Vorfahrt gewähren, bis die Kreuzung frei ist

Wer in eine Vorfahrtsstraße einbiegen will, muss auch dann warten, wenn ein von links kommendes Fahrzeug rechts blinkt.

win­ter­berg-total­lo­kal : Man darf erst los­fah­ren, wenn das ande­re Fahr­zeug tat­säch­lich nach rechts abbiegt oder zumin­dest die Geschwin­dig­keit deut­lich redu­ziert hat. Die Würt­tem­ber­gi­sche Ver­si­che­rung AG, ein Unter­neh­men der W&W‑Gruppe, weist auf eine aktu­el­le Ent­schei­dung des Ober­lan­des­ge­richts Dres­den (4 U 1354/19) hin.

Im ent­schie­de­nen Fall bog ein Motor­rad­fah­rer links in eine Vor­fahrts­stra­ße ein. In der Kreu­zung kol­li­dier­te er mit einem von links kom­men­den Fahr­zeug, das nach rechts blink­te, jedoch gera­de­aus wei­ter­fuhr. Dabei zog sich der Motor­rad­fah­rer erheb­li­che Ver­let­zun­gen zu. Er ver­klag­te den Unfall­geg­ner auf Scha­dens­er­satz und Schmer­zens­geld. Dabei berief er sich dar­auf, dass das ande­re Fahr­zeug rechts geblinkt hat­te und er daher davon aus­ge­hen durf­te, es wer­de vor ihm abbie­gen. Sei­ne Kla­ge wur­de jedoch zum über­wie­gen­den Teil abgewiesen.

Laut der Ent­schei­dung des Gerichts durf­te der Motor­rad­fah­rer nicht allein auf­grund des Blin­kens des ande­ren Fahr­zeugs in die Vor­fahrts­stra­ße hin­ein­fah­ren. Viel­mehr hät­te er so lan­ge die Vor­fahrt des ande­ren Fahr­zeugs beach­ten müs­sen, bis auf­grund der Gesamt­um­stän­de zwei­fels­frei klar war, dass die­ses tat­säch­lich abbie­gen wer­de, zum Bei­spiel indem es die Geschwin­dig­keit deut­lich redu­zier­te. Dies konn­te jedoch der Motor­rad­fah­rer nicht bewei­sen. Er muss­te daher zwei Drit­tel sei­nes Scha­dens selbst tra­gen, wäh­rend der Unfall­geg­ner wegen des irre­füh­ren­den Blin­kens zu einem Drit­tel des Scha­dens ver­ur­teilt wurde.

Die W&W-Gruppe
1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen, Versichern und brandpool als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Stuttgart arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.

Quel­le : W&W Gruppe

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