Verkaufsoffene Sonntage als Infektionsschutz-Maßnahme

Die IHK Arnsberg begrüßt ausdrücklich die landesweite Zulassung von 5 verkaufsoffenen Sonntagen zum Jahresende.

win­ter­berg-total­lo­kal : Die heu­te (1.10.) in Kraft getre­te­ne Fas­sung der Coro­na-Schutz­ver­ord­nung ermög­licht es dem Ein­zel­han­del aus Grün­den des Infek­ti­ons­schut­zes an den Advents­sonn­ta­gen sowie am 1. Sonn­tag des neu­en Jah­res in der Zeit von 13–18 Uhr zu öffnen.

Die zusätz­li­chen Öff­nungs­zei­ten die­nen dazu, den in der Vor­weih­nachts­zeit und „zwi­schen den Jah­ren“ übli­chen Kun­den­an­drang zu ent­zer­ren und so vor­beu­gend zum Infek­ti­ons­schutz bei­zu­tra­gen. „Indi­vi­du­ell begrün­de­te Zulas­sun­gen nach dem Laden­öff­nungs­ge­setz durch die jewei­li­gen Städ­te wer­den damit hin­fäl­lig. Es muss kein beson­de­rer Anlass vor­lie­gen und auch eine räum­li­che Ein­gren­zung des Bereichs, in dem Läden öff­nen dür­fen, ent­fällt. Die­se ver­kaufs­of­fe­nen Sonn­ta­ge kön­nen somit auch nicht zum Gegen­stand einer Kla­ge wer­den“, erläu­tert IHK-Geschäfts­be­reichs­lei­ter Tho­mas Frye. Die Schaf­fung einer der­ar­ti­gen recht­li­chen Grund­la­ge hat­ten die IHKs in NRW schon in der Ver­gan­gen­heit immer wie­der ein­ge­for­dert. Die IHK Arns­berg erwar­tet durch die­se all­ge­mei­ne Rege­lung in der Ver­ord­nung der NRW-Lan­des­re­gie­rung ein hohes Maß an Rechts­si­cher­heit. Ver­kaufs­of­fe­ne Sonn­ta­ge dürf­ten daher tat­säch­lich im Advent auch durch­ge­führt werden.

Quel­le : Indus­trie- und Han­dels­kam­mer Arns­berg  Hellweg-Sauerland

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