Was leistet meine Kasse bei der professionellen Zahnreinigung?

Was leistet meine Kasse bei der professionellen Zahnreinigung? KZBV veröffentlicht Umfrageergebnisse für 2023

Zahn­pfle­ge gehört für die meis­ten Men­schen zum All­tag wie Essen und Schla­fen. Man­che betrei­ben mehr Auf­wand bei der Zahn­pfle­ge als ande­re, aber eines gilt für alle Men­schen: Sie soll­ten ihre Zäh­ne regel­mä­ßig in einer Zahn­arzt­pra­xis pro­fes­sio­nell rei­ni­gen las­sen. Auch die vor­bild­lichs­te Zahn­pfle­ge kann so bei der Bekämp­fung bezie­hungs­wei­se Vor­beu­gung von Kari­es und Par­odon­ti­tis unter­stützt wer­den. Die pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung (PZR) ist dabei kei­ne regel­haf­te Leis­tung der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung. Vie­le Kran­ken­kas­sen betei­li­gen sich aller­dings an den Kos­ten einer PZR oder über­neh­men die­se unter Umstän­den sogar vollständig.

Um Ver­si­cher­ten, aber auch Zahn­ärz­tin­nen und Zahn­ärz­ten, hier die Über­sicht zu erleich­tern, führt die Kas­sen­zahn­ärzt­li­che Bun­des­ver­ei­ni­gung (KZBV) in regel­mä­ßi­gen Abstän­den eine Umfra­ge bei den gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen durch. Gefragt wird u. a., in wel­cher Höhe sich die jewei­li­ge Kas­se an der PZR betei­ligt und ob es selek­tiv­ver­trag­li­che Rege­lun­gen gibt.

Die Ergeb­nis­se der KZBV-Umfra­ge zur PZR für das Jahr 2023 kön­nen ab sofort unter www​.kzbv​.de/​p​z​r​-​z​u​s​c​h​uss kos­ten­los abge­ru­fen wer­den. Pra­xen erhal­ten die Infor­ma­tio­nen auch als tabel­la­ri­sche Über­sicht in der Aus­ga­be 2324 der „Zahn­ärzt­li­chen Mit­tei­lun­gen“ (zm), die am 01.12.2023 erscheint.

Zuschüs­se von den meis­ten Krankenkassen

Die Ergeb­nis­se der Umfra­ge zei­gen, dass die meis­ten der befrag­ten Kas­sen Zuschüs­se pro Jahr oder pro Ter­min gewäh­ren, etwa im Rah­men von Bonus­pro­gram­men oder spe­zi­el­len Tari­fen. Ein Teil der Ange­bo­te basiert aller­dings auf soge­nann­ten Selek­tiv­ver­trä­gen. Ver­si­cher­te kön­nen die PZR dann nicht in der Pra­xis ihrer Wahl in Anspruch neh­men, son­dern nur dort, wo die Zahn­ärz­tin oder der Zahn­arzt mit der Kas­se einen ent­spre­chen­den Ver­trag geschlos­sen hat. Dies sieht die KZBV kri­tisch, da die freie Zahn­arzt­wahl auf die­se Wei­se ein­ge­schränkt wird und zudem ggf. Vor­ga­ben hin­sicht­lich der Hono­rie­rung und des Leis­tungs­um­fangs gemacht werden.

Hin­ter­grund: Die pro­fes­sio­nel­le Zahnreinigung

Eine PZR umfasst in der Regel die gründ­li­che Rei­ni­gung von Zäh­nen und Zahn­fleisch, eine Poli­tur sowie eine Fluo­ri­die­rung. Die Maß­nah­me ist auch für Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten sinn­voll, die ihre Zäh­ne regel­mä­ßig pfle­gen. Denn durch spe­zi­el­le Instru­men­te wer­den bei der PZR Stel­len im Mund erreicht, an die Zahn­bürs­te und Zahn­sei­de nicht her­an­kom­men. Bak­te­ri­en im Mund­raum wer­den gründ­lich ent­fernt, Zäh­ne und Zahn­fleisch vor einer Neu­an­sie­de­lung geschützt. Dies kann auch All­ge­mein­erkran­kun­gen wie Dia­be­tes oder Herz-Kreis­lauf-Pro­ble­men vor­beu­gen. Zudem gehö­ren Tipps für die rich­ti­ge Mund­hy­gie­ne zu Hau­se dazu, die lang­fris­tig ent­schei­dend ist für die Mundgesundheit.

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Quel­le: Chris­tof Wein­gärt­ner. Lei­ter Abtei­lung Pres­se- und Öffentlichkeitsarbeit
Vanes­sa Hönig­haus, Stellv. Lei­te­rin Abtei­lung Pres­se- und Öffentlichkeitsarbeit

Ori­gi­nal-Con­tent von: Kas­sen­zahn­ärzt­li­che Bun­des­ver­ei­ni­gung, über­mit­telt durch news aktuell
Foto­credit: Ado­be­Stock 261978777 / Brisystem