Netflix & Co.: Zugriff auf Online-Abos bald EU-weit möglich

Winterberg-Totallokal : Peter Liese – Einigung vergangene Nacht / Regeln gelten ab 2018

win­ter­berg-total­lo­kal : Bezahl­te Online-Diens­te wie Ama­zon Prime, Sky oder Net­flix sind künf­tig für ihre Kun­den auch im EU-Aus­land ver­füg­bar. Bis­lang war die “Mit­nah­me” des Abos ins EU-Aus­land oft­mals wegen des urhe­ber­recht­li­chen Schut­zes durch das soge­nann­te Geo­blo­cking nicht mög­lich. Auf eine ent­spre­chen­de Rege­lung einig­ten sich in der ver­gan­ge­nen Nacht Ver­tre­ter des Euro­päi­schen Par­la­ments und der Mitgliedstaaten.

Der süd­west­fä­li­sche CDU-Euro­pa­ab­ge­ord­ne­te begrüß­te die Eini­gung sehr : “Nun muss nie­mand mehr wäh­rend des Urlaubs auf das Staf­fel­fi­na­le der neu­en Lieb­lings­se­rie oder das Top-Spiel des Lieb­lings­ver­eins ver­zich­ten. Denn wer zuhau­se sei­ne Lieb­lings­se­ri­en, Musik und Sport­er­eig­nis­se abon­niert hat, wird die­se nun auch auf Rei­sen in Euro­pa anschau­en und anhö­ren kön­nen.“ Lie­se erläu­ter­te, dass sich Anbie­ter von Online-Inhal­ten wie etwa Net­flix oder Spo­ti­fy dabei zukünf­tig zum Fest­stel­len des Wohn­sitz­lan­des des Abon­nen­ten etwa auf Zah­lungs­an­ga­ben stüt­zen kön­nen. Der hei­mi­sche Euro­pa­ab­ge­ord­ne­te wies dar­auf hin, dass nach der noch aus­ste­hen­den for­mel­len Eini­gung der Mit­glied­staa­ten und des Euro­pa­par­la­ments, die jedoch als gesi­chert gel­ten, die neu­en Bestim­mun­gen ab Anfang 2018 gel­ten werden.

Quel­le : Die­ter Berger

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