Versicherungspflichtgrenze steigt in 2024- Wichtig für alle Arbeitnehmer aus dem Hochsauerlandkreis

Versicherungspflichtgrenze steigt in 2024- Wichtig für alle Arbeitnehmer aus dem Hochsauerlandkreis

Für vie­le tau­send gesetz­lich kran­ken­ver­si­cher­te Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mern im Hoch­sauer­land­kreis ist der 1. Janu­ar 2024 ein wich­ti­ges Datum: Die Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung, auch Jah­res­ar­beits­ent­gelt­gren­ze (JAE-Gren­ze) genannt, steigt zu Beginn des neu­en Jah­res von 66.600 Euro auf 69.300 Euro. Die Kran­ken­ver­si­che­rungs­pflicht endet für betrof­fe­ne Beschäf­tig­te, wenn das Jah­res­ge­halt die­se JAE-Gren­ze über­steigt. Bei einer „Punkt­lan­dung“ auf den Betrag ver­bleibt es bei der Ver­si­che­rungs­pflicht. „Wir emp­feh­len in die­sen Fäl­len eine frei­wil­li­ge Wei­ter­ver­si­che­rung bei der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung“, sagt die stell­ver­tre­ten­de AOK-Ser­vice­re­gi­ons­lei­te­rin Clau­dia Büden­ben­der. Aller­dings sind nur jene Arbeit­neh­mer gefor­dert zu han­deln, deren regel­mä­ßi­ges Jah­res­ar­beits­ent­gelt die jeweils gül­ti­ge JAE-Gren­ze im noch lau­fen­den Jahr 2023 und die des nächs­ten Jah­res über­schrei­tet. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen dazu gibt es bei AOK-Bera­ter Ste­fan Bie­der unter der Tele­fon­num­mer 0800 2655 500175.  

Umge­kehrt gilt: „Arbeit­neh­mer, deren regel­mä­ßi­ges Jah­res­ar­beits­ent­gelt die Jah­res­ar­beits­ent­gelt­gren­ze nicht mehr über­schrei­tet, wer­den grund­sätz­lich wie­der ver­si­che­rungs­pflich­tig“, erklärt Büden­ben­der. Bis­her pri­vat Kran­ken­ver­si­cher­te haben dann ein Kran­ken­kas­sen­wahl­recht und kön­nen Mit­glied in einer gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se wer­den. Sofern sie von die­sem Wahl­recht nicht Gebrauch machen, wer­den Sie von ihrem Arbeit­ge­ber bei der Kran­ken­kas­se ange­mel­det, bei der sie zuletzt gesetz­lich kran­ken­ver­si­chert waren.

Neben der all­ge­mei­nen gibt es auch eine beson­de­re Jah­res­ar­beits­ent­gelt­gren­ze. Sie beträgt im nächs­ten Jahr 62.100 Euro. Die­se Beson­der­heit gilt für Arbeit­neh­mer, die am Stich­tag 31. Dezem­ber 2002 kran­ken-ver­si­che­rungs­frei und pri­vat kran­ken­voll­ver­si­chert waren, weil ihr regel­mä­ßi­ges Jah­res­ar­beits­ent­gelt die zu die­sem Zeit­punkt gel­ten­de JAE-Gren­ze über­schrit­ten hat­te. Auch hier gilt: Kran­ken­ver­si­che­rungs­pflicht tritt ein, wenn das regel­mä­ßi­ge Jah­res­ar­beits­ent­gelt die­se beson­de­re JAE-Gren­ze nicht überschreitet. 

„Ein wich­ti­ger Hin­weis für pri­vat ver­si­cher­te Arbeit­neh­mer, die das 55. Lebens­jahr voll­endet haben: sie wer­den grund­sätz­lich nicht mehr kran­ken­ver­si­che­rungs­pflich­tig, wenn ihr regel­mä­ßi­ges Jah­res­ar­beits­ent­gelt die all­ge­mei­ne bzw. die beson­de­re JAE-Gren­ze nicht mehr über­schrei­tet“, sagt Büden­ben­der. So ist der Wech­sel in die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung ab die­sem Alter nahe­zu aus­ge­schlos­sen. Infor­ma­tio­nen zu allen Ände­run­gen bei den Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­zen in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung sowie ein prak­ti­scher Gehalts­rech­ner sind im Inter­net unter aok​.de/​f​k​/nw abruf­bar. Wer sich tele­fo­nisch dazu infor­mie­ren möch­te, kann sich unter 0800 2655 500175 an Ste­fan Bie­dervon der AOK Nord­West wen­den. 

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Quel­le: Jörg Lewe, Spe­zia­list Pres­se Ser­vice­re­gi­on, AOK Nord­West. Die Gesund­heits­kas­se.

Bild im Titel: Die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rungs­pflicht endet für die betrof­fe­nen Beschäf­tig­ten zum 31.12.2023, wenn deren Jah­res­ge­halt die Jah­res­ar­beits­ent­gelt­gren­ze für das lau­fen­de Jahr (66.600 Euro) und für das kom­men­de Jahr 2024 (69.300 Euro) übersteigt. 

Foto: AOK/​Colourbox/​hfr.

Beitrag

Bild im Bericht: Die Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze steigt über den Jah­res­wech­sel 2023/2024. Beschäf­tig­te, die jähr­lich weni­ger als 69.300 Euro ver­die­nen und bis­lang pri­vat kran­ken­ver­si­chert waren, kön­nen sich dann in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung versichern. 

Foto: AOK/​Colourbox/​hfr.