Kurzarbeit : Regionalagenturen übernehmen Erstberatung Informationsangebot zur Entlastung der Bundesagentur für Arbeit

Die Regionalagenturen werden ab sofort die Bundesagentur für Arbeit im Hinblick auf die Erstberatung zum Thema Kurzarbeitergeld entlasten.

win­ter­berg-total­lo­kal : Inter­es­sier­te Unter­neh­men erhal­ten ers­te Infor­ma­tio­nen zu den Vor­aus­set­zun­gen und dem Ver­fah­ren auch bei der Regio­nal­agen­tur, damit vie­le Betrie­be mit Kurz­ar­beit Kri­sen­zei­ten über­brü­cken kön­nen, wie die jet­zi­ge, bedingt durch das Coronavirus.

Die Vor­aus­set­zun­gen für Kurz­ar­beit sind, dass der Arbeits­aus­fall mit Ent­gelt­aus­fall wirt­schaft­li­che Ursa­chen hat oder auf einem unab­wend­ba­ren Ereig­nis beruht. Bei­spiels­wei­se, wenn Zulie­fe­r­ertei­le aus Chi­na feh­len oder eine Schlie­ßung des Betriebs nach behörd­li­cher Anord­nung erfolg­te. Wegen des hohen Bera­tungs­be­dar­fes von Unter­neh­men unter­stützt die Regio­nal­agen­tur Hell­weg-Hoch­sauer­land nun die Arbeits­agen­tur Mesche­de-Soest in der Klä­rung ers­ter Fra­ge­stel­lun­gen zum The­ma Kurz­ar­bei­ter­geld und dem not­wen­di­gen Anzei­ge­ver­fah­ren. Ansprech­part­ner sind mon­tags bis don­ners­tags von 9 bis 16 Uhr und frei­tags von 9 bis 12 Uhr unter der Num­mer 02921/303499 Ursu­la Rode-Schäf­fer  und Tho­mas Henke.

“Die recht­zei­ti­ge Anzei­ge der Kurz­ar­beit von Unter­neh­men aus dem Kreis Soest und dem Hoch­sauer­land­kreis muss aller­dings wei­ter­hin bei der Arbeits­agen­tur Mesche­de-Soest erfol­gen”, dar­auf wei­sen Ursu­la Rode-Schäf­fer sowie Tho­mas Hen­ke aus­drück­lich hin.

Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen gibt es auf den Internetseiten

Die Regio­nal­agen­tur wird geför­dert aus Mit­teln des Euro­päi­schen Sozi­al­fonds und des Minis­te­ri­ums für Arbeit, Gesund­heit und Sozia­les des Lan­des NRW.

 

Quel­le : Pres­se­stel­le Hochsauerlandkreis

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