Sportwetten: Keine Angst vorm Finanzamt – Fußball-EM – Gewinne aus Sportwetten sind steuerfrei

Fußball-EM: Gewinne aus Sportwetten sind steuerfrei

Deutsch­land wird Fuß­ball-Euro­pa­meis­ter: Wer dar­auf eine Sport­wet­te abschließt, kann sich im Erfolgs­fall über ein hüb­sches Sümm­chen freu­en. Ein noch höhe­rer Gewinn ist mit einem Tipp auf einen kras­sen Außen­sei­ter mög­lich, wenn die­ser das EM-Tur­nier tat­säch­lich gewinnt. In allen Fäl­len gilt: Gewin­ne aus Sport­wet­ten müs­sen nicht ver­steu­ert wer­den. Der Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein Ver­ei­nig­te Lohn­steu­er­hil­fe e. V. (VLH) erläu­tert die Details.

Sport­wet­ten: Kei­ne Angst vorm Finanzamt

In weni­gen Tagen beginnt die Fuß­ball-Euro­pa­meis­ter­schaft in Deutsch­land. Wer sich für Sport­wet­ten begeis­tert, kann bereits im Vor­feld auf den Sie­ger des Tur­niers tip­pen. Ein Blick auf die Quo­ten ver­schie­de­ner Anbie­ter von Online-Sport­wet­ten: Wer zum Bei­spiel 10 Euro auf Eng­land als neu­en Euro­pa­meis­ter setzt, kann zwi­schen 40 und 45 Euro gewin­nen. Bei Frank­reich sind es 45 bis 50 Euro und bei Deutsch­land 60 bis 65 Euro. Das Team der Nie­der­lan­de als Euro­pa­meis­ter bringt bei einem Ein­satz von 10 Euro einen Gewinn von 170 bis 180 Euro, bei Öster­reich sind es 500 bis 800 Euro und bei Geor­gi­en gar 5.000 Euro.

Ob klei­ner oder gro­ßer Gewinn: Über das Finanz­amt müs­sen sich Sport­wet­ten­freun­de kei­ne Gedan­ken machen. Denn Gewin­ne aus Sport­wet­ten sind steu­er­frei. Und zwar unab­hän­gig von der Höhe des Gewinns und unab­hän­gig davon, ob die Wet­ten online oder vor Ort bei­spiels­wei­se in einem Wett­bü­ro plat­ziert wur­den. Das gilt nicht nur für Fuß­ball­wet­ten, son­dern auch für Wet­ten auf ande­re Sport­ar­ten wie Hand­ball, Bas­ket­ball, Ten­nis, Dart oder Pfer­de­ren­nen. Sämt­li­che Gewin­ne aus sol­chen Wet­ten müs­sen nicht ver­steu­ert und auch nicht in der Steu­er­erklä­rung ange­ge­ben werden.

Wich­tig: Ver­folgt der Spie­ler oder die Spie­le­rin mit dem Wet­ten pri­va­te Spiel­be­dürf­nis­se, dann gilt er oder sie als Frei­zeit- oder Hobbyspieler/​in. Ste­hen für das Wet­ten aber rein gewerb­li­che Aspek­te im Vor­der­grund, sieht die Sache anders aus. Dann gilt man sozu­sa­gen als Berufs­spie­ler oder Berufs­spie­le­rin – und in dem Fall wer­den unter Umstän­den auch Steu­ern auf die Gewin­ne fäl­lig. Das gilt eben­so beim Pokern oder Online-Pokern.

Auch Lot­to­ge­win­ne sind steuerfrei

Die Steu­er­frei­heit gilt übri­gens nicht nur für Sport­wet­ten. Wer bei­spiels­wei­se einen Lot­to­ge­winn abräumt, muss die­sen eben­falls nicht ver­steu­ern. Denn der ent­schei­den­de Fak­tor bei Gewin­nen aus Sport­wet­ten und Lot­te­rien ist Glück – und nicht etwa Kön­nen. Wer aller­dings eine Leis­tung für den Gewinn erbringt, muss die­sen ver­steu­ern. Das gilt zum Bei­spiel bei Spiel­shows, wenn der Gewinn mit der Beant­wor­tung von Quiz­fra­gen erzielt wur­de. Oder auch bei Gewin­nen in Castingshows.

Wer bezahlt die Wettsteuer?

Die Wett­steu­er wur­de 2012 ein­ge­führt, und aktu­ell müs­sen Wett­an­bie­ter 5,3 Pro­zent auf alle Wett­ein­sät­ze in Deutsch­land abfüh­ren. Die Wett­steu­er oder auch Sport­wet­ten­steu­er ist zwar Sache der Wett­an­bie­ter, aller­dings wer­den die­se Kos­ten in den meis­ten Fäl­len an die Kun­den wei­ter­ge­ben bezie­hungs­wei­se auf sie umge­legt. Sport­wet­ter zah­len die Wett­steu­er somit also doch, wenn auch indi­rekt. Meist wird sie vom Gewinn der Wet­te abgezogen.

Bei der Wett­steu­er han­delt es sich um eine soge­nann­te Län­der­steu­er. Sie beschert den Bun­des­län­dern sat­te Ein­nah­men: Nach Anga­ben des Mit­tel­deut­schen Rund­funks (MDR) über­wie­sen im Jahr 2022 die Sport­wet­ten­an­bie­ter 432 Mil­lio­nen Euro Wett­steu­er. Bei den Anbie­tern selbst bleibt den­noch eini­ges hän­gen: Laut dem Deut­schen Sport­wet­ten­ver­band (DSWV) ver­zeich­ne­ten die lega­len Sport­wet­ten­an­bie­ter in Deutsch­land im Jahr 2023 Spiel­ein­sät­ze von fast 8 Mil­li­ar­den Euro.

Die VLH: Größ­ter Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein Deutschlands

Der Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein Ver­ei­nig­te Lohn­steu­er­hil­fe e. V. (VLH) ist mit mehr als einer Mil­li­on Mit­glie­dern und bun­des­weit rund 3.000 Bera­tungs­stel­len Deutsch­lands größ­ter Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Gegrün­det im Jahr 1972, stellt die VLH außer­dem die meis­ten nach DIN 77700 zer­ti­fi­zier­ten Bera­te­rin­nen und Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mit­glie­der die Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung, bean­tragt sämt­li­che Steu­er­ermä­ßi­gun­gen, prüft den Steu­er­be­scheid und eini­ges mehr im Rah­men der Bera­tungs­be­fug­nis nach § 4 StBerG.

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Quel­le: Stef­fen Gall, Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein, Ver­ei­nig­te Lohn­steu­er­hil­fe e. V. (VLH)
Ori­gi­nal-Con­tent von: Ver­ei­nig­te Lohn­steu­er­hil­fe e.V. – VLH, über­mit­telt durch news aktuell

Bild­un­ter­schrift: Fuß­ball-EM: Gewin­ne aus Sport­wet­ten sind steuerfrei
Bild­rech­te: Ver­ei­nig­te Lohn­steu­er­hil­fe e.V. – VLH
Foto­graf: VLH