Autofahren in der kalten Jahreszeit

Sicher unterwegs auf winterlichen Straßen
  • Kame­ras und Sen­so­ren von Eis und Schnee befreien
  • Auf­zie­hen von Schnee­ket­ten unbe­dingt zu Hau­se ausprobieren
  • Win­ter­rei­fen ohne genü­gend Pro­fil sind zwecklos

bri­lon-total­lo­kal : Eis­glat­te Stra­ßen, zuge­schnei­te Autos, län­ge­re Brems­we­ge – wer auch im Win­ter mit dem Auto sicher ans Ziel kom­men will, muss wis­sen, wor­auf es in der kal­ten Jah­res­zeit ankommt. Hier die wich­tigs­ten Tipps der Exper­ten von DEKRA.

Win­ter­rei­fen – Bei win­ter­li­chen Stra­ßen­ver­hält­nis­sen müs­sen Autos in Deutsch­land mit win­ter­taug­li­chen Rei­fen unter­wegs sein. Das gilt für Fahr­ten bei Glatt­eis, Schnee­glät­te, Schnee­matsch, Eis- oder Reif­glät­te. Als win­ter­taug­lich gel­ten neue Rei­fen seit 2018 nur noch, wenn sie das Alpi­ne-Sym­bol „Berg mit Schnee­flo­cke“ tra­gen. Älte­re Rei­fen, die nur die M+S‑Kennzeichnung tra­gen, sind noch bis Sep­tem­ber 2024 erlaubt. Ganz­jah­res­rei­fen kön­nen die gesetz­li­chen Vor­ga­ben erfül­len. Für den ech­ten Win­ter­ein­satz sind aber spe­zi­el­le Win­ter­rei­fen die bes­se­re Wahl. Faust­re­gel für die Mon­ta­ge : von Okto­ber bis Ostern.

Pro­fil­tie­fe – Gesetz­lich vor­ge­schrie­ben sind bei Som­mer- wie bei Win­ter­rei­fen min­des­tens 1,6 Mil­li­me­ter Pro­fil­tie­fe. Wer im Win­ter ins­be­son­de­re auf ver­schnei­ten Stra­ßen aber wirk­lich sicher fah­ren will, braucht laut DEKRA mehr Pro­fil, min­des­tens noch 4 Mil­li­me­ter sind emp­feh­lens­wert. Zum Über­prü­fen ste­cken Sie eine Ein-Euro-Mün­ze ins Pro­fil : dann soll­te deut­lich mehr als der gold­far­be­ne Rand ver­deckt sein. In Öster­reich übri­gens sind für Win­ter­rei­fen im Mini­mum 4 Mil­li­me­ter gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, dar­un­ter gilt die Win­ter­rei­fen­pflicht nicht als erfüllt.

Schnee­ket­ten – Wer in die Ber­ge fährt, soll­te an Schnee­ket­ten den­ken, natür­lich pas­send zur Rei­fen­grö­ße. Aber : Pro­bie­ren Sie das Auf­zie­hen der Ket­ten unbe­dingt zu Hau­se in Ruhe aus. „Lear­ning by Doing“ im Schnee­ge­stö­ber auf dem Alpen­pass ist nicht nur ner­vig, son­dern kann auch gefähr­lich wer­den. Wich­tig : Steht das Schild „Rei­fen mit Schnee­ket­te auf blau­em Grund“ am Stra­ßen­rand, müs­sen Schnee­ket­ten auf­ge­zo­gen wer­den. Dann jedoch gilt ein Tem­po­li­mit von 50 km/​h.

Win­ter­zu­be­hör – Eis­krat­zer, Besen für den Schnee und Anti-Beschlag­tuch dür­fen im Win­ter an Bord eben­so wenig feh­len wie Frost­schutz­mit­tel als Reser­ve für die Wasch­an­la­ge. Dazu gefüt­ter­te Arbeits­hand­schu­he, denn Rei­fen­wech­sel oder Ket­ten­mon­ta­ge funk­tio­nie­ren mit war­men Hän­den ein­fach bes­ser. Außer­dem eine war­me Decke, denn bei einer Pan­ne oder im Mega-Stau im Win­ter läuft die Hei­zung im Auto womög­lich nicht end­los. Mit etwas Was­ser und Not­pro­vi­ant kann man auch län­ge­re unfrei­wil­li­ge Stopps im Auto über­brü­cken. Bei län­ge­ren Fahr­ten emp­fiehlt es sich auch, war­men Tee in der Ther­mos­kan­ne dabei zu haben.

Vor dem Los­fah­ren – Wich­tig : Das gan­ze Auto muss vor der Fahrt von Schnee und Eis frei­ge­räumt sein, und zwar kom­plett, nicht nur ein Guck­loch. Neben allen Schei­ben gehö­ren dazu auch Motor­hau­be und Dach, sonst kann wäh­rend der Fahrt urplötz­lich die Sicht weg sein. Ach­tung : Neben Schein­wer­fern und ande­ren Beleuch­tungs­ein­rich­tun­gen auch Sen­so­ren und Kame­ras rund ums Fahr­zeug vor­sich­tig frei­le­gen, nur so kön­nen die Assis­tenz­sys­te­me zuver­läs­sig arbei­ten. Ein zuge­schnei­tes, nicht les­ba­res Kenn­zei­chen kann mit einer Ver­war­nung geahn­det wer­den. Den Motor im Stand warm­lau­fen zu las­sen ist ver­bo­ten – und es ist Unsinn, denn es scha­det der Umwelt, ver­ur­sacht unnö­ti­gen Lärm und bringt nichts fürs Fahren.

Schu­he abklop­fen – Klop­fen Sie vor dem Ein­stei­gen die Schu­he gut ab. Denn Schnee, den man mit ins Auto schleppt, sorgt für höhe­re Luft­feuch­tig­keit. Dann beschla­gen sich die Schei­ben leich­ter und das geht auf Kos­ten der Sicht. Auch rutscht man mit glat­ten, schnee­nas­sen Schu­hen leich­ter von den Peda­len ab, vor allem beim Brem­sen eine gefähr­li­che Sache.

Nicht zu dicht auf­fah­ren – Hal­ten Sie auf win­ter­li­chen Stra­ßen mehr Abstand als sonst zum vor­aus­fah­ren­den Fahr­zeug. Auf nas­ser, schnee- oder gar eis­glat­ter Fahr­bahn wird der Brems­weg deut­lich län­ger. Bei Tem­po 50 hat ein Auto auf tro­cke­ner Stra­ße bei einer Not­brem­sung im Schnitt etwa 14 Meter Brems­weg, bei Schnee- oder Eis­glät­te sind es leicht das Dop­pel­te oder noch mehr, warnt DEKRA. Zudem kön­nen sich Schnee und Eis vom Dach eines vor­aus­fah­ren­den Fahr­zeu­ges lösen. Bei grö­ße­ren Eis­plat­ten von Lkw-Dächern kann das unge­müt­lich wer­den, wenn man nicht genü­gend Abstand hält.

Brü­cken­glatt­eis – Auch ohne ech­ten Win­ter­ein­bruch soll­ten Sie auf Brü­cken, Stra­ßen­kup­pen, in Unter­füh­run­gen oder Wald­schnei­sen beson­ders vor­sich­tig fah­ren. Hier kann es stel­len­wei­se gefähr­lich glatt sein, selbst wenn die Fahr­bahn ansons­ten tro­cken und grif­fig ist. Und neh­men Sie Tem­po­li­mit-Zei­chen mit Zusatz­schild „Schnee­flo­cke“ ernst. Das Zusatz­zei­chen warnt vor der Gefahr uner­war­te­ter Glatt­eis­bil­dung. Die Tem­po­be­gren­zung gilt gera­de des­halb auch bei tro­cke­ner Fahrbahn.

Licht ein­schal­ten – An trü­ben Herbst und Win­ter­ta­gen sind Autos bes­ser zu erken­nen, die auch tags­über mit Licht fah­ren. Bei Hel­lig­keit ist auch Tag­fahr­licht erlaubt, aller­dings reicht es bei schlech­ter Sicht, Däm­me­rung oder Dun­kel­heit nicht. Dann heißt es : recht­zei­tig Abblend­licht ein­schal­ten. Ach­tung : Die Nebel­schluss­leuch­te darf nicht schon bei schlech­ter Sicht, son­dern nur bei Nebel mit Sicht­wei­ten unter 50 Metern akti­viert wer­den. Bei die­sen Sicht­ver­hält­nis­sen gilt gene­rell ein Tem­po­li­mit von 50 km/​h.

Zuge­schnei­te Schil­der – Wich­ti­ge Ver­kehrs­schil­der müs­sen nach der gän­gi­gen Recht­spre­chung auch in über­zu­cker­tem Zustand beach­tet wer­den, und zwar, wenn sie eine cha­rak­te­ris­ti­sche Form haben, wie das acht­ecki­ge Stopp­schild (Zei­chen 206) oder das auf der Spit­ze ste­hen­de Drei­eck für „Vor­fahrt gewäh­ren“ (Zei­chen 205).

Räum­fahr­zeu­ge – In der Nähe von Streu- und Räum­fahr­zeu­gen ist Vor­sicht gebo­ten. Denn die­se Fahr­zeu­ge dür­fen auf allen Stra­ßen auf jeder Stra­ßen­sei­te in jeder Rich­tung zu allen Zei­ten fah­ren und hal­ten. Das Links­über­ho­len ist nicht grund­sätz­lich ver­bo­ten, auf­grund der Stra­ßen- und Wet­ter­ver­hält­nis­se soll­te jedoch davon Abstand genom­men werden.

Über DEKRA 
Seit mehr als 90 Jahren arbeitet DEKRA für die Sicherheit: Aus dem 1925 in Berlin gegründeten Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein e.V. ist eine der weltweit führenden Expertenorganisationen geworden. Die DEKRA SE ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des DEKRA e.V. und steuert das operative Geschäft des Konzerns. Im Jahr 2020 hat DEKRA einen Umsatz von voraussichtlich 3,2 Milliarden Euro erzielt. Mehr als 43.000 Mitarbeiter sind in rund 60 Ländern auf allen fünf Kontinenten im Einsatz. Mit qualifizierten und unabhängigen Expertendienstleistungen arbeiten sie für die Sicherheit im Verkehr, bei der Arbeit und zu Hause. Das Portfolio reicht von Fahrzeugprüfungen und Gutachten über Schadenregulierung, Industrie- und Bauprüfung, Sicherheitsberatung sowie die Prüfung und Zertifizierung von Produkten und Systemen bis zu Schulungsangeboten und Zeitarbeit. Die Vision bis zum 100. Geburtstag im Jahr 2025 lautet: DEKRA wird der globale Partner für eine sichere Welt.

Quel­le : DEKRA e. V. Stuttgart

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