Baugesetznovelle muss endlich kommen !

Die Baugesetznovelle ist wichtig für Städte und Gemeinden !

win­ter­berg-total­lo­kal : Das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um zieht in die­ser Woche Zwi­schen­bi­lanz zur Bau­land- und Boden­po­li­tik der Bun­des­re­gie­rung. Lei­der lässt das Herz­stück der Bau­po­li­tik die­ser Legis­la­tur – die Bau­ge­setz­buch­no­vel­le – immer noch auf sich war­ten. Die SPD-Frak­ti­on for­dert, dass der fort­schritt­li­che Regie­rungs­ent­wurf umge­hend ins Par­la­ment kommt, damit sie noch im Herbst ver­ab­schie­det wer­den kann. Ange­sichts der Her­aus­for­de­run­gen des Woh­nungs­mark­tes muss die Blo­cka­de ‑auch des Koali­ti­ons­part­ners – end­lich auf­ge­ho­ben werden.

Der hei­mi­sche SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te und Frak­ti­ons­vi­ze, Dirk Wie­se, unter­streicht dazu die Aus­füh­run­gen sei­nes Kol­le­gen, Bern­hard Dal­drup, dem bau- und woh­nungs­po­li­ti­schen Spre­cher der SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on : „Rund 1,5 Mil­lio­nen feh­len­de Woh­nun­gen wur­den im Jahr 2018 pro­gnos­ti­ziert. Den Bau die­ser Woh­nun­gen hat sich die Koali­ti­on in die­ser Legis­la­tur­pe­ri­ode vor­ge­nom­men. Das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um rech­net mit der Fer­tig­stel­lung von 1,2 Mil­lio­nen neu­er Woh­nun­gen. Die Lücke ent­steht vor allem durch einen Bau­über­hang von rund 700.000 geneh­mig­ten, aber noch nicht fer­tig­ge­stell­ten, Woh­nun­gen. Auch um die Umset­zung von Bau­ge­neh­mi­gun­gen zu erleich­tern, Grund­stücks- und Boden­spe­ku­la­tio­nen einen Rie­gel vor­zu­schie­ben und städ­te­bau­li­che Zie­le bes­ser zu ver­wirk­li­chen, brau­chen die Kom­mu­nen drin­gend bes­se­re Instru­men­te wie die erleich­ter­te Anwen­dung von Bau­ge­bo­ten. Die vor allem in ange­spann­ten Woh­nungs­märk­ten zu beob­ach­ten­de Umwand­lung von Miet- in Eigen­tums­woh­nun­gen muss eben­falls bes­ser gesteu­ert werden.

Der Geset­zes­text für ein neu­es Bau­ge­setz­buch ist seit Mona­ten fer­tig und inner­halb der Regie­rung geeint. Die Ein­brin­gung ins Par­la­ment darf nicht wei­ter von CDU/ CSU ver­zö­gert wer­den. Unse­re Städ­te und Gemein­den brau­chen mehr Durch­set­zungs­kraft, um bezahl­ba­ren Wohn­raum für ihre Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ent­ste­hen zu las­sen – und ihn zu bewah­ren. Die Bau­ge­setz­buch­no­vel­le muss unver­züg­lich ins Kabi­nett und in die par­la­men­ta­ri­sche Bera­tung, damit sie noch in die­sem Herbst ver­ab­schie­det wer­den kann. Inhalt­lich dür­fen wir nicht hin­ter den Regie­rungs­ent­wurf zurück­fal­len. Es ist unver­ständ­lich, war­um die zen­tra­len Eck­punk­te des Geset­zes – Bau­ge­bo­te und Umwand­lungs-ver­bo­te – im Zwi­schen­be­richt des Minis­te­ri­ums nicht ent­hal­ten sind. Mit der Novel­le steht und fällt die bau­po­li­ti­sche Bilanz des Bauministers.“

Dirk Wie­se ergänzt : „Auch bei uns im Hoch­sauer­land­kreis sind bezahl­ba­re Wohn­mög­lich­kei­ten für Fami­li­en mitt­ler­wei­le kaum vor­han­den. Auch klei­ne­re Woh­nun­gen feh­len, ins­be­son­de­re fehlt es an alters­ge­rech­ten- und bar­rie­re­frei­en Woh­nun­gen. Hier könn­te die Geset­zes­no­vel­le den Kom­mu­nen vor Ort mehr gesetz­li­che Mög­lich­kei­ten schaf­fen, um zusätz­li­che Wohn­ein­hei­ten zu ermöglichen.“

Quel­le : Dirk Wie­se MdB

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