Corona-bedingte Sonderregelung für Jugendliche unter 18 Jahren : Noch bis Jahresende zur Zahnvorsorge

Vorsorge ist besser als Bohren.

win­ter­berg-total­lo­kal : Des­halb soll­ten die regel­mä­ßi­gen Kon­troll­ter­mi­ne beim Zahn­arzt unbe­dingt wahr­ge­nom­men wer­den. Dies ist ins­be­son­de­re für Kin­der und Jugend­li­che unter 18 Jah­ren wich­tig. Die­se kön­nen näm­lich im Fal­le eines Fal­les nur dann einen höhe­ren Zuschuss zu ihren Zahn­ersatz­kos­ten erhal­ten, wenn sie in den vor­an­ge­gan­ge­nen fünf Jah­ren in jedem Halb­jahr zur zahn­ärzt­li­chen Vor­sor­ge gegan­gen sind. „Eltern soll­ten für das lau­fen­de Kalen­der­jahr wis­sen, dass es in der der­zei­ti­gen Coro­na-Kri­se eine Son­der­re­ge­lung gibt. Wenn Kin­der und Jugend­li­che unter 18 Jah­ren im ers­ten Halb­jahr 2020 auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie nicht zur zahn­ärzt­li­chen Vor­sor­ge­un­ter­su­chung erschei­nen konn­ten, führt dies nicht zum Ver­lust des Bonus­an­spruchs. Bedeu­tet aber auch, dass zumin­dest ein Besuch im zwei­ten Halb­jahr unbe­dingt erfol­gen muss, um den Bonus zu erhal­ten“, erklärt AOK-Ser­vice­re­gi­ons­lei­ter Dirk Schnei­der. Noch bis zum Jah­res­en­de besteht die Mög­lich­keit, die Kon­trol­le beim Zahn­arzt durch­zu­füh­ren. Die Unter­su­chungs­ter­mi­ne wer­den im Bonus­heft doku­men­tiert und sind bares Geld wert.

Bild : Wich­tig für Kin­der und Jugend­li­che aus dem Hoch­sauer­land­kreis : wenn die zahn­ärzt­li­che Vor­sor­ge­un­ter­su­chung Coro­na bedingt nicht im ers­ten Halb­jahr wahr­ge­nom­men wer­den konn­te, unbe­dingt noch bis zum Jah­res­en­de zum Zahn­arzt gehen und die Kon­trol­le im Bonus-Heft doku­men­tie­ren lassen.

 

Foto­credits : AOK/​hfr.

Quel­le : AOK NordWest

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