Ruhrverband verlängert Wassersportsaisons 2021 und 2022 auf seinen Talsperren

Maßnahme soll helfen, coronabedingte Erschwernisse für Segelvereine abzumildern

win­ter­berg-total­lo­kal : Die Was­ser­sport­sai­son 2021 auf den Tal­sper­ren im Sau­er­land hat noch nicht begon­nen, doch bereits jetzt steht f est : Sie wird um gut zwei Wochen län­ger sein als in den ver­gan­ge­nen Jah­ren. Der Ruhr­ver­band hat dem Wunsch zahl­rei­cher Segel­ver­ei­ne ent­spro­chen, den in der Frei­zeit­ord­nung f est­ge­leg­ten Schluss­ter­min f ür die Boots­la­ge­rung auf der Was­serf läche vom 15. auf den 30. Novem­ber zu verschieben.

Die­se ver­einsf reund­li­che Rege­lung gilt sowohl in die­sem als auch im kom­men­den Jahrf ür die Henne‑, Möhne‑, Sorpe‑, Big­ge-und Listertalsperre.Unverändert gül­tig bleibt dabei die in der Frei­zeit­ord­nung f est­ge­leg­te Ein­schrän­kung, dass der Ruhr­ver­band kei­ne Gewähr f ür einen bestimm­ten Was­ser­stand in sei­nen Tal­sper­ren sowie f ür die Beschaf f enheit der Was­ser-oder Uf erf lächen und der Zugän­ge zum Was­ser über­neh­men kann.

Wegen der Coro­na­pan­de­mie haben die an den Tal­sper­ren ansäs­si­gen Segel­ver­ei­ne gera­de im Bereich der Jugend­aus­bil­dung und Nach­wuchsf örde­rung mit Ein­schrän­kun­gen zu kämpf en. Die Sai­son­ver­län­ge­rung soll dazu bei­tra­gen, die­se Erschwer­nis­se f ür die Ver­ei­ne abzu­mil­dern. Doch auch den Inter­es­sen aller ande­ren Was­ser­sport­trei­ben­den auf den sau­er­län­di­schen Tal­sper­ren, die ebenf alls bereits 2020 durch Ver­bo­te des Ver­eins­le­bens und den Ausf all von Regat­ten in ihrer Sport­aus­übung­be­ein­träch­tigt waren, hof f t der Ruhr­ver­band mit der Rege­lung entgegenzukommen.

Auch auf die jähr­li­che Erhö­hung der Pla­ket­ten­ent­gel­te wird der Ruhr­ver­band f ür das Jahr 2021 ver­zich­ten. Dies hat der Eigen­tü­mer der gro­ßen sau­er­län­di­schen Tal­sper­ren bereits Ende 2020 mit Blick auf die wei­ter­hin andau­ern­de Coro­na­pan­de­mie entschieden.

egin­nen wird die Was­ser­sport­sai­son auch in die­sem und im kom­men­den Jahr wie gewohnt am 15. März. Ab die­sem Tag ist die Boots­la­ge­rung auf der Was­serf läche gemäß Frei­zeit­ord­nung wie­der erlaubt.

Quel­le : Ruhrverband

Print Friendly, PDF & Email