Sensburg : Finanzielle Sicherheit für Familien während der Pandemie

Die Entschädigungszahlung für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, wird ausgeweitet.

win­ter­berg-total­lo­kal : „Das ist auch für vie­le Eltern im Hoch­sauer­land­kreis eine gute Nach­richt“, so der sau­er­län­der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Patrick Sensburg.

Der Deut­sche Bun­des­tag hat in die­ser Woche die Ver­län­ge­rung des Ent­schä­di­gungs­an­spruchs für Eltern, die ihre Kin­der zu Hau­se betreu­en müs­sen, beschlos­sen. Die gesetz­li­che Umset­zung erfolgt im Rah­men des Geset­zes zur Umset­zung steu­er­li­cher Hilfs­maß­nah­men zur Bewäl­ti­gung der Coro­na-Kri­se (Coro­na-Steu­er­hil­fe­ge­setz).

„Wir las­sen Eltern nicht im Stich. Die Ver­län­ge­rung des Anspruchs auf Lohn­er­satz schafft Sicher­heit für Eltern, ihre Kin­der zu Hau­se betreu­en müs­sen und des­halb nicht arbei­ten kön­nen“, so Sensburg.

Noch immer sind die meis­ten Kin­der­gär­ten und Schu­len auf­grund der Ein­hal­tung not­wen­di­ger Sicher­heits­stan­dards und Aus­las­tung des Fach­per­so­nals von einem Regel­be­trieb weit ent­fernt. Das bedeu­tet, die Betreu­ung kann nur für einen Teil der Kin­der sicher­ge­stellt wer­den und Eltern müs­sen oft­mals wei­ter­hin selbst ihre Kin­der betreu­en. Bei vie­len Eltern führt das zu Lohn­aus­fäl­len. Seit dem 30. März kön­nen Eltern eine Lohn­fort­zah­lung für sechs Wochen erhal­ten, wenn sie nicht arbei­ten kön­nen, weil ihre Kin­der wegen der Schlie­ßun­gen von Kitas und Schu­len nicht betreut werden.

Die­se Rege­lung wird jetzt aus­ge­wei­tet. Ersetzt wer­den 67 Pro­zent des Ver­dienst­aus­falls und maxi­mal 2016 Euro monat­lich. Die Dau­er der Lohn­fort­zah­lung ver­län­gert sich von sechs auf bis zu zehn Wochen für jedes Eltern­teil, das sich um Kin­der bis zu einem Alter von 12 Jah­ren küm­mert. Ins­ge­samt kön­nen Eltern damit einen Anspruch auf bis zu 20 Wochen Ent­gelt­fort­zah­lung haben. Für Allein­er­zie­hen­de gel­ten eben­falls bis zu 20 Wochen. Wich­tig war uns, dass Eltern die Ent­schä­di­gungs­leis­tung beson­ders fle­xi­bel in Anspruch neh­men kön­nen. Des­halb ist eine Ver­tei­lung der Ent­schä­di­gungs­leis­tung über meh­re­re Mona­te mög­lich und inner­halb eines Monats auf meh­re­re Tage.

Vor gro­ßen Schwie­rig­kei­ten ste­hen auch Eltern von behin­der­ten Kin­dern, Jugend­li­chen oder von erwach­se­nen Kin­dern. Denn die Tages­för­der­stät­ten und Werk­stät­ten für behin­der­te Men­schen sind momen­tan eben­falls geschlos­sen. Aus die­sem Grund stel­len wir bei der Ver­län­ge­rung der Ent­schä­di­gung sicher, dass eine Lohn­fort­zah­lung auch Eltern von erwach­se­nen Kin­dern mit Behin­de­rung zusteht, und zwar unab­hän­gig von deren Alter.“

Quel­le : Prof. Dr. Patrick Sen­s­burg MdB

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