FÜR legales Arbeiten – GEGEN Sexkaufverbot

Anlässlich des Welthurentages am 2. Juni spricht sich BufaS – das bundesweite Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter – wiederholt für eine Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Sexarbeiter*innen aus.

win­ter­berg-total­lo­kal : Wäh­rend der Pan­de­mie­zeit mit ihrem Tätig­keits­ver­bot für Sex­ar­bei­ten­de ist eine finan­zi­el­le Unter­stüt­zung eine der aktu­el­len For­de­run­gen. Außer­dem mahnt BufaS einen Zeit­plan zur Wie­der­auf­nah­me der Sex­ar­beit an und dass eine lang­fris­ti­ge Per­spek­ti­ve für die Bran­che aus­ge­ar­bei­tet wird. „Die Pro­sti­tu­ier­ten brau­chen ech­te Hil­fen und Unter­stüt­zung statt Buß­gel­dern wäh­rend des Tätig­keits­ver­bo­tes“, teilt Bir­git Rei­che, Lei­te­rin von drei Pro­sti­tu­ier­ten­be­ra­tungs­stel­len in West­fa­len die For­de­run­gen des BufaS. Bir­git Rei­che ist Lei­te­rin der Pro­sti­tu­ier­ten- und Aus­stiegs­be­ra­tung THEODO­RA in Ost­west­fa­len-Lip­pe und für die Pro­sti­tu­ier­ten- und Aus­stiegs­be­ra­tung TAMAR in Süd­west­fa­len und im Müns­ter­land. Die Evan­ge­li­sche Frau­en­hil­fe in West­fa­len e.V. ist Trä­ge­rin die­ser Beratungsstellen.

Sex­ar­beit habe schon immer einen hohen Anteil von Men­schen gehabt, die von einen Tag auf den ande­ren leben. Aktu­ell haben sie kei­ner­lei Ein­nah­men und oft kei­nen Anspruch auf Grund­si­che­rung o.ä. Ein Not­hil­fe-Fonds für Sex­ar­bei­ten­de sei staat­li­che Auf­ga­be. „Der auf Spen­den basie­ren­de Not­fall-Fonds des Berufs­ver­ban­des ero­ti­scher und sexu­el­ler Dienst­leis­tun­gen (BesD) hat seit März sehr gehol­fen – nun geht er zur Nei­ge“, bestä­tigt Rei­che. Die Maß­nah­men zur Ein­däm­mung der Pan­de­mie neh­men die Sex­ar­bei­te­rin­nen ernst. „Es gibt auch ande­re, kör­per­na­he Dienst­leis­tun­gen mit Hygie­ne­kon­zep­ten“, stellt Bir­git Rei­che fest. „War­um wer­den die Sex­ar­bei­te­rin­nen nicht gleich­be­han­delt mit ver­gleich­ba­ren Bran­chen?“ Auch sie benö­ti­gen einen betriebs­wirt­schaft­li­chen Pla­nungs­ho­ri­zont, wie lan­ge sie noch ohne Ein­nah­men über­brü­cken müs­sen. Nicht zuletzt müs­se eine lang­fris­ti­ge Per­spek­ti­ve für die Sex­ar­beit vor­lie­gen. „Ein Sexkauf­ver­bot leh­nen wir ab, weil die Fol­ge eines Ver­bo­tes die Ver­drän­gung der Sex­ar­beit in das Dun­kel­feld ist.“ Ziel sei­en die Ver­bes­se­run­gen von Arbeits­be­din­gun­gen, nicht wei­te­re Regu­lie­run­gen. Fach­wis­sen der Sex­ar­beits­bran­che sowie der unab­hän­gi­gen Bera­tungs­stel­len für Sexarbeiter*innen sol­len dabei berück­sich­tigt wer­den. Eine ver­läss­li­che Finan­zie­rung der Fach­be­ra­tungs­stel­len und ein flä­chen­de­cken­des unab­hän­gi­ges Bera­tungs­an­ge­bot sind eben­falls nötig.

Die Evan­ge­li­sche Frau­en­hil­fe in West­fa­len schließt sich den Stel­lung­nah­men des BufaS und der Aids­hil­fe aus Anlass den Huren­ta­ges an und unter­stützt die Akti­on #Rot­licht­An des BesD.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu der Arbeit der Bera­tungs­stel­len sind zu fin­den unter www​.theodo​ra​-owl​.de und www​.tamar​-hil​fe​.de. Die Stel­lung­nah­me des BufaS ist online : www​.bufas​.net/​s​t​e​l​l​u​n​g​n​a​h​m​e​-​b​u​f​a​s​-​z​u​m​-​w​e​l​h​u​r​e​n​t​a​g​-​2​0​20/

Hin­ter­grund zum Inter­na­tio­na­len Hurentag :

Der Welthu­ren­tag ist ein inof­fi­zi­el­ler Gedenk­tag, der von den Sex­wor­kern und deren Orga­ni­sa­tio­nen begrün­det und aus­ge­ru­fen wur­de. Er erin­nert an die Dis­kri­mi­nie­rung von Pro­sti­tu­ier­ten und deren oft­mals aus­beu­te­ri­sche Lebens- und Arbeitsbedingungen.

Anfang der 1970er setz­ten fran­zö­si­sche Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den Pro­sti­tu­ier­te in Frank­reich zuneh­mend unter Druck. Die poli­zei­li­chen Repres­sa­li­en zwan­gen die Frau­en, zuneh­mend im Ver­bor­ge­nen zu arbei­ten. Dadurch ent­fiel deren Schutz durch die Öffent­lich­keit und dies führ­te zu ver­mehr­ten Gewalt­ta­ten gegen sie. Nach zwei Mor­den und der feh­len­den Bereit­schaft der Regie­rung, die Situa­ti­on der Pro­sti­tu­ier­ten zu ver­bes­sern, besetz­ten am 02. Juni 1975 etwa 100 Frau­en die Kir­che Saint-Nizier in Lyon. Sie waren dort­hin vor der Poli­zei geflüch­tet. 8 Tage spä­ter räum­te eine Hun­dert­schaft der Poli­zei die Kir­che auf bru­tals­te Art und Wei­se. Poli­ti­sche Ver­ant­wort­li­che waren zu kei­ner­lei Gesprä­chen bereit.

Das Ereig­nis wird als Aus­gangs­punkt der Huren­be­we­gung ange­se­hen. Der Gedenk­tag wird seit 1976 inter­na­tio­nal jähr­lich am 2. Juni began­gen. In Deutsch­land wur­de erst­mals am 2. Juni 1989 zum Inter­na­tio­na­len Huren­tag von der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­wis­sen­schaft­le­rin Lau­ra Méritt aufgerufen.

Quel­le : Ev. Frau­en­hil­fe in West­fa­len e.V.

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