Justizministerin fordert härtere Strafen für Vergewaltiger – Da passt etwas nicht …

Kathrin Wahlmann (SPD): „Sexualstraftaten werden im Vergleich zu Vermögensdelikten relativ niedrig bestraft“ – Gegenwind von der CDU

Nie­der­sach­sens Jus­tiz­mi­nis­te­rin Kath­rin Wahl­mann for­dert här­te­re Kon­se­quen­zen für Sexu­al- und Gewalt­straf­tä­ter. „Aus mei­ner Sicht ist das Gefü­ge der Straf­hö­hen im Ungleich­ge­wicht“, sag­te die SPD-Poli­ti­ke­rin im Gespräch mit der „Neu­en Osna­brü­cker Zei­tung“ (NOZ) und füg­te hin­zu : „Für mich steht fest, dass aktu­ell der Tot­schlag und vor allem auch Straf­ta­ten gegen die sexu­el­le Selbst­be­stim­mung teil­wei­se deut­lich zu nied­rig bestraft werden.“

Wahl­mann, die in die­sem Jahr Vor­sit­zen­de der Kon­fe­renz der Jus­tiz­mi­nis­te­rin­nen und Jus­tiz­mi­nis­ter ist, sprach sich dafür aus, die Ent­schei­dung über die kon­kre­te Anpas­sung in die Hän­de einer Exper­ten­kom­mis­si­on zu legen, sag­te aber : „Sexu­al­straf­ta­ten wie Ver­ge­wal­ti­gun­gen und Miss­brauch wer­den im Ver­gleich zu Ver­mö­gens­de­lik­ten wie Raub rela­tiv nied­rig bestraft.“ Straf­recht ist Sache des Bundes.

Ein beson­ders schwe­rer Raub – Min­dest­stra­fe fünf Jah­re – kön­ne ja schließ­lich auch das „Abzie­hen“ einer Schach­tel Ziga­ret­ten unter Vor­halt einer Waf­fe sein. „Das steht doch in kei­nem Ver­hält­nis zu einer Ver­ge­wal­ti­gung, für die der­zeit ein Straf­rah­men ab zwei Jah­ren Frei­heits­stra­fe gilt“, mach­te Wahl­mann deut­lich und nann­te ein wei­te­res Bei­spiel : Ein bewaff­ne­tes Han­del­trei­ben mit Betäu­bungs­mit­teln in nicht gerin­ger Men­ge wer­de mit min­des­tens fünf Jah­ren Haft bestraft. Glei­ches gel­te aber auch für den Tot­schlag. „Da passt etwas nicht, fin­de ich ; das ist schlicht und ein­fach unge­recht“, sag­te die frü­he­re Richterin.

Die oppo­si­tio­nel­le CDU im Land­tag hält von Wahl­manns Vor­stoß nichts und fin­det, die Jus­tiz­mi­nis­te­rin sol­le „nicht von den eigent­li­chen Pro­ble­men ablen­ken“. Die Zahl der Straf­ta­ten stei­ge, die Straf­ver­fah­ren dau­er­ten immer län­ger. „Das ist das eigent­li­che Pro­blem, dem sich die Minis­te­rin anneh­men muss. Wir soll­ten daher nicht wei­ter am Straf­recht her­um­dok­tern, son­dern die Jus­tiz­mi­nis­te­rin soll­te auf Lan­des­ebe­ne in Nie­der­sach­sen ihre Haus­auf­ga­ben machen. Dazu gehö­ren mehr Stel­len für Rich­ter und Staats­an­wäl­te in der Straf­jus­tiz“, erklär­te Cari­na Her­mann, par­la­men­ta­ri­sche Geschäfts­füh­re­rin der Fraktion.

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Neue Osna­brü­cker Zei­tung, Redaktion
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