Regionale Kulturpolitik NRW Föderaufruf 2024

Regionale Kulturpolitik NRW Föderaufruf 2024 – Digitale Infoveranstaltung am 1. September

Arns­berg: Die Regio­na­le Kul­tur­po­li­tik ist ein För­der­pro­gramm zur Stär­kung der Kul­tur in den Kul­tur­re­gio­nen Nord­rhein-West­fa­lens und damit auch in den Kul­tur­re­gio­nen des Regie­rungs­be­zir­kes Arns­berg: Hell­weg, Ruhr­ge­biet, Sau­er­land und Südwestfalen.

Das För­der­pro­gramm unter­stützt zum einen die Struk­tur­ent­wick­lung in den Regio­nen, zum ande­ren regt es inno­va­ti­ve Pro­jekt­ent­wick­lun­gen an. Der Fokus liegt dabei ins­be­son­de­re auf Koope­ra­ti­ons- und Netz­werk­pro­jek­ten. Ansprech­part­ner für Fra­gen zur För­de­rung sind die jewei­li­gen regio­na­len Kulturbüros.

Eine För­de­rung kann bis zum 30. Sep­tem­ber für das Fol­ge­jahr beim zustän­di­gen Koor­di­nie­rungs­bü­ro der jewei­li­gen Kul­tur­re­gi­on online bean­tragt wer­den. D.h. die Krei­se und Kom­mu­nen, Kul­tur­ein­rich­tun­gen jeg­li­cher Grö­ße, Ver­ei­ne oder auch Ein­zel­per­so­nen kön­nen sich in den nächs­ten sechs Wochen für ihre Pro­jek­te um die För­der­mit­tel bewerben.

Dabei ist vor Antrag­stel­lung min­des­tens eine Bera­tung in Anspruch zu neh­men. Der För­der­satz liegt bei maxi­mal 50 Pro­zent der för­der­fä­hi­gen Gesamtkosten.

Für Inter­es­sier­te wird am 21.08.2024 um 18:30 sowie am 28.08.2024 um 14:00 Uhr vor­ab eine digi­ta­le Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung durch die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg in Zusam­men­ar­beit mit den zustän­di­gen regio­na­len Kul­tur­bü­ros ange­bo­ten. Die Ver­an­stal­tung fin­det online statt und infor­miert ins­be­son­de­re über finan­zi­el­le und zuwen­dungs­recht­li­che Aspek­te bei der Pro­jekt­pla­nung. Eine Anmel­dung ist direkt über die zustän­di­gen regio­na­len Kul­tur­bü­ros möglich.

Kon­takt

Das För­der­pro­gramm bie­tet auf­grund des regio­na­len Bezugs­rah­mens eine gute Grö­ße für inter­kom­mu­na­le Dis­kur­se und Entwicklungen.

Es unter­stützt die Pro­fi­lie­rung der Regi­on und schärft das regio­na­le Bewusst­sein. Die Regio­na­le Kul­tur­po­li­tik setzt auf Koope­ra­ti­on und Ver­net­zung der unter­schied­li­chen Akteu­rin­nen und Akteu­re in der Regi­on. Durch die­se Ver­net­zung ent­steht ein beson­de­rer Mehr­wert, neue Impul­se wer­den gesetzt, die Par­ti­zi­pa­ti­on von Kul­tur­ein­rich­tun­gen jeg­li­cher Grö­ße wird ermög­licht, neue Part­ner und The­men wer­den ein­be­zo­gen. Dabei wird Kul­tur auch mit ihren Schnitt­stel­len zu ande­ren Poli­tik- und Auf­ga­ben­be­rei­chen wie z. B. Stadt­ent­wick­lung und Tou­ris­mus wahrgenommen.

Die wich­tigs­ten För­der­kri­te­ri­en der Regio­na­len Kul­tur­po­li­tik sind Koope­ra­ti­on und Ver­net­zung. Sie machen den Kern des För­der­pro­gramms aus und recht­fer­ti­gen eine Lan­des­för­de­rung. Vor­aus­set­zung für eine För­de­rung ist daher die gleich­be­rech­tig­te Betei­li­gung von min­des­tens drei Part­nern an der inhalt­li­chen Pro­jekt­ent­wick­lung. Wei­te­re Part­ner sind wün­schens­wert – auch zur Bereit­stel­lung von Ressourcen.

Zwei der Part­ner sol­len min­des­tens aus ver­schie­de­nen Kom­mu­nen kom­men. Alle Part­ner brin­gen sich ent­we­der finan­zi­ell oder orga­ni­sa­to­risch in das Pro­jekt ein. Alle Part­ner betei­lig­ten sich an den Mar­ke­ting­maß­nah­men bzw. der Öffentlichkeitsarbeit.

Das Land Nord­rhein-West­fa­len stellt ergän­zend zur RKP-För­de­rung Mit­tel für bar­rie­re­freie Maß­nah­men zur Ver­fü­gung. Abwei­chend von dem RKP-För­der­satz kön­nen die­se Aus­ga­ben bis zu einer Höhe von maxi­mal 5.000 Euro in vol­ler Höhe finan­ziert wer­den. Im Fal­le einer För­der­ent­schei­dung wer­den die­se Mit­tel ergän­zend zu den RKP-Pro­jekt­mit­teln bewilligt.

 

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Quel­le: Bezirks­re­gie­rung Arnsberg
Foto­credits: Bezirks­re­gie­rung Arnsberg

 

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