WEIHNACHTSZEIT – UNFALLZEIT ?

Weihnachtsbeleuchtung sorgt nicht nur für gute Stimmung, sondern auch für Unfälle in- und außerhalb der eigenen vier Wände. Die DVAG erklärt, welche Versicherungen zuständig sind und gibt Tipps für Deko-Liebhaber.

win­ter­berg-total­lo­kal : Elek­tri­sche Lämp­chen erset­zen immer mehr die tra­di­tio­nel­len Wachs­ker­zen zur Weih­nachts­zeit. Doch auch die­se ver­meint­lich siche­re Vari­an­te schließt eine Brand­ge­fahr lei­der nicht kom­plett aus – ins­be­son­de­re bei Bil­lig­wa­re aus Fern­ost. Das zei­gen die all­jähr­li­chen Test­be­rich­te des TÜV Rhein­lands : Im aktu­el­len Ver­gleichs­test erwie­sen sich 38 der 52 getes­te­ten Lich­ter­ket­ten als man­gel­haft : schlech­te Ver­ar­bei­tung, locker befes­tig­te Strom­ka­bel, Strom­schlag- und Ver­bren­nungs­ge­fahr. Hin­zu kom­men die häus­li­chen Weih­nachts­un­fäl­le, gera­de wenn

in letz­ter Minu­te noch hek­tisch deko­riert wird. Für den Fall der Fäl­le erklä­ren die Exper­ten der Deut­schen Ver­mö­gens­be­ra­tung (DVAG) die wich­tigs­ten Versicherungsregeln :

Haus­rat­ver­si­che­rung für Schä­den an eige­nen Sachwerten

Kommt es zu einem Brand in der Woh­nung oder im Haus, schützt eine Haus­rat­ver­si­che­rung vor den Fol­ge­kos­ten. Sie ersetzt den Wert von Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­den, Com­pu­tern oder Schmuck. Aller­dings nur, wenn der Scha­den nicht durch soge­nann­te „gro­be Fahr­läs­sig­keit” ent­stan­den ist – das wäre zum Bei­spiel der Fall, wenn der Gast­ge­ber sei­ne Steck­do­sen mit zu viel Lichterschmuck über­las­tet und ein Kurz­schluss die Gerä­te in Brand setzt. Immer­hin decken eini­ge Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten sogar die­se „Gro­be Fahr­läs­sig­keit” ab. Übri­gens : Die Haus­rat­ver­si­che­rung kann nicht nur vor den Fol­ge­kos­ten eines Woh­nungs­bran­des, son­dern auch bei Was­ser­schä­den, Ein­bruch, Van­da­lis­mus und Sturm­schä­den schützen.

Pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung über­nimmt die Fol­ge­kos­ten bei Missgeschicken

Pas­siert ein Unfall in der Frei­zeit, ist dies nicht Sache der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung. Stürzt also jemand beim Anbrin­gen der Lich­ter­ket­te von der Lei­ter, schützt nur eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung vor den zum Teil immens hohen Kos­ten. „Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung zahlt zum Bei­spiel Tage- oder Kran­ken­haus­ta­ge­geld, um Gehalts­ein­bu­ßen aus­zu­glei­chen. Denn nach einem Unfall zahlt der Arbeit­ge­ber in der Regel maxi­mal sechs Wochen das Gehalt wei­ter aus. Danach springt zwar die gesetz­li­che Kran­ken­kas­se ein, sie bezahlt jedoch bei

Pres­se­kon­takt : 1 von 2 Deut­sche Ver­mö­gens­be­ra­tung AG, Mün­che­ner Stra­ße 1, 60329 Frank­furt, www​.dvag​.com
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Wei­tem nicht das vol­le Gehalt”, geben die Ver­mö­gens­be­ra­ter der DVAG zu bedenken.

Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Schä­den an frem­dem Eigentum

Wird ein Brand durch einen Gast aus­ge­löst, kommt des­sen Haft­pflicht­ver­si­che­rung für den Scha­den auf. Wich­tig : Das gilt nur für Gäs­te, die nicht zur soge­nann­ten „häus­li­chen Gemein­schaft” gehö­ren – das heißt, sie woh­nen mit dem Gast­ge­ber nicht unter einem Dach. Kin­der unter sie­ben Jah­ren haf­ten grund­sätz­lich nicht für Schä­den, die sie ver­ur­sa­chen. Eltern sind wie­der­um nur für ihre Kin­der ver­ant­wort­lich, wenn sie nach­weis­lich ihre Auf­sichts­pflicht ver­letzt haben.

Tipps für einen siche­ren Umgang mit Lichterketten :

1. Auf Qua­li­tät ach­ten : Hilf­reich ist das GS-Zei­chen, das für “Geprüf­te Sicher­heit” steht.

2. Prü­fen, ob die Lich­ter­ket­ten für den Gebrauch inner­halb oder außer­halb von Gebäu­den gedacht sind. Die Pik­to­gram­me geben hier­über Aus­kunft : Das Qua­drat mit einem Trop­fen heißt zum Bei­spiel, dass die Lich­ter­ket­te gegen Regen­was­ser geschützt ist und daher drau­ßen ver­wen­det wer­den darf.

3. Lich­ter­ket­ten mit Trans­for­ma­to­ren bevor­zu­gen : Sie min­dern die Gefahr eines Stromschlags.

4. Nicht zu vie­le elek­tri­sche Instal­la­tio­nen an einer Steck­do­se anschließen.

5. Sicher­heits­ab­stand zu leicht ent­flamm­ba­ren Gegen­stän­den wie Stroh­ster­nen, Gar­di­nen oder tro­cke­nen Tan­nen­zwei­gen einhalten.

Über die Deut­sche Ver­mö­gens­be­ra­tung (DVAG)

Mit über 3.400 Direk­tio­nen und Geschäfts­stel­len betreut die Deut­sche Ver­mö­gens­be­ra­tung 6 Mil­lio­nen Kun­den rund um die The­men Finan­zen, Vor­sor­ge und Absi­che­rung. Die DVAG ist Deutsch­lands größ­te eigen­stän­di­ge Finanz­be­ra­tung. Sie bie­tet umfas­sen­de und bran­chen­über­grei­fen­de All­fi­nanz­be­ra­tung für brei­te Bevöl­ke­rungs­krei­se, getreu dem Unter­neh­mens­leit­satz „Ver­mö­gens­auf­bau für jeden ! ” Die Deut­sche Ver­mö­gens­be­ra­tung wur­de 1975 von Dr. Rein­fried Pohl (1928–2014) gegrün­det. Andre­as Pohl ist seit 2014 Vor­sit­zen­der des Vor­stands des Fami­li­en­un­ter­neh­mens. Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen und Unter­neh­mens­nach­rich­ten fin­den Sie unter www​.dvag​.de.

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