Winterberg legt kommunales Mietzuschussprogramm für freie Ladenlokale auf. Anträge können ab dem 01.04.2024 bei …

Anträge können ab dem 01.04.2024 bei der Wirtschaftsförderung gestellt werden

Win­ter­berg : Ein­zel­han­dels­ge­schäf­te und Gas­tro­no­mie sind sozia­le Treff­punk­te und genau die­se möch­te die Stadt Win­ter­berg zukünf­tig mit dem eigens auf­ge­leg­ten kom­mu­na­len Miet­zu­schuss­pro­gamm für freie Laden­lo­ka­le för­dern. „Wir wol­len dem Leer­stand von Laden­lo­ka­len zukünf­tig stadt­weit aktiv begeg­nen und haben daher unser eige­nes Miet­zu­schuss­pro­gramm ent­wi­ckelt, wel­ches von Altas­ten­berg bis Züschen gilt. Mit unse­rem städ­ti­schen För­der­pro­gramm wol­len wir Grün­dern und inha­ber­ge­führ­ten Ein­zel­han­dels­ge­schäf­ten und Gas­tro­no­men, die sich erwei­tern möch­ten, eine Start­hil­fe und Sicher­heit geben, sowie einen Anreiz zur Neu­ver­mie­tung schaf­fen“, so Bür­ger­meis­ter Micha­el Beck­mann. Aus­ge­nom­men aus dem städ­ti­schen För­der­pro­gamm sind die Tei­le der Win­ter­ber­ger Kern­stadt, für die das Pro­gramm „Zukunfts­fä­hi­ge Innen­städ­te und Orts­zen­tren in NRW“ gilt und somit schon eine För­de­rung für leer­ste­hen­de Laden­lo­ka­le mit Lan­des­mit­teln besteht.

Mit dem kom­mu­na­len Miet­zu­schuss­pro­gramm wer­den kon­kret inha­ber­ge­führ­te Ein­zel­han­dels­ge­schäf­te und gas­tro­no­mi­sche Ein­rich­tun­gen geför­dert, die sich in den Orts­tei­len und in der Kern­stadt außer­halb des bereits geför­der­ten Berei­ches grün­den oder erwei­tern möch­ten. „Unser kom­mu­na­les För­der­pro­gramm läuft ab dem 01.04.2024 und bis ein­schließ­lich 31.12.2025. Ins­ge­samt sind dafür 80.000 Euro Haus­mit­tel im städ­ti­schen Haus­halt ein­ge­plant. Die För­de­rung erfolgt in Form eines monat­li­chen Miet­zu­schus­ses der monat­li­chen Net­to­kalt­mie­te in Höhe von 50 %, jedoch maxi­mal 1.000 Euro im Monat. Der Ver­mie­ter muss dabei aller­dings auf einen Teil sei­ner Mie­te ver­zich­ten. Die Lauf­zeit der För­de­rung beträgt zunächst 12 Mona­te, kann aber auf Antrag um wei­te­re 6 Mona­te ver­län­gert wer­den“, so Wirt­schafts­för­de­rer Win­fried Borgmann.

Anschaf­fungs- und Ent­ste­hungs­kos­ten wer­den mit maxi­mal 2.500 Euro gefördert 

Auch kön­nen ein­ma­lig Anschaf­fungs- und Ent­ste­hungs­kos­ten mit dem städ­ti­schen För­der­pro­gramm geför­dert wer­den. Kos­ten, die der Laden­ein­rich­tung die­nen wie z.B. Mobi­li­ar und Kas­sen­sys­te­me, wer­den in Höhe von 50 %, aber maxi­mal mit 2.500 Euro bezuschusst.

Anträ­ge kön­nen ab dem 01.04.2024 gestellt werden 

Anträ­ge für das kom­mu­na­le Miet­zu­schuss­pro­gramm kön­nen ab dem 01.04.2024 gestellt wer­den. „Die För­de­rung setzt die Vor­la­ge eini­ger Unter­la­gen wie Busi­ness­plan, Miet­ver­trags­ent­wurf, Gewer­be­an­mel­dung vor­aus. Das ent­spre­chen­de Antrags­for­mu­lar kann unter www​.wirt​schaft​-win​ter​berg​.de her­un­ter­ge­la­den wer­den“, so Wirt­schafts­för­de­rer Win­fried Borg­mann. Auf die­ser Sei­te gibt es auch wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Programm.

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Quel­le : Stadt Win­ter­berg, Öffent­lich­keits­ar­beit – V.i.S.d.P. Rabea Kappen
Foto­credit : Ado­be­Stock 210335021 / Brisystem

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