nen Gefahr­stoff­la­ger zu überprüfen :

  • Haben sich Pro­duk­te, Ein­stu­fun­gen oder Men­gen geändert ?
  • Gibt es neue Vor­ga­ben für die Lagerung ?
  • Sind die tech­ni­schen Ein­rich­tun­gen ange­mes­sen und funktionsfähig ?

DEKRA berät Unter­neh­men und Kom­mu­nen bei der Pla­nung und Orga­ni­sa­ti­on von Gefahr­stoff­la­gern, unter­stützt bei der Erstel­lung von Explo­si­ons­schutz­do­ku­men­ten und prüft tech­ni­sche Anla­gen gemäß Betriebssicherheitsverordnung.

Über DEKRA 
Seit 95 Jahren arbeitet DEKRA für die Sicherheit: Aus dem 1925 in Berlin gegründeten Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein e.V. ist eine der weltweit führenden Expertenorganisationen geworden. Die DEKRA SE ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des DEKRA e.V. und steuert das operative Geschäft des Konzerns. Im Jahr 2020 hat DEKRA einen Umsatz von voraussichtlich 3,2 Milliarden Euro erzielt. Mehr als 43.000 Mitarbeiter sind in rund 60 Ländern auf allen fünf Kontinenten im Einsatz. Mit qualifizierten und unabhängigen Expertendienstleistungen arbeiten sie für die Sicherheit im Verkehr, bei der Arbeit und zu Hause. Das Portfolio reicht von Fahrzeugprüfungen und Gutachten über Schadenregulierung, Industrie- und Bauprüfung, Sicherheitsberatung sowie die Prüfung und Zertifizierung von Produkten und Systemen bis zu Schulungsangeboten und Zeitarbeit. Die Vision bis zum 100. Geburtstag im Jahr 2025 lautet: DEKRA wird der globale Partner für eine sichere Welt.

Quel­le : DEKRA e. V. Stuttgart

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