Neues EE-Gesetz 2021

Neue Windkraftanlagen im Sauerland, dem Land der 1000 Berge

win­ter­berg-total­lo­kal : Am 17. Dezem­ber 2020 hat der Bun­des­tag das Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Geset­zes (EEG) 2021 beschlos­sen. Das Gesetz besteht aus 158 Sei­ten. Einen Tag spä­ter hat der Bun­des­rat zuge­stimmt. Das Gesetz tritt nun ab dem 1. Janu­ar 2021 in Kraft. Einer Grup­pe von Bürgern/​innen gehen die Maß­nah­men nicht weit genug, eine ande­re Grup­pe befürch­tet die Aus­he­be­lung ihrer Bürgerrechte.

Eini­ge Aus­sa­gen im Gesetz :

  • Die erneu­er­ba­ren Ener­gien sol­len im Jahr 2030 65 Pro­zent des deut­schen Strom­ver­brauchs bereitstellen.
  • Das 65-Pro­zent-Aus­bau­ziel kann aller­dings nur mit einer gemein­sa­men Anstren­gung aller Akteu­re in Bund, Län­dern und Kom­mu­nen erreicht werden.
  • Der Aus­bau der erneu­er­ba­ren Ener­gien wird beschleu­nigt. Um dies zu errei­chen, macht die­ses Gesetz wei­te­re Flä­chen für die Ener­gie­wen­de nutz­bar : Um den Wind­aus­bau an Land wie­der anzu­kur­beln, kön­nen künf­tig auch weni­ger wind­star­ke Stand­or­te genutzt wer­den und auch für Solar­an­la­gen in der Frei­flä­che wird die Gebiets­ku­lis­se erweitert.
  • Wind­an­la­gen­be­trei­ber kön­nen die Kom­mu­nen künf­tig finan­zi­ell an den Erträ­gen neu­er Anla­gen betei­li­gen. Die­se Zah­lun­gen kön­nen für Anrei­ze sor­gen, damit vor Ort neue Flä­chen für die Wind­ener­gie aus­ge­wie­sen werden.
  • Das Planungs‑, das Geneh­mi­gungs- und das Natur- und Arten­schutz­recht müs­sen die ambi­tio­nier­ten Aus­bau­zie­le für erneu­er­ba­re Ener­gien widerspiegeln.
  • Die Ver­fah­rens­dau­ern für die Geneh­mi­gung neu­er Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Anla­gen müs­sen ver­kürzt wer­den. Bund und Län­der wer­den hier­für gemein­sa­me wei­te­re Anstren­gun­gen unternehmen.
  • Die instal­lier­te Leis­tung der Wind­kraft­an­la­gen an Land soll bis 2030 bei 71 Giga­watt errei­chen. Heu­te sind 54 Giga­watt (GW) instal­liert. Auf See liegt das Aus­bau­ziel 2030 bei 20 GW. Ist­zu­stand 7,5 GW.
  • 100 Giga­watt an Solar­leis­tung sol­len im Jahr 2030 instal­liert sein, der­zeit sind 53 Giga­watt in Betrieb.

Eine Mei­nung : Heu­te gibt es an Land etwa 29500 Wind­kraft­an­la­gen. Es müs­sen also ca. 9000 Anla­gen zuge­baut wer­den. Auch dann ist die Ver­sor­gung­si­cher­heit nicht ausreichend.

Der Natur­schutz tritt wei­ter in den Hin­ter­grund. Ein­wen­dun­gen wer­den durch kur­ze Fris­ten schwie­ri­ger. Unser Sau­er­land wird in Zukunft durch vie­le wei­te­re Wind­rä­der in vie­ler­lei Hin­sicht stark belas­tet Durch die „gefor­der­te gemein­sa­me Anstren­gung aller Akteu­re in Bund, Län­dern und Kom­mu­nen“ ist eine Ver­hin­de­rung fast nicht mög­lich. Hin­zu kommt noch die Aus­sa­ge im Gesetz „Die Kom­mu­nen wer­den finan­zi­ell an den Erträ­gen betei­ligt“. Wie sag­te schon Mar­cus Tul­li­us Cice­ro, 106 – 43 v. Chr : „Kei­ne Fes­tung ist so stark, dass Geld sie nicht ein­neh­men kann”.

Wir Bür­ger zah­len mit unse­rer Strom­rech­nung durch die EEG-Umla­ge und Steu­ern alle neu­en Anla­gen und die Ren­di­ten. Die­ses Jahr sind es 6,76 Ct/​kWh. Das ist fast ein Vier­tel des Strom­prei­ses. Im kom­men­den Jahr beträgt der Bei­trag der Ver­brau­cher zur För­de­rung des Öko­stroms 6,5 Cent. Hin­zu kommt 2021 ein mil­li­ar­den­schwe­rer Bundeszuschuss !

Im Gesetz steht unter dem Punkt C Alter­na­ti­ven : keine

Viel­leicht gibt es sie doch ! Es muss nicht nur ein ener­gie­po­li­ti­sches Drei­eck geben (Umwelt­ver­träg­lich­keit, Ver­sor­gungs­si­cher­heit und Kos­ten) son­dern eine Ener­gie­py­ra­mi­de mit dem wich­tigs­ten Aus­gangs­punkt Ener­gie­ein­spa­rung. Nur so ver­mei­den wir eine wei­te­re hohe Nach­fra­ge nach kli­ma­schäd­li­chen Roh­stof­fen wie Kup­fer, Stahl, Erd­öl und Beton und ver­scho­nen unse­re Wäl­der und Ber­ge mit neu­en Anla­gen. Ein Bei­spiel : Das Fun­da­ment einer gro­ßen Wind­kraft­an­la­ge ver­braucht 1600 Ton­nen Beton.

Bild : Trans­for­ma­tor­an­la­ge für Wind­strom bei Brilon

Quel­le : Die­ter Frigger

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