Heute keine Schule / Präsenzbetrieb : Extremwetterlage am Mittwoch, 17. Januar 2024 erwartet

Extremwetterlage am Mittwoch, 17. Januar 2024, erwartet – Kein schulischer Präsensbetrieb in den Kreisen MK, HSK, OE und SI-WI

Der Deut­sche Wet­ter­dienst erwar­tet für Mitt­woch, 17.01.2024, ein Unwet­ter­er­eig­nis mit mög­li­cher­wei­se star­ken Schnee­fäl­len und Glät­te und hat ent­spre­chen­de Unwet­ter­war­nun­gen her­aus­ge­ge­ben. Das hat Aus­wir­kun­gen auf den Schul­be­trieb in Tei­len des Regierungsbezirkes.

Betrof­fen sind laut der Vor­aus­sa­ge die fol­gen­den Kreise: 

  • Mär­ki­scher Kreis
  • Hoch­sauer­land­kreis
  • Kreis Olpe
  • Kreis Sie­gen-Witt­gen­stein

Die genaue räum­li­che Ein­ord­nung sowie die Inten­si­tät sind der­zeit noch unsi­cher. Mit grö­ße­ren Beein­träch­ti­gun­gen im Stra­ßen- und Schie­nen­ver­kehr ist zu rechnen.

Auf Grund­la­ge des Erlas­ses „Rege­lun­gen zu schu­li­schen Maß­nah­men bei Unwet­ter­war­nun­gen und ande­ren extre­men Wet­ter-Ereig­nis­sen“ vom 15.10.2022 wird daher ein regio­na­les Ruhen des Prä­senz­be­triebs für die Schu­len für den 17.01.2024 in den oben genann­ten Krei­sen angeordnet.

Die Lei­tun­gen der Schu­len ent­schei­den im Rah­men der orga­ni­sa­to­ri­schen und per­so­nel­len Mög­lich­kei­ten der Schu­le über die Art der Ein­rich­tung von Unter­richt in räum­li­cher Distanz.

Die Lehr­kräf­te wer­den – unab­hän­gig von die­ser Rege­lung – ihren Dienst antre­ten, soweit es die Wit­te­rungs­ver­hält­nis­se zulas­sen. Sie kön­nen auf Anord­nung der Schul­lei­tung Distanz­un­ter­richt auch von einem ande­ren Ort als der Schu­le erteilen.

Eltern und Trä­ger des Ganz­tags wer­den von der Schu­le recht­zei­tig über die getrof­fe­nen schu­li­schen Maß­nah­men infor­miert. Kin­der, die regel­mä­ßig im Ganz­tag betreut wer­den, kön­nen bei Bedarf und in Abstim­mung mit dem Trä­ger ein sol­ches Ange­bot erhalten.

Für Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die die Mit­tei­lung über den Unter­richts­aus­fall nicht mehr recht­zei­tig erreicht hat und die des­halb im Schul­ge­bäu­de ein­tref­fen, wird eine ange­mes­se­ne Betreu­ung durch die Schu­len gewährleistet.

_________________________________

Quel­le: Bezirks­re­gie­rung Arns­berg, Pres­se­stel­le Arnsberg
Foto­credit: Ado­be­Stock 699811359 / Brisystem