Spurhalteassistent: Nicht immer perfekt abgestimmt

Spurhalteassistent: Nicht immer perfekt abgestimmt – Manche Systeme arbeiten mit sehr hoher Lenkkraft – Bei nicht optimaler Abstimmung drohen gefährliche Eingriffe

Mün­chen: Seit 7. Juli müs­sen alle neu zuge­las­se­nen Autos mit einem Spur­hal­te­as­sis­ten­ten aus­ge­stat­tet sein. Erkennt das Sys­tem, dass das Fahr­zeug die Spur zu ver­las­sen droht, wird auto­ma­tisch gegen­ge­lenkt. Der ADAC begrüßt die ver­pflich­ten­de Ein­füh­rung und sieht in der Tech­nik gro­ßes Poten­zi­al, Unfäl­le zu ver­mei­den und Leben zu retten.

Ver­schie­de­ne Tests der Spur­hal­te­as­sis­ten­ten offen­ba­ren aber auch die Schwä­chen des Sys­tems. So kann es hin und wie­der vor­kom­men, dass ein Auto fast in den Gegen­ver­kehr gelenkt wird. Schuld dar­an sind die in man­chen Fäl­len ver­gleichs­wei­se hohen Lenk­kräf­te, mit denen das Sys­tem arbei­tet. Kom­bi­niert mit einer nicht per­fek­ten Abstim­mung des Sys­tems, kann es zu sol­chen Fehl­re­ge­lun­gen kommen.

Laut Gesetz­ge­ber dür­fen die Lenk­kräf­te bis zu 50 New­ton (ent­spricht cir­ca fünf Kilo­gramm Gewicht) betra­gen. Dies ist aus Sicht der Ver­brau­cher­schutz­or­ga­ni­sa­ti­on Euro NCAP in vie­len Fäl­len nicht nötig. Die maxi­ma­le Kraft soll­te viel­mehr situa­ti­ons­ab­hän­gig sein. Ziel der Abstim­mung muss es sein, dass die Sys­te­me nicht nur in Ver­brau­cher­schutz­tests gute Ergeb­nis­se bei der Sicher­heits­be­ur­tei­lung lie­fern, son­dern im All­tag gut funk­tio­nie­ren. Der ADAC for­dert die Auto­mo­bil­her­stel­ler auf, ihre Sys­te­me zu opti­mie­ren und wo nötig und sinn­voll bereits ver­bau­te Spur­hal­te­as­sis­ten­ten per Soft­ware­up­date zu über­ar­bei­ten. Nur aus­ge­reif­te und gut abge­stimm­te Sys­te­me för­dern die Akzep­tanz der Auto­fah­re­rin­nen und ‑fah­rer.

Dar­über hin­aus weist der Club Ver­brau­cher dar­auf hin, dass die Sys­te­me durch Gegen­len­ken jeder­zeit über­steu­ert wer­den kön­nen und betont, dass auch bei akti­vier­tem Assis­tenz­sys­tem stets der Fah­rer die Ver­ant­wor­tung trägt. Da sich die Aus­le­gung der Assis­tenz­sys­te­me inner­halb der gesetz­li­chen Vor­ga­ben von Her­stel­ler zu Her­stel­ler teil­wei­se stark unter­schei­det, ist eine auf­merk­sa­me Pro­be­fahrt vor dem Kauf unerlässlich.

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Quel­le: ADAC Kommunikation
Ori­gi­nal-Con­tent von: ADAC, über­mit­telt durch news aktuell
Foto­credits: ADAC/​Uwe Rattay

 

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