Urteil Finanzgericht: Jedem ein Arbeitszimmer – Ehepaar durfte Umzug als Werbungskosten geltend machen

Jedem ein Arbeitszimmer – Ehepaar durfte Umzug als Werbungskosten geltend machen

Umzugs­kos­ten kön­nen beruf­lich ver­an­lasst sein, wenn der Umzug zu einer wesent­li­chen Erleich­te­rung der Arbeits­be­din­gun­gen führt. In Zei­ten von zuneh­men­dem Home­of­fice kann auch der Wech­sel in eine neue Immo­bi­lie mit jeweils einem Arbeits­zim­mer für die bei­den Ehe­part­ner zur beruf­li­chen Sphä­re der Arbeit­neh­mer gehö­ren. So hat es nach Infor­ma­ti­on des Info­diens­tes Recht und Steu­ern der LBS die Recht­spre­chung entschieden.

(Finanz­ge­richt Ham­burg, Akten­zei­chen 5 K 19022)

Der Fall: Im „Coro­na-Jahr“ 2020 bezog ein Ehe­paar eine neue Woh­nung. Das alte Objekt hat­te nur über 65 Qua­drat­me­ter ver­fügt, das neue Objekt war 110 Qua­drat­me­ter groß und bot jedem Part­ner ein eige­nes Arbeits­zim­mer. Das schien den Betrof­fe­nen in der Zeit des weit­rei­chen­den Home­of­fice als eine deut­li­che Ver­bes­se­rung ihres beruf­li­chen All­tags. Des­we­gen mach­ten sie den Umzug als Wer­bungs­kos­ten gel­tend. Das Finanz­amt hielt die­se Begrün­dung nicht für aus­rei­chend und erkann­te die Steu­er­erklä­rung in die­sem Punkt nicht an.

Das Urteil: Erst der Umzug habe eine unge­stör­te Aus­übung der nicht­selb­stän­di­gen Tätig­keit der Ehe­leu­te ermög­licht, stell­ten die Ham­bur­ger Finanz­rich­ter fest. Vor Coro­na hät­ten sich bei­de zur Berufs­aus­übung in den Räu­men ihrer Arbeit­ge­ber auf­hal­ten kön­nen, das sei nicht mehr mög­lich gewe­sen. Des­we­gen leuch­te es ein, dass die Part­ner in eine Woh­nung mit zwei Arbeits­zim­mern wech­seln. Dass der Weg in die Fir­ma dadurch nicht ver­kürzt wor­den sei – ein sehr häu­fi­ger Grund bei der Aner­ken­nung von Wer­bungs­kos­ten – sei hier nicht ausschlaggebend.

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Quel­le: Dr. Ivonn Kap­pel, Refe­rat Pres­se, Bun­des­ge­schäfts­stel­le Landesbausparkassen
Ori­gi­nal-Con­tent von: Bun­des­ge­schäfts­stel­le Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS), über­mit­telt durch news aktuell

Bild­un­ter­schrift: Ehe­paar durf­te Umzug als Wer­bungs­kos­ten gel­tend machen. Umzugs­kos­ten kön­nen beruf­lich ver­an­lasst sein ….
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