NGG ruft zur Junior-Wahl in Betrieben auf: Junger Draht zum Chef

NGG ruft zur Junior-Wahl in Betrieben auf: Junger Draht zum Chef – Azubis im Hochsauerlandkreis können „U25-Sprecher“ wählen

„Jun­ges Sprach­rohr“ in den Betrie­ben: Im Hoch­sauer­land­kreis stim­men Azu­bis und jun­ge Beschäf­tig­te dem­nächst über ihre „U25-Spre­cher“ ab. Die Vor­be­rei­tun­gen für die Wah­len im Herbst lau­fen jetzt an. Es geht um die Jugend- und Aus­zu­bil­den­den-Ver­tre­tun­gen – kurz: JAV. Dar­auf hat die Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten (NGG) hingewiesen.

„Es ist wich­tig, die ‚Juni­or-Wah­len‘ im eige­nen Betrieb jetzt auf die Bei­ne zu stel­len – egal, ob in der Fir­ma mit Fließ­band oder in der Ver­wal­tung“, sagt Isa­bell Mura. Denn bei der JAV gehe es um eine „star­ke Stim­me der Jugend­li­chen mit einem direk­ten Draht zur Chef­eta­ge“, so die Geschäfts­füh­re­rin der NGG Südwestfalen.

„Die JAV kann im Betrieb ein wich­ti­ges Wört­chen mit­re­den. Zum Bei­spiel dann, wenn es um die Kan­ti­nen­prei­se für Azu­bis geht. Aber auch um die Aus­bil­dungs­be­din­gun­gen: Für eine gute Aus­bil­dungs­qua­li­tät sind zum Bei­spiel ruhi­ge Orte zum Ler­nen genau­so wich­tig wie die Anschaf­fung von Fach­bü­chern und Tablets durch den Betrieb“, so der NRW-Jugend­se­kre­tär der NGG, Leon Koop. Auch die Über­nah­me nach der Aus­bil­dung sei ein wich­ti­ges Thema.

Außer­dem kön­ne eine JAV über die Gewerk­schaft auch Ein­fluss auf die Azu­bi-Ver­gü­tun­gen neh­men, wenn die NGG dar­über am Tarif­tisch mit den Arbeit­ge­bern ver­han­de­le. Vor allem sei der „Juni­or-Betriebs­rat“ aber ein „wich­ti­ges Schar­nier zum Meis­ter und zur Geschäfts­füh­rung“: „Wenn’s mal klemmt, kön­nen die gewähl­ten Jugend­li­chen der JAV ech­te Pro­blem­lö­ser sein. Sie hel­fen bei indi­vi­du­el­len Schwie­rig­kei­ten genau­so wie bei einem mie­sen Betriebs­kli­ma“, sagt Isa­bell Mura von der NGG Südwestfalen.

Die JAV-Wah­len lau­fen vom 1. Okto­ber bis zum 30. Novem­ber in Betrie­ben und Behör­den im Hoch­sauer­land­kreis. Vor­aus­set­zung ist, dass es dort min­des­tens fünf Jugend­li­che oder Aus­zu­bil­den­de und bereits einen Betriebs­rat gibt. Sei­ne Stim­me abge­ben darf jeder Beschäf­tig­te, der unter 18 Jah­re alt ist. Eben­so grund­sätz­lich alle Azu­bis. Und auf die Kan­di­da­ten­lis­te kann jeder Aus­zu­bil­den­de sowie jeder Beschäf­tig­te unter 25 Jahren.

„Es kommt jetzt dar­auf an, die Wah­len im Hoch­sauer­land­kreis gut vor­zu­be­rei­ten“, sagt Isa­bell Mura. Jugend­li­che, die in Betrie­ben arbei­ten, für die die NGG zustän­dig ist – also in der Lebens­mit­tel- und Geträn­ke­pro­duk­ti­on zum Bei­spiel – kön­nen sich an die NGG Süd­west­fa­len wen­den, um Wahl­un­ter­stüt­zung zu bekommen:
(02331) 14 02 80 | region.​suedwestfalen@​ngg.​net.
Infor­ma­tio­nen rund um die JAV-Wahl gibt es auch unter: www​.jav​-por​tal​.de.

 

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Quel­le: Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten (NGG) – Regi­on Südwestfalen
Foto­credits: NGG