Wohngeld leichter beantragen

Der Bundestag hat bereits in seinem umfassenden Hilfspaket beschlossen, dass wegen der Corona-Krise die Miete ausgesetzt werden darf.

win­ter­berg-total­lo­kal : Um den Zah­lungs­aus­fall mög­lichst zu begren­zen und die Nach­ho­lung der Zah­lun­gen bes­ser leis­ten zu kön­nen, schlägt die Bun­des­re­gie­rung nun­mehr Ver­ein­fa­chun­gen bei der Wohn­geld­be­an­tra­gung vor. Die SPD-Frak­ti­on for­dert die Län­der auf, die­se Ver­ein­fa­chun­gen schnell umzusetzen.

Dazu erklärt der hei­mi­sche SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te, Dirk Wie­se : „Vie­le Mie­ter haben auch im Hoch­sauer­land auf­grund der wirt­schaft­li­chen Ein­schrän­kun­gen im Rah­men der Coro­na-Kri­se zur­zeit Schwie­rig­kei­ten, ihre Woh­nung zu bezah­len. Der Bun­des­tag hat des­halb bereits einen außer­or­dent­li­chen Kün­di­gungs­schutz von April bis Juni 2020 ein­ge­führt : Wenn Mie­te­rin­nen und Mie­ter wegen kri­sen­be­ding­ter Ein­nah­me­aus­fäl­le ihre Mie­te nicht zah­len kön­nen, dür­fen sie nicht gekün­digt werden.“

Um die Zah­lungs­aus­fäl­le für die Mie­te­rin­nen und Mie­ter zu begren­zen, hat die Bun­des­re­gie­rung einen Plan zur ver­ein­fach­ten Wohn­geld­be­an­tra­gung erar­bei­tet. Danach soll es wesent­lich leich­ter und vor allem schnel­ler als bis­her mög­lich sein, Wohn­geld zu erhal­ten. So besteht etwa nach erfolg­ter Antrag­stel­lung die Mög­lich­keit zunächst einen Vor­schuss zu bekom­men. Die genau­en Berech­nun­gen erfol­gen erst im Nachgang.

„Die Bear­bei­tung von Wohn­geld­an­trä­gen und die Aus­zah­lung von Wohn­geld sind eine hoch­prio­ri­tä­re Auf­ga­be, die auch im Not­fall von den Wohn­geld­be­hör­den unbe­dingt geleis­tet wer­den sol­len. Alle Anträ­ge sol­len trotz der erwar­ten­den hohen Anzahl in einem effi­zi­en­ten und schnel­len Ver­fah­ren bear­bei­tet wer­den. Unnö­ti­ge Ver­zö­ge­run­gen bei der Gewäh­rung von Wohn­geld sind zu ver­mei­den. Auch form­lo­se Antrag­stel­lun­gen per E‑Mail oder Tele­fon sind zur Frist­wah­rung in Bezug auf die Fest­set­zung des jewei­li­gen Bewil­li­gungs­zeit­rau­mes zuläs­sig“, so Wiese.

Die SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on begrüßt die geplan­ten Ver­ein­fa­chun­gen und bit­tet die zustän­di­gen Län­der und damit auch die Lan­des­re­gie­rung in NRW, die­se zügig umzusetzen.

Quel­le : Dirk Wie­se MdB

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