Für die Kleinsten ein gefährlicher Ort

Das Auto ist für Kleinkinder ein gefährlicher Ort

win­ter­berg-total­lo­kal : Im Jahr 2019 ver­un­glück­ten auf Deutsch-lands Stra­ßen 28.005 Kin­der im Alter von unter 15 Jah­ren bei Ver­kehrs­un­fäl­len. Die Mehr­heit davon (37,2 Pro­zent) kam dabei als Mit­fah­rer in einem Pkw zu Scha­den. Bei den Klein­kin­dern bis 6 Jah­re liegt die­ser Anteil sogar bei 64,4 Pro­zent, im Grund­schul­al-ter zwi­schen 6 und 9 Jah­ren liegt der Wert bei 40,4 Prozent.

„Damit Kin­der im Auto opti­mal geschützt sind, müs­sen sie mit einem für sie geeig­ne­ten Rück­hal­te­sys­tem ord­nungs­ge­mäß gesi­chert wer­den, und das auf jeder noch so kur­zen Fahrt“, sagt Mar­kus Egel­haaf, Unfall­for­scher bei DEKRA. Laut Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa-tion ver­rin­gert sich durch den rich­ti­gen Gebrauch eines geeig­ne­ten Kin­der­rück­hal­te­sys-tems die Gefahr eines töd­li­chen Unfalls um 70 bis 80 Prozent.

In Deutsch­land dür­fen Kin­der bis zum Errei­chen einer Kör­per­grö­ße von 1,5 Metern oder bis zum voll­ende­ten 12. Lebens­jahr nur im pas­sen­den Kin­der­sitz mit­fah­ren. Dazu muss ein Sitz pas­send zum Gewicht des Kin­des aus fünf Grup­pen aus­ge­wählt wer­den. Grup­pe 0 : bis 10 Kilo­gramm, Grup­pe 0+: bis 13 Kilo­gramm, Grup­pe I : 9 bis 18 Kilo­gramm, Grup­pe II : 15 bis 25 Kilo­gramm und Grup­pe III : 22 bis 36 Kilogramm.

In den meis­ten aktu­el­len Pkw-Model­len sind Iso­fix-Ver­an­ke­run­gen ver­baut, mit denen man die ent­spre­chen­den Sit­ze schnell und mit nur einem gerin­gen Risi­ko der Fehl­be­die-nung fest ver­an­kern kann. Gibt es im Fahr­zeug kei­ne Iso­fix-Ver­an­ke­run­gen oder ist der Sitz nicht mit die­sem Sys­tem kom­pa­ti­bel, erfolgt die Siche­rung mit dem Sicher­heits­gurt. Die Mon­ta­ge gestal­tet sich hier bei den meis­ten Sitz­mo­del­len deut­lich schwe­rer und da-mit auch feh­ler­an­fäl­li­ger. In allen Fäl­len müs­sen Auto­fah­rer beim Ein­bau des Sit­zes und bei der Siche­rung der Kin­der unbe­dingt die Vor­ga­ben der Bedie­nungs­an­lei­tun­gen von Sitz und Fahr­zeug beachten.

Gera­de für klei­ne Kin­der wer­den ver­mehrt so genann­te Reboar­der ange­bo­ten, also Sit­ze, bei denen das Kind ent­ge­gen der Fahrt­rich­tung sitzt. „Im Fal­le einer Fron­tal­kol­li­si­on bie-ten die­se einen bes­se­ren Schutz der Wir­bel­säu­le. Bei der Mon­ta­ge auf dem Bei­fah­rer­sitz muss aller­dings beach­tet wer­den, dass der Bei­fah­rer­air­bag abge­schal­tet ist. Die­ser kann ansons­ten bei einer Aus­lö­sung zu schwers­ten Ver­let­zun­gen füh­ren“, sagt Egelhaaf.

Beim Kauf eines Kin­der­sit­zes soll­te man nach dem Rat von DEKRA zudem dar­auf ach-ten, dass der Sitz die Prüf­norm UN ECE Reg. 44/04 oder 129 (i‑Sitze) erfüllt. Sit­ze nach der UN ECE Reg 44/03 sind eben­falls noch zuge­las­sen. „Vom Kauf gebrauch­ter Sit­ze wird abge­ra­ten, es sei denn, man kann sicher sein, dass der Sitz noch nicht in einen Unfall ver­wi­ckelt war und auch ansons­ten sehr scho­nend behan­delt wur­de“, betont der Unfall­for­scher. „Den Sitz vor dem Kauf auf jeden Fall im eige­nen Auto aus­pro­bie­ren und das Kind Pro­be sit­zen lassen.“

„Der bes­te Kin­der­sitz bringt aber nichts, wenn das Kind dar­in nicht oder nicht rich­tig ge-sichert wird – ein gefähr­li­cher Umstand, der ins­be­son­de­re auf Kurz­stre­cken und bei der Mit­nah­me wei­te­rer Kin­der zu beob­ach­ten ist“, betont Egel­haaf. Auch Regen dür­fe nicht als Hin­de­rungs­grund gel­ten, die Kin­der ord­nungs­ge­mäß zu sichern und die Siche­rung – ins­be­son­de­re bei älte­ren Kin­dern – regel­mä­ßig zu kontrollieren.

Quel­le : DEKRA

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