Was bringt die verbesserte Wohnungsbauprämie und wer profitiert???

 

Was die verbesserte Wohnungsbauprämie bringt und wer davon profitiert, hat die LBS zusammengestellt.

win­ter­berg-total­lo­kal : Was ist die Wohnungsbauprämie ?

Die Woh­nungs­bau­prä­mie för­dert die­je­ni­gen, die Geld spa­ren, um eine Wohn­im­mo­bi­lie zu kau­fen, zu bau­en oder zu reno­vie­ren. Inner­halb gewis­ser Ein­kom­mens­gren­zen (s.u.) hat jeder ab 16 Jah­ren Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.

Wie hoch ist die neue Wohnungsbauprämie ?

Wer pro Jahr bis zu 700 Euro (1.400 Euro bei Ver­hei­ra­te­ten) auf einen Bau­spar­ver­trag ein­zahlt, erhält ab 2021 eine Woh­nungs­bau­prä­mie von 10 Pro­zent auf die­se Ein­zah­lun­gen – also bis zu 70 Euro (Sin­gles) bzw. 140 Euro (Ver­hei­ra­te­te) pro Jahr. Das sind über 50 Pro­zent mehr als bisher.

Wofür kann die Woh­nungs­bau­prä­mie ver­wen­det werden ?

Die ange­sam­mel­ten Prä­mi­en gibt es, wenn das ange­spar­te Geld spä­ter für wohn­wirt­schaft­li­che Zwe­cke, also für Bau, Kauf oder Moder­ni­sie­rung von Wohn­ei­gen­tum ver­wen­det wird. Bei jun­gen Leu­ten unter 25 Jah­ren macht der Staat eine Aus­nah­me : Sie kön­nen nach sie­ben Jah­ren frei über das gesam­te Gut­ha­ben inklu­si­ve der Woh­nungs­bau­prä­mi­en ver­fü­gen. Die­se Son­der­re­ge­lung kann jeder Spa­rer genau ein­mal in Anspruch nehmen.

Wel­che Ein­kom­mens­gren­zen gibt es ?

Die Gren­zen des zu ver­steu­ern­den Ein­kom­mens stei­gen ab 2021 auf 35.000 Euro (Sin­gles) bzw. 70.000 Euro (Ver­hei­ra­te­te). Das Brut­to­ein­kom­men kann deut­lich höher lie­gen, denn von die­sem kön­nen bei­spiels­wei­se bestimm­te Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge, Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen oder auch Kin­der­frei­be­trä­ge abge­zo­gen wer­den. Abzu­le­sen ist das eige­ne zu ver­steu­ern­de Ein­kom­men im letz­ten Steuerbescheid.

Wie wird die Woh­nungs­bau­prä­mie beantragt ?

Zu Beginn jedes Jah­res erhal­ten Bau­spa­rer auto­ma­tisch einen WoP- Antrag für das Vor­jahr, der ledig­lich ergänzt und unter­schrie­ben zurück­ge­sen­det wer­den muss. Die Woh­nungs­bau­prä­mie kann bis zu zwei Jah­re rück­wir­kend bean­tragt wer­den. Das heißt : Bis 31. Dezem­ber 2019 kann man sich die Woh­nungs­bau­prä­mie für Spar­leis­tun­gen aus 2017 sichern.

Quel­le (Text / Bild): Dr. Chris­ti­an Schrö­der / Jan Kolar/​Unsplash

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