Falsche Krankmeldungen

Winterberg-Totallokal : Falsche Krankmeldungen – Kavaliersdelikt und legitimes Druckmittel ?

win­ter­berg-total­lo­kal : So kön­nen Unter­neh­men sich gegen Lohn­fort­zah­lungs­be­trug wehren.

 Ob „Wil­der Streik“ oder schlich­tes Blau­ma­chen – Lohn­fort­zah­lungs­be­trug ver­ur­sacht der deut­schen Wirt­schaft all­jähr­lich Schä­den in Mil­lio­nen­hö­he. Wenn plötz­lich wei­te Tei­le der Beleg­schaft wegen angeb­li­cher Krank­heit aus­fal­len und der Betrieb still steht, kann das für betrof­fe­ne Unter­neh­men sogar exis­tenz­be­dro­hen­de Fol­gen haben. Den­noch fehlt auf Arbeit­neh­mer­sei­te häu­fig jeg­li­ches Unrechts­be­wusst­sein : „Ein paar Tage Urlaub auf Attest fin­den die meis­ten Blau­ma­cher völ­lig unpro­ble­ma­tisch. Nicht sel­ten wer­den fin­gier­te Krank­mel­dun­gen auch als ver­meint­lich legi­ti­mes Druck­mit­tel gegen den Arbeit­ge­ber ein­ge­setzt“, berich­tet Mar­cus Lentz, Chef­er­mitt­ler der auf Lohn­fort­zah­lungs­be­trug spe­zia­li­sier­ten Detek­tei Lentz. Doch Vor­sicht : „Wer eine Krank­heit vor­täuscht, macht sich straf­bar“, warnt Lentz und erklärt, wie Unter­neh­mer wir­kungs­voll gegen Betrü­ger vor­ge­hen können.

 Lohn­fort­zah­lungs­be­trug stellt für die deut­sche Wirt­schaft ein wach­sen­des Pro­blem dar. Ob ver­ein­zel­te Blau­ma­cher oder mas­sen­haf­te Krank­mel­dun­gen – die Schä­den für Arbeit­ge­ber und Kran­ken­kas­sen sind immens : Rund 40 Mil­li­ar­den Euro geben Unter­neh­men jähr­lich für erkrank­te Mit­ar­bei­ter aus. Befin­det sich unter den Erkrank­ten nur ein Pro­zent „Blau­ma­cher“, bedeu­tet dies einen volks­wirt­schaft­li­chen Scha­den von 400 Mil­lio­nen. Exper­ten­schät­zun­gen zufol­ge liegt die tat­säch­li­che Quo­te jedoch weit höher : „Wir ver­zeich­nen einen deut­li­chen Anstieg der Ermitt­lun­gen wegen Lohn­fort­zah­lungs­be­trug. Und in rund 90 Pro­zent der Ver­dachts­fäl­le kön­nen wir den angeb­lich Erkrank­ten auch über­füh­ren“, berich­tet der Wirt­schafts­de­tek­tiv Mar­cus Lentz. Doch der Nach­weis ist schwie­rig – selbst wenn das Pro­blem bekannt ist und sogar weit­ge­hend offen kom­mu­ni­ziert wird.

Kava­liers­de­likt und legi­ti­mes Druckmittel ?

Ein paar zusätz­li­che bezahl­te Urlaubs­ta­ge auf Attest ? Das hal­ten vie­le Arbeit­neh­mer zwar für ein Kava­liers­de­likt, aber wer eine Krank­heit fin­giert, begeht nach §263 StGB eine Straf­tat. Durch die Erschlei­chung der Lohn­fort­zah­lung erlangt der Arbeit­neh­mer näm­lich einen unrecht­mä­ßi­gen Ver­mö­gens­vor­teil. Doch die Über­füh­rung der Betrü­ger ist nicht ein­fach. „Der Gesetz­ge­ber hat hier hohe Hür­den ange­legt“, erklärt Ermitt­lungs­exper­te Lentz. Arbeit­ge­ber müs­sen stich­hal­ti­ge Bewei­se vor­le­gen, haben aller­dings kaum wirk­sa­me Mit­tel zur Ver­fü­gung. „Pro­ble­ma­tisch ist dies vor allem bei kurz­zei­ti­gen Erkran­kun­gen“, weiß Lentz. In der Regel müs­sen Ange­stell­te erst nach drei Kalen­der­ta­gen ein ärzt­li­ches Attest vor­le­gen. Selbst bei mas­sen­haf­ten Krank­mel­dun­gen gan­zer Beleg­schaf­ten, die rela­tiv offen als Mit­tel im Arbeits­kampf ein­ge­setzt wer­den, sind Arbeit­ge­ber so weit­ge­hend macht­los. Noch schwie­ri­ger wird es, wenn ein ärzt­li­ches Attest vor­liegt, da die­sem grund­sätz­lich hohe Beweis­kraft zukommt.

 Nie auf eige­ne Faust ermitteln !

Ange­sichts der immensen wirt­schaft­li­chen Schä­den ist ver­ständ­lich, dass Unter­neh­mer den­noch alles ver­su­chen, um „Blau­ma­cher“ zur Rechen­schaft zu zie­hen. Umsatz­ein­bu­ßen, Scha­den­er­satz­leis­tun­gen und nicht zuletzt ein blei­ben­der Image­ver­lust durch angeb­li­che Krank­heits­fäl­le kön­nen sogar die Exis­tenz eines Unter­neh­mens gefähr­den. Man­che Chefs ver­su­chen daher Ver­däch­ti­ge durch Ermitt­lun­gen auf eige­ne Faust zu über­füh­ren. „Davon kön­nen wir nur drin­gend abra­ten“, warnt Lentz. „Wer zum Bei­spiel Han­dy­fo­tos macht oder ver­bo­te­ne Track­ing­tools ein­setzt, um Bewei­se zu beschaf­fen, macht sich letzt­lich selbst straf­bar.“ Dar­über hin­aus wer­den die­se natür­lich vor Gericht nicht aner­kannt. Um sich wir­kungs­voll gegen fin­gier­te Krank­mel­dun­gen weh­ren zu kön­nen, suchen daher immer mehr Unter­neh­men Hil­fe bei pro­fes­sio­nel­len Wirt­schafts­de­tek­tei­en. „Wir ermit­teln bun­des­weit und im Aus­land in rund 500 ent­spre­chen­den Fäl­len pro Jahr“, berich­tet Chef­er­mitt­ler Mar­kus Lentz. „Ten­denz steigend.“

 Auf­klä­rung schützt vor Nachahmern

Die Auf­klä­rung von Lohn­fort­zah­lungs­be­trug ist für Unter­neh­mer eine sen­si­ble Ange­le­gen­heit und erfor­dert abso­lu­te Dis­kre­ti­on sowie fun­dier­te Rechts­kennt­nis­se. „Bei den Ermitt­lun­gen gibt es eine Viel­zahl recht­li­cher Fall­stri­cke. Daten­schutz und Per­sön­lich­keits­rech­te geben hier enge Gren­zen vor“, erklärt Mar­cus Lentz. „Wir set­zen in unse­rer TÜV-zer­ti­fi­zier­ten Detek­tei des­halb nur fest ange­stell­te, ZAD-geprüf­te Detek­ti­ve ein.“ Mit den detail­lier­ten Ermitt­lungs­be­rich­ten und gerichts­fes­ten Bewei­sen der Detek­ti­ve, kön­nen Arbeit­ge­ber dann wir­kungs­voll gegen „Blau­ma­cher“ vor­ge­hen. Neben der frist­lo­sen Kün­di­gung dro­hen Simu­lan­ten dann auch noch emp­find­li­che Geld­stra­fen : Über­führ­te Betrü­ger müs­sen meist auch die Kos­ten für die Lohn­fort­zah­lung sowie die Kos­ten für den Detek­tiv­ein­satz (nach §91, Abs. 1 ZPO und §823, Abs. 1 BGB) erstat­ten. Ermitt­lun­gen einer Detek­tei zah­len sich für Arbeit­ge­ber sogar dop­pelt aus : „Jeder Fall einer fin­gier­ten Krank­schrei­bung, der fol­gen­los bleibt, moti­viert ande­re dazu, den glei­chen Weg zu gehen“, weiß Lentz aus Erfah­rung. Unter­neh­mer, die ein deut­li­ches Zei­chen set­zen, schre­cken damit auch Nach­ah­mer wirk­sam ab.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen unter

www​.lentz​-detek​tei​.de/​N​i​e​d​e​r​s​a​c​h​s​e​n​/​N​i​e​d​e​r​l​a​s​s​u​n​g​-​H​a​n​n​o​ver

Text und Bild : Mar­cus R. Lentz, Detek­tei Lentz & Co. GmbH

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