Unternehmen und Solo-Selbstständige müssen Liquiditätsengpässe nachweisen

IHK rechnet mit erhöhtem Beratungsaufwand

win­ter­berg-total­lo­kal : Mehr als 440.000 Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer in NRW haben seit März aus dem Sofort­hil­fe-Pro­gramm einen finan­zi­el­len Zuschuss erhal­ten, um das Über­le­ben in den ers­ten Wochen des voll­stän­di­gen Coro­na-Lock­downs zu sichern. Allein 74.300 Anträ­ge wur­den im Regie­rungs­be­zirk Arns­berg geneh­migt. Doch seit Ende Mai kön­nen kei­ne Anträ­ge mehr gestellt werden.

Von Bund und Land erfolgt jetzt die vor­ge­se­he­ne Berech­nung des tat­säch­li­chen Liqui­di­täts­eng­pas­ses. Das heißt, dass alle Sofort­hil­fe-Emp­fän­ger in der nächs­ten Woche eine E‑Mail der Bezirks­re­gie­rung Arns­berg mit der Auf­for­de­rung erhal­ten, ihren tat­säch­li­chen Liqui­di­täts­eng­pass zu ermit­teln. Dadurch soll fest­ge­stellt wer­den, ob die pau­scha­le För­de­rung zu einer Über­kom­pen­sa­ti­on des ein­ge­tre­te­nen Scha­dens führ­te und ein Teil die­ser Sofort­hil­fe zurück­ge­zahlt wer­den muss.

Nach­dem bereits bei der Bera­tung zur Sofort­hil­fe 12.100 Anfra­gen von Unter­neh­mern und Solo-Selbst­stän­di­gen bei der IHK Arns­berg tele­fo­nisch ein­gin­gen, rich­tet die IHK Arns­berg in der Erwar­tung mit vie­len Nach­fra­gen zur Abrech­nung der Sofort­hil­fe und erneut eine Hot­line ein. Unter der Tele­fon­num­mer 02931 878–555 unter­stüt­zen die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter Emp­fän­ger der Sofort­hil­fe und geben Ant­wor­ten auf all­ge­mei­ne Fra­gen rund um die Abrech­nung. Die Hot­line ist mon­tags bis frei­tags von 09:00 bis 16:00 Uhr erreich­bar. Das Ange­bot rich­tet sich an alle Mit­glieds­be­trie­be der IHK. „Da die För­der­vor­aus­set­zun­gen und die FAQs des Lan­des NRW mehr­mals im Lau­fe des Ver­fah­rens ange­passt wur­den, gehen wir von einem hohen Bera­tungs­be­darf aus. Eini­ge Solo-Selbst­stän­di­ge und Klein­un­ter­neh­men wer­den zumin­dest einen Teil des Gel­des zurück­zah­len müs­sen“, sagt André Beru­de, För­der­be­ra­ter bei der IHK Arnsberg.

Für die Solo-Selbst­stän­di­gen, die in den ers­ten Tagen (Ende März) den Antrag gestellt haben, endet der För­der­zeit­raum Ende Juni. Die IHK emp­fiehlt den Betrie­ben daher sich einen Über­blick über die im För­der­zeit­raum ange­fal­le­nen betrieb­li­chen Ein­nah­men und Aus­ga­ben zu ver­schaf­fen. Die für die eige­ne Berech­nung not­wen­di­gen Daten kön­nen der Buch­hal­tung ent­nom­men wer­den. Für alle Fra­gen rund um den Nach­weis hat das Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um eine Hot­line ein­ge­rich­tet (0211 79564995) und eine FAQ-Lis­te erar­bei­tet. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen gibt es im Inter­net unter : www​.wirt​schaft​.nrw/​n​r​w​-​s​o​f​o​r​t​h​i​l​f​e​-​2​020.

Die IHK emp­fiehlt, bei der Erstel­lung des Nach­wei­ses einen Steu­er­be­ra­ter hin­zu­zu­zie­hen, da der Zuschuss aus der Sofort­hil­fe auch in der Steu­er­erklä­rung 2020 ange­ge­ben wer­den muss und als Betriebs­ein­nah­me zu ver­steu­ern ist.

Ent­ge­gen der ursprüng­li­chen För­der­be­din­gun­gen kön­nen Antrag­stel­ler nun doch 2.000 Euro der Sofort­hil­fe pau­schal für Lebens­hal­tungs­kos­ten anset­zen. Aller­dings müs­sen den rest­li­chen 7.000 Euro (Unter­neh­men bis 5 Mit­ar­bei­ter erhiel­ten pau­schal 9.000 Euro) ent­spre­chen­de betrieb­li­che Auf­wen­dun­gen gegen­über­ste­hen. Da aber vor allem Solo-Selbst­stän­di­ge meist rela­tiv wenig betrieb­li­che Auf­wen­dun­gen haben, dürf­ten gera­de sie die zu viel erhal­te­nen Gel­der ent­spre­chend zurück­zah­len. Auch Betrie­be mit Mit­ar­bei­tern kön­nen von Rück­zah­lun­gen betrof­fen sein. Denn bei der Berech­nung des finan­zi­el­len Eng­pas­ses dür­fen Per­so­nal­kos­ten nicht berück­sich­tigt wer­den – auch dann nicht, wenn die Umsät­ze von aus der Kurz­ar­beit zurück­ge­hol­ten Mit­ar­bei­tern erzielt wer­den. Im schlimms­ten Fall kann dies dazu füh­ren, dass die Sofort­hil­fe kom­plett zurück­ge­zahlt wer­den muss.

Quel­le : Indus­trie- und Han­dels­kam­mer Arns­berg, Hellweg-Sauerland

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