Streugut darf bis zum Ende der Frostperiode liegen bleiben

Hauseigentümer und Mieter müssen bei Schnee und Eis dafür sorgen, dass Gehwege vor ihrem Haus geräumt und mit einem geeigneten Streugut ihrer Wahl gegen Stürze gesichert werden. Sie dürfen ausgestreutes Gut bis zum Ende der Frostperiode liegen lassen.

win­ter­berg-total­lo­kal : Die Würt­tem­ber­gi­sche Ver­si­che­rung, ein Unter­neh­men der W&W‑Gruppe, weist auf eine Ent­schei­dung des Ober­lan­des­ge­richts Schles­wig (7 U 25/19) hin.

Eine Frau fuhr mit ihrem Fahr­rad auf einem öffent­li­chen Geh­weg und woll­te in eine Sei­ten­stra­ße abbie­gen. Dabei rutsch­te sie auf einem Gemisch von Splitt und Salz aus, das die Gemein­de im Win­ter aus­ge­streut hat­te. Sie brach sich beim Sturz die lin­ke Hand und konn­te die­se auf Dau­er nicht mehr zum Grei­fen nut­zen. Sie ver­klag­te die Gemein­de, ihr Schmer­zens­geld zu zah­len und die Kos­ten einer zeit­wei­sen Haus­halts­hil­fe zu erset­zen, da sie nur noch ein­ge­schränkt in der Lage sei, ihre Haus­ar­bei­ten zu erle­di­gen. Die Kla­ge begrün­de­te sie damit, dass das ver­wen­de­te Streu­gut unge­eig­net gewe­sen sei und die Gemein­de es nach der Frost­pe­ri­ode wie­der besei­ti­gen muss­te. Damit kam sie jedoch vor Gericht nicht durch.

Laut Gericht kön­nen Streu­pflich­ti­ge grund­sätz­lich selbst ent­schei­den, wel­ches Streu­mit­tel sie ein­set­zen. Geeig­net sei unter ande­rem sowohl das von der Gemein­de ver­wen­de­te Splitt-Salz-Gemisch als auch rei­ner Splitt. Da der Unfall im Lau­fe des Monats März geschah, war es nicht zu bean­stan­den, dass das Streu­gut noch nicht besei­tigt war. Bis Ende März kön­ne es näm­lich durch­aus noch zu Frost kom­men, wes­halb das Streu­gut zur Vor­sor­ge lie­gen blei­ben dür­fe. Bis dahin müss­ten Fahr­rad­fah­rer ihre Fahr­wei­se ent­spre­chend anpas­sen. Im Übri­gen wies das Gericht dar­auf hin, dass man auf einem rei­nen Geh­weg nicht mit dem Fahr­rad fah­ren dür­fe und man bei Unfäl­len schon des­halb kei­ne Ent­schä­di­gung ver­lan­gen könne.

Die W&W-Gruppe
1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen, Versichern und brandpool als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Stuttgart arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.

Quel­le : Wüs­ten­rot & Würt­tem­ber­gi­sche AG

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