Gebrauchtwagen : Kaufen Sie nicht die sprichwörtliche Katze im Sack

Tipps von den DEKRA Experten :
  • Genau hin­schau­en und sich gut absichern
  • Vier Augen sehen mehr als zwei
  • Steu­er­ge­rä­te­dia­gno­se spürt Mani­pu­la­tio­nen auf

win­ter­berg-total­lo­kal : Gebraucht­wa­gen ste­hen hoch im Kurs. Mehr als sie­ben Mil­lio­nen Fahr­zeu­ge wech­seln in Deutsch­land jedes Jahr den Besit­zer. Oft locken Schnäpp­chen-Prei­se und attrak­ti­ve Aus­stat­tungs­pa­ke­te, doch beim Kauf aus zwei­ter Hand kann auch viel schief gehen : Die Palet­te reicht von ver­steck­ten Män­geln über hohen Repa­ra­tur­be­darf bis hin zu einer Unfall-Vor­ge­schich­te oder Defek­ten an der Elektronik.

Micha­el Tziat­zi­os, Gebraucht­wa­gen­ex­per­te von DEKRA, emp­fiehlt genau hin­zu­schau­en und sich mög­lichst gut abzu­si­chern : „Las­sen Sie sich nicht vom schö­nen Schein täu­schen. Ganz typisch sind Blen­der, die es dar­auf anle­gen, dem Käu­fer mit einer Mega-Optik den Kopf zu ver­dre­hen. Dann zei­gen sich spä­ter schlecht repa­rier­te Unfall­schä­den, Elek­tronik­pro­ble­me oder über­höh­te Laufleistungen.“

Ein gründ­li­cher Fahr­zeug­check ist daher Pflicht für jeden, der beim Gebraucht­wa­gen­kauf kein Geld in den Sand set­zen will. Aller­dings kann der nor­ma­le Auto­fah­rer vie­le Män­gel nur schwer erken­nen. „Neh­men Sie zur Besich­ti­gung einen Fach­mann mit, der weiß, wo die Pro­blem­zo­nen des Fahr­zeugs lie­gen, und ver­zich­ten Sie nicht auf eine Pro­be­fahrt“, emp­fiehlt Tziat­zi­os. Wer kei­nen Bekann­ten mit Fach­kennt­nis hat, kann auch den Rat neu­tra­ler Pro­fis von Prüf­or­ga­ni­sa­tio­nen oder Auto­mo­bil­clubs einholen.

Auf die Vor­ge­schich­te kommt es an

Die in Deutsch­land ver­kauf­ten Gebraucht­wa­gen sind aktu­ell im Schnitt 6,2 Jah­re alt – eine Zeit, in der viel pas­sie­ren kann. „Ver­su­chen Sie des­halb, mög­lichst viel über die Vor­ge­schich­te des Autos her­aus­zu­fin­den. Che­cken Sie die Her­kunft des Fahr­zeugs und die Zahl der Vor­be­sit­zer. Je mehr es sind, umso mehr Vor­sicht ist gebo­ten“, so der Fach­mann. Ser­vice­heft und Werk­statt­rech­nun­gen zei­gen, wie genau es der Besit­zer mit der War­tung genom­men und ob er wich­ti­ge Arbei­ten wie den Wech­sel des Zahn­rie­mens recht­zei­tig durch­ge­führt hat. Hier fin­det man auch Hin­wei­se, ob der ange­zeig­te Kilo­me­ter­stand stim­men kann.

Gewähr­leis­tung, Garan­tie und Gebrauchtwagen-Check

Zwi­schen dem Kauf von Pri­vat oder beim Händ­ler gibt es einen wich­ti­gen Unter­schied. Beim Pri­vat­kauf gilt nor­ma­ler­wei­se die Regel „Gekauft wie gese­hen“, das bedeu­tet den Aus­schluss jeder Garan­tie. Beim gewerb­li­chen Händ­ler dage­gen gibt es eine gesetz­li­che Gewähr­leis­tungs­frist von min­des­tens einem Jahr. Tritt in den ers­ten sechs Mona­ten ein Man­gel auf, muss der Händ­ler zudem nach­wei­sen, dass der Defekt beim Kauf nicht vor­lag. Ach­tung : Hüten Sie sich vor Trick­sern, die Ihnen fälsch­li­cher­wei­se einen Pri­vat­kauf unter­ju­beln wol­len. Last but not least stat­ten vie­le Auto­häu­ser ihre Gebraucht­wa­gen zusätz­lich mit einer Garan­tie aus.

Ein zusätz­li­ches Sicher­heits­plus beim Gebraucht­wa­gen­kauf bie­tet ein neu­tra­ler Fahr­zeug­check durch einen unab­hän­gi­gen Sach­ver­stän­di­gen. DEKRA hat dafür einen Check ent­wi­ckelt, der in den drei Berei­chen Tech­nik, Karos­se­rie und Elek­tronik­sys­te­me mehr als 80 Prüf­be­rei­che unter die Lupe nimmt. Schließt das Fahr­zeug alle drei ein­zeln buch­ba­ren Modu­le erfolg­reich ab und besteht es die Haupt­un­ter­su­chung, wird es mit dem DEKRA Sie­gel für Gebraucht­fahr­zeu­ge ausgezeichnet.

Steu­er­ge­rä­te-Check immer wichtiger

„Vor allem bei der Elek­tro­nik heißt es : Augen auf ! Wer hier nicht auf­passt, muss unter Umstän­den tief in die Tasche grei­fen“, warnt Tziat­zi­os. Grund ist die Arma­da von elek­tro­ni­schen Sicher­heits- und Kom­fort­sys­te­men, die in moder­nen Fahr­zeu­gen ver­baut ist. „Ohne einen spe­zi­el­len Sys­tem­check lässt sich oft nicht fest­stel­len, ob ein teu­res Elek­tronik­sys­tem noch rich­tig funk­tio­niert oder nicht.“ Ein neu­er Air­bag schlägt mit rund 800 Euro zu Buche, ein Steu­er­ge­rät ab 1.300 Euro und ein ESP/ASR-Sys­tem je nach Typ zwi­schen 600 und 2.000 Euro. Wei­te­res Plus : Die Steu­er­ge­rä­te-Dia­gno­se kommt oft auch Tacho­t­rick­sern auf die Spur.

Schrift­li­cher Kaufvertrag

Ver­las­sen Sie sich nicht auf münd­li­che Zusa­gen des Ver­käu­fers, son­dern hal­ten Sie alle wich­ti­gen Aspek­te schrift­lich im Kauf­ver­trag fest. Dazu gehört neben der Lauf­leis­tung ins­be­son­de­re die Unfall­frei­heit. Fra­gen Sie expli­zit nach repa­rier­ten Unfall­schä­den und las­sen Sie sich die Unfall­frei­heit schrift­lich bestä­ti­gen. Prü­fen Sie die Iden­ti­tät des Fahr­zeugs anhand der Fahr­zeug­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer und las­sen Sie sich alle wich­ti­gen Unter­la­gen inklu­si­ve Werk­statt­rech­nun­gen und Radio-Code aus­hän­di­gen. Wird das Fahr­zeug erst eini­ge Zeit nach der Besich­ti­gung über­ge­ben, ach­ten Sie auch dar­auf, ob die ver­ein­bar­te Aus­stat­tung kom­plett ist.

Quel­le : Wolf­gang Sig­loch – DEKRA e.V.

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