Verdoppelung der Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge helfen im Alltag

Am 29. Oktober hat der Deutsche Bundestag den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf für ein Behinderten-Pauschbetragsgesetz verabschiedet.

win­ter­berg-total­lo­kal : Das neue Gesetz sieht eine Ver­dopp­lung der Behin­der­ten-Pausch­be­trä­ge, die Ein­füh­rung eines neu­en behin­de­rungs­be­ding­ten Fahrt­kos­ten-Pausch­be­trags sowie Ver­bes­se­run­gen beim Pfle­ge-Pausch­be­trag vor. Die Ände­run­gen sol­len ab Anfang 2021 gelten.

Der hei­mi­sche SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te und Frak­ti­ons­vi­ze, Dirk Wie­se, infor­miert und zitiert dazu die Beauf­trag­te für die Belan­ge von Men­schen mit Behin­de­run­gen, Ange­li­ka Glöck­ner MdB : „In Deutsch­land gibt es rund zehn Mil­lio­nen Per­so­nen mit Behin­de­run­gen und cir­ca 1,7 Mil­lio­nen Pfle­ge­be­dürf­ti­ge, die aus­schließ­lich von ihren Ange­hö­ri­gen betreut wer­den. Die­sen Men­schen wol­len wir kon­kret im All­tag hel­fen, indem wir sie sowohl finan­zi­ell als auch von auf­wen­di­gen Nach­weis­pflich­ten ent­las­ten. Als SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on war uns dabei beson­ders wich­tig, dass die Pausch­be­trä­ge in Zukunft eva­lu­iert wer­den. Die Betrof­fe­nen sol­len nicht noch ein­mal über vier Jahr­zehn­te auf eine steu­er­li­che Bes­ser­stel­lung war­ten müssen.“

Wieb­ke Esdar MdB, zustän­di­ge Bericht­erstat­te­rin der SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on ergänzt : „Die Behin­der­ten-Pausch­be­trä­ge wer­den auf sämt­li­chen Stu­fen ver­dop­pelt und die Sys­te­ma­tik aktua­li­siert. So erhöht sich der Pausch­be­trag bei einem Grad der Behin­de­rung von 100 Pro­zent bei­spiels­wei­se von 1.420 auf 2.840 Euro. Bei einem Grad der Behin­de­rung klei­ner als 50 Pro­zent soll zudem auf die bis­he­ri­gen zusätz­li­chen Anspruchs­vor­aus­set­zun­gen zur Gewäh­rung des Pausch­be­trags ver­zich­tet werden.“

Zusätz­lich kön­nen Betrof­fe­ne in Zukunft auf den auf­wen­di­gen Nach­weis von ein­zel­nen Fahrt­kos­ten ver­zich­ten, da ein neu­er Pausch­be­trag ein­ge­führt wer­den soll.

Schließ­lich wird der Pausch­be­trag für die Pfle­ge von Men­schen mit den Pfle­ge­gra­den vier und fünf deut­lich von 924 Euro auf 1.800 Euro erhöht und erst­mals wird ein neu­er Pausch­be­trag für die Pfle­ge­gra­de zwei und drei in Höhe von 600 Euro bezie­hungs­wei­se 1.100 Euro eingeführt.“

„Die­ses neue Gesetz bedeu­tet für die Men­schen mit Behin­de­run­gen sowie für Per­so­nen mit Pfle­ge­be­darf in allen Pfle­ge­gra­den eine wesent­li­che Ver­bes­se­rung und kommt auch im Hoch­sauer­land allen in den Werk­stät­ten Täti­gen sowie Pfle­ge­be­dürf­ti­gen zu Gute“, betont Wiese.

Quel­le : Dirk Wie­se MdB

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