Wussten Sie schon, dass der Führerschein nicht als Ausweis taugt?

Wussten Sie schon dass der Führerschein nicht als Ausweis taugt?

Der Urlaub ist bereits in Sicht, nur noch Ein­che­cken und ab in den Flie­ger. Bei der Aus­weis­kon­trol­le stellt man jedoch fest: Der Per­so­nal­aus­weis ist nicht auf­zu­fin­den. Manch einer mag dann auf die nahe­lie­gen­de und durch­aus prag­ma­ti­sche Idee kom­men, beim Check-In sei­nen amt­li­chen Füh­rer­schein mit Licht­bild vor­zu­zei­gen. Das müss­te doch rei­chen, oder?

„Nein – denn der Füh­rer­schein ist in Deutsch­land kein zuge­las­se­nes Doku­ment zum Nach­weis der Iden­ti­tät“, erklärt Iwo­na Huse­mann, Rei­se­rechts­exper­tin der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW. „Die ein­zig gül­ti­gen Doku­men­te, die zum Iden­ti­täts­nach­weis die­nen, sind der Per­so­nal­aus­weis oder der Rei­se­pass.“ Alle ande­ren Doku­men­te wie Füh­rer­schein oder Ver­si­cher­ten­kar­te sind kei­ne Alter­na­ti­ven und müs­sen bei einer Kon­trol­le nicht akzep­tiert werden.

Da die Flug­ha­fen­si­cher­heit im Sin­ne der Sicher­heit aller Pas­sa­gie­re sehr genau hin­schaut, soll­ten Rei­sen­de vor Abflug also genau prü­fen, ob sie Per­so­nal­aus­weis oder Rei­se­pass dabei haben. Denn des­we­gen sei­nen Flug nicht antre­ten zu kön­nen, will nie­mand. Ver­liert man sei­nen Per­so­nal­aus­weis oder Pass im Aus­land, soll­te man sich an das nächs­te deut­sche Kon­su­lat oder die Bot­schaft wenden.

 

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Quel­le: Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW – Pressestelle
Foto­credits: © VZ NRW/​adpic

 

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