Verbraucherzentrale NRW warnt: Ein Klick – 70 Euro: Versteckte Kosten bei Gesund​heits​be​wer​tung​.com

Ein Klick – 70 Euro: Versteckte Kosten bei Gesund​heits​be​wer​tung​.com

Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW mahnt Inter­net­sei­te ohne Impres­sum und Bestell­but­ton ab

  • Ein unga­ri­scher Anbie­ter ver­spricht „maß­ge­schnei­der­te Gesund­heits­ana­ly­sen“ und über­rascht dann mit einer Rechnung
  • Betrof­fe­ne geben ihre Daten preis, fin­den aber kei­nen Ansprechpartner
  • Ver­brau­cher­schüt­zer ver­mu­ten neue Masche im Gesund­heits­be­reich und raten, der Zah­lungs­auf­for­de­rung zu widersprechen

In zwei Minu­ten einen Gesund­heits­test auf der Inter­net­sei­te „gesund​heits​be​wer​tung​.com“ aus­fül­len, ein paar ober­fläch­li­che Abfra­gen zu Alter, Geschlecht, Grö­ße und Gewicht sowie zu Schlaf, Ernäh­rung und Bewe­gungs­ver­hal­ten und Beruf beant­wor­ten – und dann „maß­ge­schnei­der­te und indi­vi­du­el­le Gesund­heits­ana­ly­sen“ erhal­ten: Das klingt für vie­le ver­lo­ckend. Doch dann kommt für die Nutzer:innen über­ra­schend eine Rech­nung. Kos­ten sind näm­lich nur im Klein­ge­druck­ten zu fin­den. Auch eine Ansprech­per­son für einen Wider­spruch oder Rück­fra­gen fin­den Betrof­fe­ne nicht. Wer hin­ter der „garan­tier­ten Exzel­lenz“ und „fach­kun­di­gen Betreu­ung“ eines „Teams von Gesund­heits­exper­ten“ steht, bleibt im Dunkeln.

Gesund­heit hat sich zu einem soge­nann­ten Mega-Trend entwickelt.

Vie­le Men­schen stre­ben nach einem opti­ma­len Wohl­be­fin­den und set­zen sich aktiv mit ihrer Gesund­heit aus­ein­an­der. Das nut­zen Anbie­ter, Fir­men und Influencer:innen, um für Pro­duk­te zu wer­ben. Wich­tig ist, dass sie sich dabei an die Regeln hal­ten. Bei Inter­net­sei­ten ist ein Impres­sum gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, eben­so ein Bestell­but­ton mit dem Hin­weis „zah­lungs­pflich­tig bestel­len“. Eine Fir­ma, die Gesund­heits­tests im Inter­net anbie­tet und einen „Schritt in Rich­tung eines gesün­de­ren, freud­vol­le­ren Lebens“ ver­spricht, hält die­se bei­den Vor­ga­ben nicht ein. „Men­schen, die auf der Web­sei­te Gesund​heits​be​wer​tung​.com einen Fra­ge­bo­gen aus­fül­len und wie gefor­dert die all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen und Daten­schutz­be­din­gen bestä­ti­gen, erhal­ten uner­war­tet eine Rech­nung und fin­den kei­ne Kon­takt­mög­lich­keit, um sich gegen die unbe­rech­tig­te For­de­rung zu weh­ren“, sagt Susan­ne Puns­mann, Gesund­heits­rechts­exper­tin der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW im Pro­jekt Fak­ten­check Gesund­heits­wer­bung. „Aus unse­rer Sicht ist das eine Klick-Fal­le. Wir haben bereits meh­re­re Fäl­le vor­lie­gen und den Anbie­ter abgemahnt.“

Vie­le bezah­len ver­mut­lich, wenn sie nie­man­den erreichen

Der Hin­weis auf die Gebühr ver­birgt sich am Ende eines all­ge­mei­nen Hin­wei­ses in sehr klei­ner Schrift auf der Start­sei­te unter dem Fra­ge­bo­gen zu per­sön­li­chen Daten. „Es fehlt ein deut­li­cher Hin­weis, dass die Verbraucher:innen nun eine kos­ten­pflich­ti­ge Leis­tung bestel­len“, kri­ti­siert die Gesund­heits­ju­ris­tin Susan­ne Puns­mann: „Auch am Ende des Fra­ge­bo­gens fin­det sich dazu kein Hin­weis, im Gegen­teil. Dort steht, die Anga­be der E‑Mail-Adres­se erfol­ge für sta­tis­ti­sche Zwe­cke und nur für die Aus­wer­tung der Ergeb­nis­se.“ Der Ver­trags­ab­schluss kom­me also für die Betrof­fe­nen uner­war­tet. Gefor­dert wer­den rund 70 Euro. In eini­gen Fäl­len räum­te „Gesund​heits​be​wer​tung​.com“ mit einer ver­kürz­ten Zah­lungs­frist einen „Früh­zah­ler­ra­batt“ ein, der die For­de­rung um 20 Euro redu­ziert. Der Trick funk­tio­nie­re ver­mut­lich häu­fig, sagt Puns­mann: „Die Sum­me ist über­schau­bar, das bezah­len dann vie­le.“ Wider­spruch kön­nen Verbraucher:innen nur in einem Kon­takt­for­mu­lar ein­le­gen, aber auch dort fin­det sich kei­ne Anga­be zu mög­li­chen Ver­ant­wort­li­chen. Betrei­ber der Inter­net­sei­te ist eine „Bel­ard- bzw. Bel­lárd-Web Kft“ (GmbH) mit Sitz in Budapest.

Und was steckt hin­ter der ver­spro­che­nen „per­so­na­li­sier­ten Gesund­heits­be­wer­tung“ inklu­si­ve „Emp­feh­lungs­pa­ket“? Ver­schickt wer­den Text­bau­stei­ne und drei Bücher im PDF-For­mat rund ums The­ma Gesund­heit mit all­ge­mei­nen Infor­ma­tio­nen, die es andern­orts kos­ten­frei gibt. „Wir als Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW raten, sol­che Ange­bo­te nicht aus­zu­fül­len. Wenn es doch pas­siert, soll­te man der Zah­lungs­auf­for­de­rung auf jeden Fall wider­spre­chen“, sagt Puns­mann. Ihr Tipp: Die gesen­de­te Mail auf­be­wah­ren, selbst wenn sie als unzu­stell­bar zurück­kommt. Bei Bedarf kann man sich auf das Gesetz beru­fen. Dort heißt es: „Der Unter­neh­mer hat die Bestell­si­tua­ti­on bei einem Ver­trag so zu gestal­ten, dass der Ver­brau­cher mit sei­ner Bestel­lung aus­drück­lich bestä­tigt, dass er sich zu einer Zah­lung ver­pflich­tet.“ Erfolgt die Bestel­lung über eine Schalt­flä­che, muss die­se Schalt­flä­che gut les­bar mit nichts ande­rem als den Wör­tern „zah­lungs­pflich­tig bestel­len“ oder mit einer ent­spre­chen­den ein­deu­ti­gen For­mu­lie­rung beschrif­tet sein (§ 312j BGB).

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Quel­le: Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW – Pressestelle
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