Zuschuss für altersgerechten Umbau – bis zu 6.250 Euro für Privathaushalte

Bundesbauministerium vergibt Zuschuss für altersgerechten Umbau – bis zu 6.250 Euro für Privathaushalte

„Ab sofort kön­nen für die Pro­gram­me Kli­ma­freund­li­cher Neu­bau (KFN), Genos­sen­schaft­li­ches Woh­nen und Alters­ge­recht Umbau­en wie­der bei der KfW Anträ­ge gestellt wer­den“, so Kla­ra Gey­witz, Bun­des­mi­nis­te­rin für Woh­nen, Stadt­ent­wick­lung und Bau­we­sen in einer Mel­dung des BMWSB am 19.02.2024. Pri­vat­haus­hal­te war­ten seit Mona­ten auf die erneu­te Frei­ga­be des belieb­ten Zuschus­ses, der oft bereits nach kur­zer Zeit auf­ge­braucht ist. Daher raten Exper­ten des Ver­bund Pfle­ge­hil­fe dazu, nicht lan­ge mit der Bean­tra­gung zu zögern.

In den ver­gan­ge­nen Jah­ren wur­de die Frei­ga­be des Zuschus­ses oft durch büro­kra­ti­sche Hür­den ver­zö­gert. Im Jahr 2023 wur­den die För­der­mit­tel erst im Juli frei­ge­ge­ben. Auf­grund der haus­halts­wirt­schaft­li­chen Sper­re war der Zuschuss bereits vier Mona­te spä­ter, im Novem­ber 2023, nicht mehr ver­füg­bar – und das obwohl die För­der­mit­tel nicht aus­ge­schöpft waren. Im Vor­jahr war es noch dras­ti­scher: Die För­der­mit­tel waren 2022 im Juli frei­ge­ge­ben wor­den und nach weni­gen Wochen, im August, bereits aufgebraucht.

Für 2024 kön­nen Betrof­fe­ne wie­der hof­fen: Das Gesamt­vo­lu­men der zur Ver­fü­gung ste­hen­den För­der­mit­tel wur­de ver­dop­pelt, es lie­gen 150 Mil­lio­nen Euro im För­der­topf (2023: 75 Mil­lio­nen Euro). Bis zu 12,5 % der för­der­fä­hi­gen Kos­ten wer­den als Zuschuss gezahlt, wenn mit dem Umbau der von der KfW defi­nier­te Stan­dard „alters­ge­rech­tes Haus“ erreicht wird, der von einem Sach­ver­stän­di­gen geplant sein muss. Dann sind bis zu 6.250 Euro Zuschuss möglich.

Wer eine ein­zel­ne Maß­nah­me för­dern las­sen möch­te, wie zum Bei­spiel einen Umbau zur eben­erdi­gen Dusche oder den Ein­bau eines Trep­pen­lifts, erhält maxi­mal 10 %, bis zu 2.500 Euro Zuschuss. Die För­de­rung ist alters­un­ab­hän­gig bean­trag­bar. Ein Pfle­ge­grad ist nicht nötig. Wer einen Pfle­ge­grad hat, hat jedoch alter­na­tiv die Mög­lich­keit, 4.000 EUR Zuschuss von der Pfle­ge­kas­se für soge­nann­te „Wohn­um­feld­ver­bes­sern­de Maß­nah­men“ zu erhalten.

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Alle Infor­ma­tio­nen zum KfW-Zuschuss und dem Antrags­pro­zess erhal­ten Sie auf https://www.pflegehilfe.org/pflegeleistung/kfw-investitionszuschuss-455‑b.

Alle Infor­ma­tio­nen zu Wohn­um­feld­ver­bes­sern­den Maß­nah­men fin­den Sie auf https://​www​.pfle​ge​hil​fe​.org/​w​o​h​n​u​m​f​e​l​d​v​e​r​b​e​s​s​e​r​n​d​e​-​m​a​s​s​n​a​h​men.

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Quel­le: Isa­bel­le-Kris­tin Mül­ler, Pres­se­spre­che­rin, Ver­bund Pflegehilfe
Ori­gi­nal-Con­tent von: Ver­bund Pfle­ge­hil­fe, über­mit­telt durch news aktuell

Bild­un­ter­schrift: Mit dem För­der­pro­gramm 455‑B unter­stützt die KfW alters­ge­rech­te und bar­rie­re­redu­zie­ren­de Wohn­raum­an­pas­sun­gen in Pri­vat­haus­hal­ten mit einem Zuschuss von bis zu 6.250 Euro.

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Fotograf:©Verbund Pfle­ge­hil­fe