Corona, Kinder, Chaos : Bei Eltern liegen die Nerven blank

Alleinerziehende laut Umfrage am meisten im Stress – Druck nimmt dank „Virus-Ferien“ zu

win­ter­berg-total­lo­kal : Sie leis­ten ohne­hin schon viel, füh­len sich oft allein gelas­sen, haben laut einer For­sa-Umfra­ge der KKH Kauf­män­ni­sche Kran­ken­kas­se deut­lich mehr Stress als ande­re Eltern : getrennt leben­de Müt­ter und Väter. Fast jeder zwei­te Allein­er­zie­hen­de (46 Pro­zent) steht dem­nach stän­dig unter Druck. Jetzt, in der Coro­na-Kri­se, dürf­te sich das Pro­blem noch ver­schär­fen, denn wohin mit den Kin­dern, wenn Kitas und Schu­len geschlos­sen sind ? Was tun, wenn der Ex-Part­ner nicht greif­bar ist, die Groß­el­tern vor dem Virus geschützt wer­den sol­len und man selbst arbei­ten muss ?

Wie die KKH-Umfra­ge zeigt, ist die Erzie­hung und Betreu­ung der Kin­der bereits ohne „Coro­na-Feri­en“ einer der größ­ten Stress­fak­to­ren für Allein­er­zie­hen­de : Das sagt fast die Hälf­te von ihnen (46 Pro­zent). Für getrennt leben­de Eltern ist außer­dem die Arbeits­be­las­tung im Haus­halt deut­lich grö­ßer als für Paa­re. Dar­über hin­aus ste­hen Allein­er­zie­hen­de deut­lich mehr wegen Kon­flik­ten oder Pro­ble­men in der Fami­lie (45 Pro­zent) sowie finan­zi­el­ler Sor­gen (41 Pro­zent) unter Druck. Die ohne­hin schon größ­te Her­aus­for­de­rung für Eltern, näm­lich Fami­lie, Haus­halt und Beruf unter einen Hut zu bekom­men, wird sich jetzt in der Coro­na-Kri­se noch zuspitzen.

Stress­fak­to­ren Zusam­men­le­ben­de Eltern Allein­er­zie­hen­de
Erzie­hung und Betreu­ung der Kinder 40 Pro­zent 46 Pro­zent
Arbeits­be­las­tung im Haushalt 29 Pro­zent 41 Pro­zent
Kon­flik­te in der Familie 28 Pro­zent 45 Pro­zent
Finan­zi­el­le Sorgen 19 Pro­zent 41 Pro­zent

Der grö­ße­re Druck macht sich bei getrennt leben­den Eltern phy­sisch und psy­chisch deut­lich stär­ker bemerk­bar als bei Paa­ren : So kla­gen rund zwei Drit­tel von ihnen sowohl über Müdig­keit bezie­hungs­wei­se Schlaf­stö­run­gen als auch über Erschöp­fung und Burn­out. Dar­über hin­aus sagt rund jeder drit­te Allein­er­zie­hen­de, dass er auf­grund des hohen Drucks schon ein­mal nie­der­ge­schla­gen bezie­hungs­wei­se sogar depres­siv war. Unter den Paa­ren gab dies hin­ge­gen nur jeder fünf­te an.

Fol­gen von Stress Zusam­men­le­ben­de Eltern Allein­er­zie­hen­de
Müdig­keit oder Schlafstörungen 55 Pro­zent 65 Pro­zent
Erschöp­fung und Burnout 54 Pro­zent 65 Pro­zent
Nie­der­ge­drück­te Stimmung/​Depressionen 21 Pro­zent 29 Pro­zent

Um den Stress zu redu­zie­ren, wün­schen sich allein­er­zie­hen­de Eltern deut­lich mehr als zusam­men­le­ben­de Müt­ter und Väter zusätz­li­che finan­zi­el­le Hil­fen (71 Pro­zent), mehr Aner­ken­nung von ihrem Arbeit­ge­ber sowie mehr Unter­stüt­zung bei der Kin­der­er­zie­hung von ihrem Ex-Part­ner bezie­hungs­wei­se von Ange­hö­ri­gen (39 Pro­zent). In Zei­ten von Coro­na dürf­te dies jedoch schwie­rig werden.

Die KKH rät Eltern den­noch, die Ruhe zu bewah­ren und die Situa­ti­on mit ihrem Arbeit­ge­ber zu bespre­chen. Vie­le Unter­neh­men haben indi­vi­du­el­le Rege­lun­gen für Beschäf­tig­te getrof­fen, die ihre Kin­der wegen Kita- und Schul­schlie­ßun­gen betreu­en müs­sen. Wenn der Ver­trag es nicht aus­schließt, muss der Arbeit­ge­ber in sol­chen Fäl­len das Gehalt für weni­ge Tage wei­ter­zah­len. Blei­ben Betreu­ungs­ein­rich­tun­gen län­ger geschlos­sen, haben Eltern aller­dings kei­nen Anspruch mehr auf eine bezahl­te Frei­stel­lung. Alter­na­tiv kön­nen Müt­ter und Väter kurz­fris­tig Urlaub neh­men – bezahlt oder im Ein­ver­neh­men mit dem Arbeit­ge­ber unbe­zahlt – oder etwa über Über­stun­den­ab­bau die Betreu­ung ihrer Kin­der im Anschluss an die ers­ten Tage sicher­stel­len. In man­chen Bran­chen kön­nen Eltern auch mit­tels Home­of­fice oder fle­xi­blen Arbeits­zeit­re­ge­lun­gen die aktu­el­le Situa­ti­on bewältigen.

Soll­te ein Kind tat­säch­lich erkran­ken, kön­nen sich berufs­tä­ti­ge Eltern bis zu zehn Tage – allein­ste­hen­de Müt­ter und Väter jeweils bis zu 20 Tage – unent­gelt­lich von der Arbeit befrei­en las­sen. Dafür erhal­ten sie von den gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen Kin­der­kran­ken­geld, sofern das Kind unter zwölf Jah­re alt ist und der Arzt eine Erkran­kung sowie die not­wen­di­ge Betreu­ung beschei­nigt. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Kran­ken­geld Kind gibt es unter kkh.de/versicherte/a‑z/krankengeld/krankengeld-kind.

Die Meldung basiert auf bislang unveröffentlichten Daten einer von der KKH in Auftrag gegebenen Forsa-Umfrage unter 1.007 Eltern von Kindern unter 18 Jahren im November 2019. Die KKH Kaufmännische Krankenkasse ist eine der größten bundesweiten gesetzlichen Krankenkassen mit rund 1,7 Millionen Versicherten. Nähere Informationen erhalten Sie unter kkh.de/presse/portrait.

 

Quel­le : Ulri­ke Schä­fer – KKH Kauf­män­ni­sche Krankenkasse

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