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winterberg-totallokal : Vom VW –Skandal betroffene Kunden in Deutschland und ganz Europa können mit Entschädigungszahlungen im gleichen Umfang wie in den USA (5.000 US Dollar für jeden US-Halter eines betroffenen VW-Modells) nach Aussage von VW-Chef Matthias Müller nicht rechnen.
Die ersten veröffentlichten Gerichtsurteile im VW-Abgasskandal waren durchweg nicht käuferfreundlich und kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die Käufer eines betroffenen VW-Fahrzeuges mangels Erheblichkeit des Fahrzeugmangels nicht vom Kaufvertrag zurücktreten können. So verneint das Landgericht Bochum in seinem Urteil vom 16.03.2016 (I‑2 O 425/15) ebenso wie das Landgericht Münster in seinem Urteil vom 14.03.2016 (11 O 341/15) das Vorliegen eines erheblichen Mangels aufgrund des Einsatzes sogenannter “Schummelsoftware”. Die Fahrzeuge seien zwar mangelhaft, aber in ihrer Fahrbereitschaft unstreitig nicht beeinträchtigt. In diesen Entscheidungen konnten die Fahrzeuge mit Nachbesserungskosten von unter 100 Euro bzw. mit Kosten von 0,26% des Kaufpreises im Fall des Landgerichts Bochum nachgebessert werden. Damit fehlte es nach Ansicht der Gerichte an der Erheblichkeit des Mangels. Die beiden hierzu veröffentlichten Entscheidungen betrafen Fahrzeuge mit 1,2‑Liter- bzw. 2,0‑Liter-Motoren für welche im Rahmen der Nachbesserung ein etwa 30 Minuten langes Software-Update ausreichen soll. Bei den 1,6‑Liter-Motoren wird zusätzlich ein Strömungstransformator – eine Art Fliegengitter, das den Luftstrom vor dem Luftmassenmesser beruhigt, eingebaut.
Ganz anders urteilte nunmehr das Landgericht München am 17.05.2016. Dieses verpflichtete einen Autohändler dazu, das manipulierte Fahrzeug zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Das Gericht bejahte damit anders als die zuvor ergangenen Urteile die für den Rücktritt erforderliche Erheblichkeit des Mangels. Der Autohändler hat bereits angekündigt in Berufung zu gehen. Abzuwarten bleibt, ob das Oberlandesgericht München ebenso wie die Vorinstanz einen erheblichen Fahrzeugmangel bejaht.
Betroffenen Kunden ist zu empfehlen, ihre Rechte kurzfristig geltend zu machen damit keine Ansprüche verjähren.
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http://muehlenbein.de/manipulation-der-abgaswerte-kann-ich-meinen-vw-diesel-zurueckgeben‑2/
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Rechtsanwältin Silvia Hoffmann-Benz + Rechtsanwälte Mühlenbein und Kollegen www.muehlenbein.de