Silvesterfeuerwerk: „Hände weg von Feuerwerkskörpern ohne Zulassung, sonst sind am Ende Ihre Hände weg“, warnt Klaus Dreisbach

Sil­ves­ter­feu­er­werk – Wor­auf Sie unbe­dingt ach­ten müs­sen: Vor­sicht mit Böl­lern, Kra­chern und Co.

Damit es mit dem Sil­ves­ter­feu­er­werk klappt, gibt die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg wich­ti­ge Hin­wei­se für den Ver­kauf und das Abbren­nen von Feu­er­werks­kör­pern: In der Zeit vom 28. bis zum 30. Dezem­ber ist der Ver­kauf der begehr­ten Feu­er­werks­kör­per erlaubt, abge­brannt wer­den dür­fen sie aber nur am 31. Dezem­ber und 1. Janu­ar. Doch nur wer die Sicher­heits­hin­wei­se beach­tet und eini­ge Tipps beher­zigt, kann in der Sil­ves­ter­nacht Unfäl­le durch Böl­ler, Kra­cher und Co. ver­mei­den. „Hän­de weg von Feu­er­werks­kör­pern ohne Zulas­sung, sonst sind am Ende Ihre Hän­de weg“, warnt Klaus Dreis­bach von der Bezirks­re­gie­rung Arnsberg.

Wor­auf Sie unbe­dingt ach­ten müssen:

Die wich­tigs­ten Merk­ma­le sind das CE-Zei­chen und die Regis­trier­num­mer, bei­spiel­wei­se 0589-F2-1234 (0589 steht für die Prüf­stel­le, F2 für die Feu­er­werks­ka­te­go­rie 2 und 1234 als fort­lau­fen­de Nummer).

Feu­er­werks­kör­per der Kate­go­rie 2 gehö­ren nicht in die Hän­de von Kin­dern, son­dern dür­fen nur an Per­so­nen über 18 Jah­re abge­ge­ben wer­den. Auch das Feu­er­werk der Kate­go­rie 1 darf nur an Per­so­nen ab 12 Jah­ren ver­kauft wer­den“, so Klaus Dreis­bach. Bei den weit ver­brei­te­ten Mehr­schuss­bat­te­rien muss dar­auf geach­tet wer­den, dass sie sicher auf­ge­stellt wer­den, also nicht umfal­len kön­nen. „Ein­mal ange­zün­det, las­sen sie sich nicht mehr stoppen!“

Hin­wei­se zum siche­ren Gebrauch fin­det man in der Gebrauchs­an­lei­tung, die immer in deut­scher Spra­che auf­ge­druckt sein muss. Beson­ders gefähr­lich ist das Auf­sam­meln und Anzün­den nicht explo­dier­ter Böl­ler.  Hier sind die Zünd­schnü­re meist kom­plett abge­brannt, sodass ein wei­te­rer Zünd­ver­such meist zur sofor­ti­gen Explo­si­on führt.

Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der Bezirks­re­gie­rung Arns­berg über­prü­fen, ob die Feu­er­werks­kör­per im Han­del rich­tig gela­gert und die Vor­schrif­ten beim Wei­ter­ver­kauf ein­ge­hal­ten wer­den. Dabei wer­den z. B. die zuge­las­se­ne Höchst­la­ger­men­ge sowie Flucht­we­ge und Not­aus­gän­ge geprüft. Die­se dür­fen nicht zuge­stellt sein, damit das Gebäu­de bei Gefahr schnellst­mög­lich ver­las­sen wer­den kann.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen gibt es auch im Inter­net unter www​.arbeits​schutz​.nrw​.de oder unter www​.kom​net​.nrw​.de.

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Quel­le: Bezirks­re­gie­rung Arns­berg, Pressestelle
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