Klage gegen Pay-or-Consent-Modell von Meta

Kla­ge gegen Pay-or-Con­sent-Modell von Meta

Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW zieht gegen die Umset­zung des Bezah­l­abos auf Face­book und Insta­gram vor Gericht

  • Gestal­tung der Ein­wil­li­gung lässt Nutzer:innen kei­ne ech­te Wahl
  • Teu­res Bezahl­mo­dell bie­tet auch kei­nen Schutz vor Datensammlung

Zahl­rei­che Nutzer:innen von Face­book und Insta­gram muss­ten sich ent­schei­den: Ob sie die Diens­te wei­ter­hin mit per­so­na­li­sier­ter Wer­bung nut­zen oder für Wer­be­frei­heit bezah­len wol­len. Die­ses soge­nann­te „Pay-or-Consent“-Modell hat­te der Mut­ter­kon­zern Meta Anfang Novem­ber letz­ten Jah­res auf sei­nen Platt­for­men umge­setzt. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW sieht dar­in Ver­stö­ße gegen die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) und mahn­te das Unter­neh­men ab. Da der Social-Media-Gigant kei­ne Unter­las­sungs­er­klä­rung abge­ben woll­te, reich­te die Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW nun Kla­ge beim Ober­lan­des­ge­richt Köln ein.

„Es kann nicht sein, dass sich gro­ße Unter­neh­men wie Meta nicht an gel­ten­de Regeln hal­ten. Wer mit Will­kür und Selbst­herr­lich­keit ver­sucht, gel­ten­des Ver­brau­cher­recht zu unter­wan­dern, gegen den gehen wir vor – egal wie groß die­ser Anbie­ter auch sein mag“, kom­men­tiert Wolf­gang Schuld­zinski, Vor­stand der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW.

Ein­wil­li­gung auf frei­wil­li­ger Basis zweifelhaft

Aus Sicht der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW kön­nen die Verbraucher:innen bei der Ent­schei­dung zwi­schen „Zah­len oder Ein­wil­li­gen“ kei­ne Wahl auf frei­wil­li­ger Basis tref­fen. Ent­we­der schlie­ßen die Nutzer:innen der Netz­wer­ke ein Abo ab, was für bei­de Platt­for­men schnell über 250 Euro pro Jahr kos­tet, oder sie wil­li­gen in die Daten­ver­ar­bei­tung für per­so­na­li­sier­te Wer­bung ein. Dadurch liegt ein zen­tra­ler Ver­stoß gegen den Daten­schutz vor. Die gesam­te Gestal­tung der ange­bo­te­nen Aus­wahl­op­tio­nen ist dar­auf ange­legt, dass Nutzer:innen gar nicht anders kön­nen, als der kos­ten­frei­en Nut­zung zuzu­stim­men – und Meta damit das umfas­sen­de Nutz­ertrack­ing zum Zweck per­so­na­li­sier­ter Wer­be­an­zei­gen zu gestatten.

„Hier­an wird deut­lich, dass das Unter­neh­men stark von der Aus­wer­tung der per­sön­li­chen Daten der Nutzer:innen pro­fi­tiert. Ver­mut­lich mehr noch als von Ein­nah­men durch das Bezahl­mo­dell“, so Schuld­zinski. „Allein auf­grund des abschre­ckend hohen Prei­ses wer­den sich ver­mut­lich die meis­ten Nutzer:innen für per­so­na­li­sier­te Wer­bung entscheiden.“

Bezahl­mo­dell kommt einer „Mogel­pa­ckung“ gleich

Das Bezahl­mo­dell von Meta ver­spricht zwar ein wer­be­frei­es Erleb­nis, doch wer glaubt, sich mit dem Abo­mo­dell von der Daten­sam­me­lei frei­kau­fen zu kön­nen, irrt. Denn Meta ver­wen­det zwar die Daten nicht mehr für per­so­na­li­sier­te Wer­bung bezie­hungs­wei­se spielt die­se den zah­len­den Nutzer:innen nicht mehr aus. Der Kon­zern sam­melt aber wei­ter­hin deren Nut­zer­da­ten. „Wir fin­den, dass Meta nicht deut­lich genug macht, dass trotz Zah­lung Daten gesam­melt wer­den. Nutzer:innen, die das nicht wis­sen, wäh­nen sich nach Abschluss des Abos gege­be­nen­falls in dem ver­meint­li­chen Gefühl, ihr Nut­zer­ver­hal­ten wer­de nicht gespei­chert“, erläu­tert Schuldzinski.

 

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Quel­le: Pres­se­stel­le Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW
Foto­credits: © VZ NRW