Rettungskräfte und Ehrenamtliche strafrechtlich besser schützen

Rettungskräfte und Ehrenamtliche strafrechtlich besser schützen

Am Mitt­woch hat das Bun­des­ka­bi­nett den Gesetz­ent­wurf zur Ände­rung des Straf­rechts zur Stär­kung des Schut­zes von Voll­stre­ckungs­be­am­ten und Ret­tungs­kräf­ten sowie sons­ti­gen dem Gemein­wohl die­nen­den Tätig­kei­ten beschlos­sen. Ziel ist es, Men­schen, die sich für unse­re Gesell­schaft ein­set­zen, straf­recht­lich bes­ser zu schüt­zen. Die SPD-Frak­ti­on im Bun­des­tag will die­sen wich­ti­gen Geset­zes­vor­schlag der Bun­des­re­gie­rung schnell im Bun­des­tag bera­ten und verabschieden.

„In letz­ter Zeit kam es immer wie­der zu Atta­cken gegen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die sich für unse­re Gesell­schaft enga­gie­ren. Laut einer Umfra­ge berich­ten die Hälf­te aller Feu­er­wehr­leu­te, schon ein­mal Belei­di­gun­gen oder Gewalt­at­ta­cken aus­ge­setzt gewe­sen zu sein. Lei­der gibt es auch einen Anstieg an Straf­ta­ten gegen Poli­zis­ten und Sani­tä­ter. Über ein Drit­tel aller kom­mu­na­len Man­dats­trä­ger erlebt laut einer Befra­gung Anfein­dun­gen. Zudem kam es 2023 in Deutsch­land zu 69 Angrif­fen auf Jour­na­lis­ten. Die­se Ent­wick­lun­gen kön­nen wir nicht hinnehmen.

Wir müs­sen schär­fer gegen die Täter vor­ge­hen, um für unser All­ge­mein­wohl und die Demo­kra­tie enga­gier­te Bür­ge­rin­nen und Bür­ger bes­ser zu schüt­zen. Kon­kret schaf­fen wir eine neue Mög­lich­keit für Straf­ge­rich­te, här­te­re Stra­fen zu ver­hän­gen, wenn die began­ge­ne Straf­tat eine dem Gemein­wohl die­nen­de Tätig­keit nicht nur uner­heb­lich beein­träch­tigt. Straf­ge­rich­te kön­nen zukünf­tig här­te­re Stra­fen bei Atta­cken etwa gegen Gesund­heits­per­so­nal, Ret­tungs­kräf­te, Poli­zis­ten, kom­mu­na­le Man­dats­trä­ger oder Jour­na­lis­ten ver­hän­gen. Lei­der muss­ten wir auch häu­fi­ger Fäl­le erle­ben, bei denen Poli­zei- und Ret­tungs­kräf­te erst in Hin­ter­hal­te gelockt und dann bru­tal atta­ckiert wur­den. Zukünf­tig wird ein solch hin­ter­lis­ti­ger Über­fall mit bis zu fünf Jah­ren Haft bestraft.

Ein solch übles Vor­ge­hen muss hart bestraft wer­den und dafür wol­len wir mit die­sem Gesetz sor­gen“ , so der hei­mi­sche Abge­ord­ne­te Dirk Wiese.

 

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Quel­le: Dirk Wie­se MdB
Foto­credits: Dirk Wiese

 

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