Reform der Vergabe in den Kommunen

Mehr Qualität, weniger Bürokratie

win­ter­berg-total­lo­kal : Die Inge­nieur­kam­mer-Bau Nord­rhein-West­fa­len (IK-BAU NRW) begrüßt die Neu­fas­sung der Kom­mu­na­len Ver­ga­be­grund­sät­ze durch das Minis­te­ri­um für Hei­mat, Kom­mu­na­les, Bau und Gleich­stel­lung des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len (MHKBG NRW). Die Reform ver­ein­fa­che die Ver­ga­be von Auf­trä­gen durch die Städ­te und Gemein­den, stär­ke die Bau­kon­junk­tur in der Coro­na­kri­se und wer­te den Qua­li­täts­wett­be­werb auf.

Bau­in­ge­nieu­re befür­wor­ten die Reform

Dr.-Ing. Hein­rich Bökamp, Prä­si­dent der Inge­nieur­kam­mer-Bau NRW : „Wir befür­wor­ten auf gan­zer Linie die Reform der Kom­mu­na­len Ver­ga­be­grund­sät­ze. Sie schafft einen ein­heit­li­chen Rah­men und stärkt den Qua­li­täts- und Leis­tungs­wett­be­werb. Davon pro­fi­tie­ren gera­de mit­tel­stän­disch orga­ni­sier­te Inge­nieur­bü­ros in den Regio­nen, die ohne über­zo­ge­nen büro­kra­ti­schen Auf­wand mit ihrer Befä­hi­gung und Qua­li­fi­ka­ti­on punk­ten kön­nen. Auch dient es dem Ver­brau­cher­schutz, wenn das bes­te und wirt­schaft­lichs­te und nicht das bil­ligs­te Ange­bot den Zuschlag erhält. Die Kom­mu­nen gewin­nen die Chan­ce auf Pla­nungs­si­cher­heit und auf eine schlan­ke und effi­zi­en­te Ver­ga­be ihrer Aufträge.“

Qua­li­täts­wett­be­werb statt Preisdumping

Die Neu­fas­sung der Kom­mu­na­len Ver­ga­be­grund­sät­ze greift erst­mals die Ver­ga­be von Auf­trä­gen spe­zi­ell für frei­be­ruf­li­che Leis­tun­gen von Archi­tek­ten und Inge­nieu­ren neben den eigent­li­chen Bau­leis­tun­gen und Dienst­leis­tun­gen auf und ver­schiebt die Pra­xis des Preis­wett­be­werbs in Rich­tung Leis­tungs- und Qua­li­täts­wett­be­werb. Bei Leis­tun­gen bis zu einem geschätz­ten Auf­trags­wert von 25.000 Euro kann die Kom­mu­ne erst­mals einen geeig­ne­ten Bewer­ber direkt beauf­tra­gen. Die Kom­mu­nen kön­nen klei­ne­re Auf­trä­ge damit sach­ge­recht, unkom­pli­ziert und effek­tiv ver­ge­ben. Bei Auf­trä­gen bis zu einem Wert von 150.000 Euro ent­schei­den sich die Kom­mu­nen in einem Leis­tungs­wett­be­werb mit min­des­tens 3 Bewer­bern nach „sach­ge­rech­ten Kri­te­ri­en“ wie bei­spiels­wei­se der Pro­jekt­er­fah­rung und der wirt­schaft­li­chen Leis­tungs­fä­hig­keit für einen der Bewer­ber. Erst danach ver­han­delt die Kom­mu­ne in einem zwei­ten Schritt mit dem Bewer­ber über den Preis. Auf­trä­ge mit einem Schätz­wert von 150.000 Euro bis der­zeit 214.000 Euro ver­gibt die Kom­mu­ne nach Abga­be von min­des­tens drei schrift­li­chen Ange­bo­ten. Als Bezugs­grö­ße für die vor­he­ri­ge Ermitt­lung des Auf­trags­wer­tes nennt der Erlass die „orts­üb­li­che Vergütung“.

Reak­ti­on auf das HOAI-Urteil des EuGH

Die Reform ist auch eine ers­te Reak­ti­on auf das Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­ho­fes (EuGH) zur Hono­rar­ord­nung für Archi­tek­ten und Inge­nieu­re (HOAI) vom Som­mer letz­ten Jah­res : Der EuGH hat­te die Min­dest- und Höchst­sät­ze der HOAI für unver­ein­bar mit dem EU-Recht erklärt und Preis­dum­ping bei sicher­heits­re­le­van­ten Pla­nungs­leis­tun­gen damit ermög­licht. Die Neu­fas­sung der Kom­mu­na­len Ver­ga­be­grund­sät­ze soll eine Abwärts­spi­ra­le bei Preis und Qua­li­tät zulas­ten aller Betei­lig­ten ver­hin­dern. Zwar sind die Kom­mu­nen nicht an die Grund­sät­ze gebun­den, doch besteht für die Städ­te und Gemein­den ein Anreiz, ihnen zu fol­gen : Die Grund­sät­ze garan­tie­ren Rechts­si­cher­heit für den Auf­trag­ge­ber, stär­ken die Ver­ga­be­ho­heit der Kom­mu­nen und begüns­ti­gen durch eine schnel­le­re Ver­ga­be deren Handlungsfähigkeit.

Regio­na­le Wett­be­werbs­fä­hig­keit gestärkt

Dr.-Ing. Hein­rich Bökamp : „Die Reform ist ein wert­vol­ler Mei­len­stein auf dem Weg zu einer unbü­ro­kra­ti­schen, qua­li­täts­ori­en­tier­ten und ver­brau­cher­freund­li­chen Ver­ga­be von Inge­nieur­leis­tun­gen in den Städ­ten und Gemein­den. Die ‚orts­üb­li­che Ver­gü­tung‘ stärkt die regio­na­le Wett­be­werbs­fä­hig­keit der ansäs­si­gen Inge­nieur­bü­ros. Wir hof­fen im Inter­es­se der Inge­nieu­rin­nen und Inge­nieu­re, der mit­tel­stän­di­schen Wirt­schaft und aller Ver­brau­cher, dass mög­lichst vie­le Kom­mu­nen die Chan­cen der Kom­mu­na­len Ver­ga­be­grund­sät­ze erken­nen und ergreifen.“

Die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen (IK-Bau NRW) ist die berufsständische Selbstverwaltung und Interessenvertretung der im Bauwesen tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure in Nordrhein-Westfalen. Mit mehr als 10.000 Mitgliedern ist sie die mitgliederstärkste Ingenieurkammer in Deutschland. Gemeinsamer Sitz ihrer Geschäftsstelle und der Ingenieurakademie West gGmbH, Fortbildungswerk der IK-Bau NRW, ist Düsseldorf. Weitere Informationen unter www.ikbaunrw.de

Foto : Thor­ben Wen­gert, pixelio

Quel­le : Inge­nieur­kam­mer-Bau Nord­rhein-West­fa­len (IK-Bau NRW)

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