Kinder besser vor sexueller Gewalt schützen

Der an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett zu beschließende Gesetzesentwurf von Justizministerin Lambrecht zur Bekämpfung der sexuellen Gewalt gegen Kinder gibt Gerichten und Polizei weitere wichtige Instrumente, um Kinder besser zu schützen.

win­ter­berg-total­lo­kal : „Wir wol­len Kin­der bes­ser vor sexu­el­lem Miss­brauch schüt­zen. Den über­zeu­gen­den und umfas­sen­den Geset­zes­ent­wurf von Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin Chris­ti­ne Lam­brecht wer­den wir des­halb rasch im Bun­des­tag bera­ten und verabschieden.

Der Gesetz­ent­wurf ist die rich­ti­ge Ant­wort auf schreck­li­che Miss­brauchs­fäl­le, weil er neben deut­li­chen Straf­maß­ver­schär­fun­gen auf Prä­ven­ti­on setzt.

Weil der sexu­el­le Miss­brauch von Kin­dern lei­der oft im fami­liä­ren oder nähe­ren Umfeld der Kin­der began­gen wird, braucht es Fami­li­en­rich­ter, die Gefähr­dungs­la­gen sofort erken­nen. Des­halb sind Fami­li­en­rich­ter zukünf­tig zu Fort­bil­dun­gen verpflichtet.

Wenn ein Kind miss­braucht wird, muss der Staat effek­tiv und kon­se­quent gegen die Täter vor­ge­hen. Wir wer­den Poli­zei und Gerich­ten die recht­li­chen Mög­lich­kei­ten geben, Taten schnell und effek­tiv abzu­ur­tei­len und ver­ur­teil­te Täter nicht aus dem Blick zu verlieren.

Schon der Grund­tat­be­stand der sexua­li­sier­ten Gewalt wird künf­tig als Ver­bre­chen ver­folgt und mit bis zu 15 Jah­ren ver­ur­teilt. Das Ver­brei­ten und der Besitz von Kin­der­por­no­gra­phie ist zukünf­tig als Ver­bre­chen ein­ge­stuft mit einer Min­dest­stra­fe von einem Jahr Haft. Denn hin­ter jedem por­no­gra­phi­schen Bild steht das Leid eines Kin­des. Kri­mi­nel­le, die die­ses Leid gewerbs- und ban­den­mä­ßig bege­hen, kön­nen künf­tig ein­fa­cher in Unter­su­chungs­haft genom­men werden.

Pädo­phi­le Kri­mi­nel­le agie­ren und orga­ni­sie­ren sich zumeist im Inter­net und Dark­net. Wir stär­ken unse­re Behör­den im Kampf gegen das Vor­ge­hen im Netz, indem wir die Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­über­wa­chung und die Online­durch­su­chung gegen die­se Täter ermöglichen.

Dar­über hin­aus wer­den wir auch den Besitz von kind­li­chen Sex­pup­pen unter Stra­fe stel­len, da das Risi­ko besteht, dass Pädo­phi­le von die­sen Sex­pup­pen irgend­wann auf Kin­der übergehen.

Um die Rechts­po­si­ti­on von Kin­dern grund­le­gend zu stär­ken, wol­len wir die Kin­der­rech­te im Grund­ge­setz verankern.

Quel­le : Dirk Wie­se MdB

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