IHK rechnet mit erhöhtem Beratungsaufwand
winterberg-totallokal : Mehr als 440.000 Unternehmerinnen und Unternehmer in NRW haben seit März aus dem Soforthilfe-Programm einen finanziellen Zuschuss erhalten, um das Überleben in den ersten Wochen des vollständigen Corona-Lockdowns zu sichern. Allein 74.300 Anträge wurden im Regierungsbezirk Arnsberg genehmigt. Doch seit Ende Mai können keine Anträge mehr gestellt werden.
Von Bund und Land erfolgt jetzt die vorgesehene Berechnung des tatsächlichen Liquiditätsengpasses. Das heißt, dass alle Soforthilfe-Empfänger in der nächsten Woche eine E‑Mail der Bezirksregierung Arnsberg mit der Aufforderung erhalten, ihren tatsächlichen Liquiditätsengpass zu ermitteln. Dadurch soll festgestellt werden, ob die pauschale Förderung zu einer Überkompensation des eingetretenen Schadens führte und ein Teil dieser Soforthilfe zurückgezahlt werden muss.
Nachdem bereits bei der Beratung zur Soforthilfe 12.100 Anfragen von Unternehmern und Solo-Selbstständigen bei der IHK Arnsberg telefonisch eingingen, richtet die IHK Arnsberg in der Erwartung mit vielen Nachfragen zur Abrechnung der Soforthilfe und erneut eine Hotline ein. Unter der Telefonnummer 02931 878–555 unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Empfänger der Soforthilfe und geben Antworten auf allgemeine Fragen rund um die Abrechnung. Die Hotline ist montags bis freitags von 09:00 bis 16:00 Uhr erreichbar. Das Angebot richtet sich an alle Mitgliedsbetriebe der IHK. „Da die Fördervoraussetzungen und die FAQs des Landes NRW mehrmals im Laufe des Verfahrens angepasst wurden, gehen wir von einem hohen Beratungsbedarf aus. Einige Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen werden zumindest einen Teil des Geldes zurückzahlen müssen“, sagt André Berude, Förderberater bei der IHK Arnsberg.
Für die Solo-Selbstständigen, die in den ersten Tagen (Ende März) den Antrag gestellt haben, endet der Förderzeitraum Ende Juni. Die IHK empfiehlt den Betrieben daher sich einen Überblick über die im Förderzeitraum angefallenen betrieblichen Einnahmen und Ausgaben zu verschaffen. Die für die eigene Berechnung notwendigen Daten können der Buchhaltung entnommen werden. Für alle Fragen rund um den Nachweis hat das Wirtschaftsministerium eine Hotline eingerichtet (0211 79564995) und eine FAQ-Liste erarbeitet. Weitere Informationen gibt es im Internet unter : www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020.
Die IHK empfiehlt, bei der Erstellung des Nachweises einen Steuerberater hinzuzuziehen, da der Zuschuss aus der Soforthilfe auch in der Steuererklärung 2020 angegeben werden muss und als Betriebseinnahme zu versteuern ist.
Entgegen der ursprünglichen Förderbedingungen können Antragsteller nun doch 2.000 Euro der Soforthilfe pauschal für Lebenshaltungskosten ansetzen. Allerdings müssen den restlichen 7.000 Euro (Unternehmen bis 5 Mitarbeiter erhielten pauschal 9.000 Euro) entsprechende betriebliche Aufwendungen gegenüberstehen. Da aber vor allem Solo-Selbstständige meist relativ wenig betriebliche Aufwendungen haben, dürften gerade sie die zu viel erhaltenen Gelder entsprechend zurückzahlen. Auch Betriebe mit Mitarbeitern können von Rückzahlungen betroffen sein. Denn bei der Berechnung des finanziellen Engpasses dürfen Personalkosten nicht berücksichtigt werden – auch dann nicht, wenn die Umsätze von aus der Kurzarbeit zurückgeholten Mitarbeitern erzielt werden. Im schlimmsten Fall kann dies dazu führen, dass die Soforthilfe komplett zurückgezahlt werden muss.
Quelle : Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland