Shampoo statt Tablet im Paket: Warnung vor Falschlieferungen durch Online-Händler

Shampoo statt Tablet im Paket: Warnung vor Falschlieferungen durch Online-Händler

Die Tür­klin­gel läu­tet und end­lich ist das Paket da. Doch dar­in ist nicht etwa das bestell­te Tablet, son­dern eine Fla­sche Sham­poo, eine Ste­cker­leis­te oder ein Set Bunt­stif­te. Sol­che Sze­na­ri­en sind kei­nes­falls erdacht, son­dern kom­men inzwi­schen immer häu­fi­ger vor, wie betrof­fe­ne Verbraucher:innen berich­ten. Der­ar­ti­ge Falsch­lie­fe­run­gen sind nicht nur ärger­lich, son­dern kön­nen auch arge Pro­ble­me berei­ten. Denn Betrof­fe­ne müs­sen den Ver­sen­der erst ein­mal dar­über infor­mie­ren, dass nicht der Arti­kel gelie­fert wur­de, den sie bestellt haben. „Das ist erst ein­mal eine ziem­li­che Zwick­müh­le für Verbraucher:innen“, sagt Iwo­na Huse­mann, Juris­tin bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW. „Denn die Ware kann ja nicht ein­fach kom­men­tar­los zurück­ge­schickt wer­den. Im schlimms­ten Fall wür­de dann der Kun­de selbst als ver­meint­li­cher Betrü­ger daste­hen.“ Sie gibt Tipps, wie zu ver­fah­ren ist, wenn man fal­sche Ware erhält, und wie man sich absi­chern kann.

  • Schon beim Emp­fang auf­merk­sam sein Die Pake­te wer­den inzwi­schen oft mit zahl­rei­chen Infor­ma­tio­nen zum Ver­sand­sta­tus (Track­ing-Infor­ma­tio­nen) beglei­tet. Daher wis­sen Kund:innen in der Regel, wann wel­che bestell­te Ware bei ihnen ein­trifft. Wenn man das Paket per­sön­lich anneh­men kann, soll­te man unbe­dingt dar­auf ach­ten, dass dies unbe­schä­digt und ordent­lich ver­klebt ist. Natür­lich kön­nen auch ver­schlos­se­ne Pake­te fal­sche Ware ent­hal­ten. Daher soll­te man eben­falls auf das zu erwar­ten­de Gewicht und die Grö­ße des Pake­tes ach­ten. Stimmt etwas nicht, soll­te dies noch im Bei­sein des Lie­fer­diens­tes ange­spro­chen und geklärt wer­den. Even­tu­ell kann das Paket noch im Bei­sein des Paket­bo­ten geöff­net werden.
  • Doku­men­tie­ren und Bewei­se sichern Läs­tig, aber hilf­reich: Besteht der Ver­dacht auf Falsch­lie­fe­rung, soll­te das Öff­nen des Pake­tes am bes­ten per Video doku­men­tiert wer­den oder in Anwe­sen­heit von Zeug:innen statt­fin­den. Zusätz­lich emp­fiehlt es sich, den Paket­schein als Beweis auf­zu­be­wah­ren, da auf die­sem das Gewicht des Pake­tes ver­merkt ist.
  • Sich zur Wehr set­zen Wich­tig bei einer Falsch­lie­fe­rung ist, die­se nicht ein­fach wie­der an den Online-Shop zurück­zu­schi­cken. So kann es näm­lich pas­sie­ren, dass die Retou­ren­ab­tei­lung annimmt, dass der Kun­de bezie­hungs­wei­se die Kun­din die Ware vor dem Zurück­sen­den aus­ge­tauscht hat. Daher soll­ten Betrof­fe­ne sich sofort beim Kun­den­ser­vice mel­den und expli­zit auf die Falsch­lie­fe­rung hin­wei­sen. Dort kön­nen die Mitarbeiter:innen dann eine Notiz für die Retou­re ver­mer­ken. Stellt sich der Online­händ­ler trotz­dem quer, soll­ten sich Verbraucher:innen recht­li­chen Rat ein­ho­len und gege­be­nen­falls Straf­an­zei­ge gegen Unbe­kannt erstat­ten. Die Chan­cen ste­hen hier für Betrof­fe­ne gut, da der Händ­ler hier in der Pflicht ist. Für eine Erst­be­ra­tung ste­hen die Bera­tungs­stel­len der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW zur Verfügung.

Wei­ter­füh­ren­de Infos und Links:

 

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Quel­le: Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW – Pressestelle
Foto­credits: © VZ NRW/​adpic

 

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