Wenn der Nachwuchs krank ist

Meist übernehmen Mütter die Pflege ihres kranken Kindes

win­ter­berg-total­lo­kal : Noch immer über­neh­men im Hoch­sau­er-land­kreis mehr Müt­ter als Väter die Pfle­ge ihres erkrank­ten Kin­des. Nach einer aktu­el­len Aus­wer­tung der AOK Nord­West erhiel­ten im ver­gan­ge­nen Jahr 1.098 Müt­ter Kin­der­pfle­ge-Kran­ken­geld. Deren Anteil liegt damit bei rund 76 Pro­zent aller Fäl­le. Dage­gen über­nahm etwa jeder vier­te Vater die Pfle­ge des Kindes.

Ins­ge­samt reich­ten 2019 1.452 AOK-Ver­si­cher­te einen Antrag für das Kin­der­pfle­ge-Kran­ken­geld ein. Im Durch­schnitt blieb ein Eltern­teil pro Krank­heits­fall 2,2 Tage zu Hau­se. „Wenn Kin­der plötz­lich krank sind und zu Hau­se betreut wer­den müs­sen, kön­nen vie­le berufs­tä­ti­ge Eltern nicht zur Arbeit gehen. In die­sen Fäl­len sprin­gen die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen finan­zi­ell ein, wenn der Arbeit­ge­ber kei­ne Ent­gelt­fort­zah­lung leis­tet“, sagt AOK-Ser­vice­re­gi­ons­lei­ter Dirk Schnei­der. Allein im letz­ten Jahr zahl­te die AOK im Hoch­sauer­land­kreis dafür rund 166.000 Euro an ihre Versicherten.

Die Pfle­ge eines erkrank­ten Kin­des ist ein trif­ti­ger Grund für den Arbeit­neh­mer, der Arbeit fern­zu­blei­ben. Der Arbeit­ge­ber muss sei­nen Mit­ar­bei­ter von der Arbeit frei­stel­len, wenn die Vor­aus­set­zun­gen gege­ben sind. „Um den Ver­dienst­aus­fall aus­zu­glei­chen, unter­stüt­zen die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen berufs­tä­ti­ge Eltern dann mit dem so genann­ten Kin­der­pfle­ge-Kran­ken­geld“, erklärt Schneider.

Jeder Eltern­teil kann für jedes Kind unter zwölf Jah­ren bis zu zehn Arbeits­ta­ge pro Jahr Kin­der­pfle­ge-Kran­ken­geld in Anspruch neh­men, Allein­er­zie­hen­de bis zu 20 Arbeits­ta­ge. Gehö­ren meh­re­re Kin­der unter zwölf Jah­ren zur Fami­lie, ist die Zahl der Frei­stel­lungs­ta­ge auf ins­ge­samt 25, für Allein­er­zie­hen­de auf maxi­mal 50 Arbeits­ta­ge pro Jahr begrenzt. Vor­aus­set­zung ist, dass es im Haus­halt kei­ne ande­re Per­son gibt, die das Kind pfle­gen kann. Außer­dem muss der Arzt beschei­ni­gen, dass das Kind betreut wer­den muss. Wei­te­re Infos auch im Netz unter aok​.de/nw Rubrik ‚Fami­lie‘.

Bild : Noch immer über­neh­men im Hoch­sauer­land­kreis mehr Müt­ter als Väter die Pfle­ge ihres erkrank­ten Kin­des. Wenn berufs­tä­ti­ge Eltern des­halb zu Hau­se blei­ben müs­sen, sprin­gen die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen finan­zi­ell ein.

Foto : AOK/​hfr

Quel­le : Jörg Jockisch – AOK NordWest

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