WENN DER URLAUB ZUM ALBTRAUM WIRD : REISEMÄNGEL RICHTIG REKLAMIEREN

Winterberg-Totallokal : Die schönste Zeit des Jahres steht bevor – die Urlaubszeit

win­ter­berg-total­lo­kal : Über 40 Pro­zent der Deut­schen wäh­len dafür die Pau­schal­rei­se. Doch wel­che Ent­schä­di­gun­gen ste­hen Urlau­bern zu, wenn die Rea­li­tät nicht der Beschrei­bung ent­spricht ? Die Exper­ten der DVAG geben Tipps zur rich­ti­gen Rekla­ma­ti­on und zum Ver­si­che­rungs­schutz. Mit den bevor­ste­hen­den Som­mer­fe­ri­en beginnt auch die lang­ersehn­te Urlaubs­sai­son. Für vie­le geht es dabei in den Pau­schal­ur­laub – die häu­figs­te Rei­se­form der Deut­schen. Ver­an­stal­ter ver­spre­chen in ihren Ange­bo­ten nur das Bes­te : rie­si­ge Pools, san­di­ge Strän­de und üppi­ge Buf­fets. Doch manch­mal sieht es vor Ort ganz anders aus. Rei­se­män­gel wie ver­schmutz­te Pools, schim­me­li­ge Bäder oder ver­dor­be­ne Spei­sen sor­gen dafür, dass der Urlaub zum Ärger­nis wird. Auch wenn die Rei­se nicht ersetz­bar ist, so kön­nen Urlau­ber zumin­dest einen Teil ihrer Aus­ga­ben zurück­for­dern. Die Exper­ten der Deut­schen Ver­mö­gens­be­ra­tung AG (DVAG) erklä­ren, wie sie mit einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung ihre Ansprü­che gel­tend machen können.

Rei­se­män­gel rich­tig rekla­mie­ren
Die rich­ti­ge Vor­ge­hens­wei­se ist aus­schlag­ge­bend für eine erfolg­rei­che Rekla­ma­ti­on von Pau­schal­rei­sen – also Rei­sen, bei denen min­des­tens zwei Leis­tun­gen, zum Bei­spiel Hotel und Flug, zusam­men gebucht wur­den. Bereits vor Ort müs­sen frus­trier­te Urlau­ber dem Ver­an­stal­ter – nicht der Hotel­re­zep­ti­on oder dem Rei­se­bü­ro – die Män­gel mit­tei­len ! So erhält die­ser die Chan­ce, die Pro­ble­me zu besei­ti­gen. Dafür soll­te ihm eine ange­mes­se­ne Frist ein­ge­räumt wer­den. Ver­streicht die Frist, sind die nächs­ten Schrit­te ein­zu­lei­ten : Urlau­ber soll­ten ein Män­gel­pro­to­koll auf­stel­len, das der Rei­se­lei­ter unter­schreibt. Ist dies nicht mög­lich, so soll­ten unbe­dingt neu­tra­le Zeu­gen gesucht und Fotos gemacht wer­den. Bewei­se sind für spä­te­re Ent­schei­dungs­pro­zes­se eines Gerichts uner­läss­lich. Wie­der zuhau­se ange­kom­men, muss die Rei­se inner­halb von vier Wochen rekla­miert wer­den. Es ist rat­sam, die Ansprü­che zuerst schrift­lich beim Rei­se­ver­an­stal­ter zu stel­len. Im Ide­al­fall kommt es zu einer güt­li­chen Einigung.

Pri­va­te Rechts­schutz­ver­si­che­rung
Soll­te der Rei­se­ver­an­stal­ter nicht ein­len­ken, ist recht­li­cher Bei­stand gefor­dert. „Ein Rechts­streit kann schnell teu­er wer­den, daher ist eine pri­va­te Rechts­schutz­ver­si­che­rung sinn­voll,“ so die DVAG-­Ex­per­ten. „Die­se deckt in der Regel sowohl die Kos­ten für ein Gerichts­ver­fah­ren, Zeu­gen, Rechts­an­walts­ge­büh­ren als auch die Ver­gü­tung für beauf­trag­te Gut­ach­ter.“ Wei­ter­hin umfasst sie Leis­tun­gen wie die Tele­fon-­ oder Online-­Rechts­be­ra­tung sowie die Ver­mitt­lung und Kos­ten­über­nah­me einer Mediation.

Frank­fur­ter Tabel­le
Ent­täusch­te Urlau­ber erhal­ten einen Über­blick über even­tu­el­le Rei­se­preis­min­de­run­gen in der soge­nann­ten Frank­fur­ter Tabel­le. So kön­nen sie sich vor­ab infor­mie­ren, ob sich der Auf­wand über­haupt lohnt. Die Tabel­le lis­tet Rei­se­män­gel sowie dar­aus resul­tie­ren­de mög­li­che Preis­min­de­run­gen auf. Gerich­te sind an die­se Lis­te nicht gebun­den, nut­zen sie aber oft als Ori­en­tie­rung. Auf­ge­teilt in Män­gel der Unter­kunft, der Ver­pfle­gung, des Trans­ports sowie sons­ti­ge Män­gel, erge­ben sich Min­de­run­gen von 5 bis 50 Pro­zent. Der Pro­zent­satz rich­tet sich dabei nach der Schwe­re der Män­gel. „Bei einem Zeit­ver­lust durch einen not­wen­di­gen Umzug in ein ande­res Hotel wird mög­li­cher­wei­se sogar ein gesam­ter Tag erstat­tet“, sagen die Exper­ten der DVAG. Auch wenn die Zeit nicht ersetz­bar ist, so kann mit der Rechts­schutz­ver­si­che­rung zumin­dest ein finan­zi­el­les Fias­ko abge­wen­det werden.

Quel­le : Deut­sche Vermögensberatung

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