Anträge können ab dem 01.04.2024 bei der Wirtschaftsförderung gestellt werden
Winterberg: Einzelhandelsgeschäfte und Gastronomie sind soziale Treffpunkte und genau diese möchte die Stadt Winterberg zukünftig mit dem eigens aufgelegten kommunalen Mietzuschussprogamm für freie Ladenlokale fördern. „Wir wollen dem Leerstand von Ladenlokalen zukünftig stadtweit aktiv begegnen und haben daher unser eigenes Mietzuschussprogramm entwickelt, welches von Altastenberg bis Züschen gilt. Mit unserem städtischen Förderprogramm wollen wir Gründern und inhabergeführten Einzelhandelsgeschäften und Gastronomen, die sich erweitern möchten, eine Starthilfe und Sicherheit geben, sowie einen Anreiz zur Neuvermietung schaffen“, so Bürgermeister Michael Beckmann. Ausgenommen aus dem städtischen Förderprogamm sind die Teile der Winterberger Kernstadt, für die das Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren in NRW“ gilt und somit schon eine Förderung für leerstehende Ladenlokale mit Landesmitteln besteht.
Mit dem kommunalen Mietzuschussprogramm werden konkret inhabergeführte Einzelhandelsgeschäfte und gastronomische Einrichtungen gefördert, die sich in den Ortsteilen und in der Kernstadt außerhalb des bereits geförderten Bereiches gründen oder erweitern möchten. „Unser kommunales Förderprogramm läuft ab dem 01.04.2024 und bis einschließlich 31.12.2025. Insgesamt sind dafür 80.000 Euro Hausmittel im städtischen Haushalt eingeplant. Die Förderung erfolgt in Form eines monatlichen Mietzuschusses der monatlichen Nettokaltmiete in Höhe von 50 %, jedoch maximal 1.000 Euro im Monat. Der Vermieter muss dabei allerdings auf einen Teil seiner Miete verzichten. Die Laufzeit der Förderung beträgt zunächst 12 Monate, kann aber auf Antrag um weitere 6 Monate verlängert werden“, so Wirtschaftsförderer Winfried Borgmann.
Anschaffungs- und Entstehungskosten werden mit maximal 2.500 Euro gefördert
Auch können einmalig Anschaffungs- und Entstehungskosten mit dem städtischen Förderprogramm gefördert werden. Kosten, die der Ladeneinrichtung dienen wie z.B. Mobiliar und Kassensysteme, werden in Höhe von 50 %, aber maximal mit 2.500 Euro bezuschusst.
Anträge können ab dem 01.04.2024 gestellt werden
Anträge für das kommunale Mietzuschussprogramm können ab dem 01.04.2024 gestellt werden. „Die Förderung setzt die Vorlage einiger Unterlagen wie Businessplan, Mietvertragsentwurf, Gewerbeanmeldung voraus. Das entsprechende Antragsformular kann unter www.wirtschaft-winterberg.de heruntergeladen werden“, so Wirtschaftsförderer Winfried Borgmann. Auf dieser Seite gibt es auch weitere Informationen zum Programm.
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Quelle: Stadt Winterberg, Öffentlichkeitsarbeit – V.i.S.d.P. Rabea Kappen
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