Advent, Advent, die Tanne fliegt.

Brilon-Totallokal : Rechtsanwälte Mühlenbein und Kollegen recherchieren für Sie !

win­ter­berg-total­lo­kal :  Sie haben einen schö­nen, gera­den Weih­nachts­baum gefun­den ? Jetzt muss die­ser noch sicher nach Hau­se kom­men und darf beim Trans­port nicht zu einer Gefahr für ande­re Ver­kehrs­teil­neh­mer wer­den. Für den Trans­port im Auto gibt es eini­ge Vorgaben.

Ein klei­ne­rer Baum lässt sich nahe­zu in jedem Kof­fer­raum ver­stau­en. Der Käu­fer soll­te hier nur dar­auf ach­ten, den Baum mög­lichst nah an die Sitz­rü­cken­leh­ne zu packen, damit er bei einer Voll­brem­sung nicht zum „Geschoss“ wird. Ansons­ten gibt es kei­ne beson­de­ren ver­kehrs­recht­li­chen Regeln zu beachten.

Bei dem Trans­port eines grö­ße­ren Baums hin­ge­gen muss die Kof­fer­raum­klap­pe häu­fig offen blei­ben. Ab einem Meter Über­stand gehört bei Hel­lig­keit eine rote 30×30 cm gro­ße Fah­ne oder ein Schild an die hin­aus­ra­gen­de Baum­spit­ze. Bei Dun­kel­heit, schlech­ter Sicht, oder Däm­me­rung muss an glei­cher Stel­le eine rote Leuch­te oder ein roter Rück­strah­ler in maxi­mal 90 Zen­ti­me­ter Höhe ange­bracht wer­den. Kenn­zei­chen und Fahr­zeug­be­leuch­tung dür­fen nicht ver­deckt wer­den. Der Baum soll­te mit Spann­gur­ten gesi­chert sein, damit er sich wäh­rend der Fahrt nicht selbst­stän­dig macht. Ver­kehrs­rechts­exper­ten emp­feh­len, Weih­nachts­bäu­me nicht mehr als 1,5 Meter über­ste­hen zu lassen.

15.12.-Weihnachtsbaum-Auto-1-280

Bei einem Trans­port auf dem Fahr­zeug­dach soll­te ein Trans­port­ge­stell genutzt wer­den, denn ohne Hal­te­rung könn­te es gefähr­lich wer­den. Zum Fixie­ren sind Spann­gur­te zu ver­wen­den. Die­se soll­ten nicht nur über den Baum gespannt sein, denn bei einem Auf­fahr­un­fall könn­te der Baum in die­sem Fall ein­fach her­aus­rut­schen und dem Vor­der­mann gegen das Fahr­zeug kra­chen. Noch dra­ma­ti­scher stellt sich ein sol­ches Sze­na­rio dar, wenn ein Auto­fah­rer mit nicht ordent­lich gesi­cher­tem Christ­baum auf dem Dach für einen Fuß­gän­ger bremst. Dann droht Lebens­ge­fahr durch den flie­gen­den Weih­nachts­baum. Die Gur­te sind daher am bes­ten wie eine Schlei­fe ein­mal um den Baum her­um­zie­hen. Schnü­re oder Gum­mi­bän­der kön­nen rei­ßen ! Die Zwei­ge des Bau­mes dür­fen die Sicht des Fah­rers nicht stö­ren. Beim Trans­port auf dem Dach darf die Ladung weder seit­lich noch nach vorn über das Auto hin­aus­ra­gen. Die Baum­spit­ze muss in Rich­tung Heck zei­gen damit der Fahrt­wind nicht in die Zwei­ge grei­fen kann.

Ist der Baum auf dem Dach ord­nungs­ge­mäß ver­zurrt, ändert sich das Fahr­ver­hal­ten des Fahr­zeu­ges mit der weih­nacht­li­chen Fracht. Das Auto kann leich­ter schlen­kern, weil es dem Wind mehr Angriffs­flä­che bie­tet. Auch der Abstand zum vor­aus­fah­ren­den Fahr­zeug soll­te von Auto­fah­rern lie­ber groß­zü­gi­ger ein­ge­hal­ten wer­den, um im Fall der Fäl­le nicht zu stark abbrem­sen zu müssen.

15.12.-Weihnachtsbaum-Auto-2-280

Ist die Ladung im Pkw nicht aus­rei­chend gesi­chert, droht ein Buß­geld von 35,-€. Kommt eine Gefähr­dung hin­zu, droht ein Buß­geld von 60,- € und 1 Punkt bzw. bei einem Unfall ein Buß­geld von 75,- € und 1 Punkt.

Rechts­an­wäl­tin Sil­via Hoff­mann-Benz + Rechts­an­wäl­te Müh­len­bein und Kollegen

 
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