Stichtag 31. März : Frist für freiwillige Versicherungsbeiträge nicht versäumen !

Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge für das Jahr 2019 müssen spätes-tens bis zum 31. März 2020 eingezahlt werden.

win­ter­berg-total­lo­kal : Dar­auf weist die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung West­fa­len hin. Zwar sind die meis­ten Arbeit­neh­mer in Deutsch­land auto­ma­tisch in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung ver­si-chert. Wer jedoch nicht oder nicht mehr ver­si­che­rungs­pflich­tig ist, kann unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen frei­wil­li­ge Ren­ten­bei­trä­ge zahlen.

Ins­be­son­de­re Ver­si­cher­te, die durch die Bei­trags­zah­lung ihre Anwart­schaft auf Ren­te wegen Erwerbs­min­de­rung auf­recht­hal­ten wol­len, soll­ten die­sen Ter­min kei­nes­falls ver­säu­men. Aller­dings ist die­ses nur für Ver­si­cher­te mög­lich, die vor 1984 bereits 60 Bei­trags­mo­na­te zurück­ge­legt hat­ten und seit die­ser Zeit bis heu­te einen lücken­lo­sen Ver­si­che­rungs­ver­lauf vor­wei-sen kön­nen. Hier kann bereits eine ren­ten­recht­li­che Lücke von nur einem Monat aus­rei­chen, um die­se Anwart­schaft zu verlieren.

Wer für 2019 den Min­dest­bei­trag zah­len möch­te, hat 83,70 Euro monat­lich zu ent­rich­ten. Bis zum Höchst­bei­trag von 1.246,20 Euro monat­lich kann jeder Betrag frei gewählt wer­den. Auf dem Über­wei­sungs­auf­trag sind die Ver­si­che­rungs­num­mer, der Vor- und Zuna­me sowie der Zeit­raum, für den die Bei­trä­ge gel­ten sol­len, anzugeben.

Fra­gen zum The­ma beant­wor­ten auch die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter am kos­ten­lo­sen Ser­vice­te­le­fon unter 0800 1000 4800. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen gibt es außer­dem in den Aus­kunfts- und Bera­tungs­stel­len und bei den Versicherten-ältesten.

Quel­le : Jörg Gra­ben­schrö­er – Deut­sche Rentenversicherung

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